Ware defekt - war Kauf privat oder gewerblich?

30. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
jesuschristus2000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware defekt - war Kauf privat oder gewerblich?

Hallo!
Ich habe vor kurzem ein elektronisches Gerät von einem gewerblichen Käufer bei Ebay gekauft. Ich bin bei Ebay als privater Käufer gemeldet. Allerdings bat ich den Verkäufer sogleich um Zusendung einer Quittung oder Rechnung ausgestellt auf meine Firma, da ich das Gerät betrieblich nutze. Auch die Bezahlung per Vorkasse lief über mein Firmenkonto.

Ein Fachmann hat mir das teure Gerät eingebaut, und siehe da: eine Kernfunktion geht nicht. Ware war und ist also defekt.

Gilt für mich jetzt die Rechtslage wie für einen privaten Käufer (z.B. die Beweislastumkehr nach § 476 BGB ) oder wie für einen gewerblichen Käufer?

Würde das gerne wissen, bevor ich mit dem Verkäufer in die Diskussion gehe.

Danke

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von jesuschristus2000):
Gilt für mich jetzt die Rechtslage wie für einen privaten Käufer (z.B. die Beweislastumkehr nach § 476 BGB ) oder wie für einen gewerblichen Käufer?
Gewerblich, da:
Zitat (von jesuschristus2000):
da ich das Gerät betrieblich nutze

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120015 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von jesuschristus2000):
Gilt für mich jetzt die Rechtslage wie für einen privaten Käufer (z.B. die Beweislastumkehr nach § 476 BGB ) oder wie für einen gewerblichen Käufer?

Da man nicht als Verbraucher gekauft hat, gelten logischerweise auch keine Verbraucherrechte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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