Hallo!
Ich habe vor kurzem ein elektronisches Gerät von einem gewerblichen Käufer bei Ebay gekauft. Ich bin bei Ebay als privater Käufer gemeldet. Allerdings bat ich den Verkäufer sogleich um Zusendung einer Quittung oder Rechnung ausgestellt auf meine Firma, da ich das Gerät betrieblich nutze. Auch die Bezahlung per Vorkasse lief über mein Firmenkonto.
Ein Fachmann hat mir das teure Gerät eingebaut, und siehe da: eine Kernfunktion geht nicht. Ware war und ist also defekt.
Gilt für mich jetzt die Rechtslage wie für einen privaten Käufer (z.B. die Beweislastumkehr nach § 476 BGB
) oder wie für einen gewerblichen Käufer?
Würde das gerne wissen, bevor ich mit dem Verkäufer in die Diskussion gehe.
Danke
Ware defekt - war Kauf privat oder gewerblich?
30. Juni 2017
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Frage vom 30. Juni 2017 | 15:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware defekt - war Kauf privat oder gewerblich?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 30. Juni 2017 | 15:50
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Gewerblich, da:ZitatGilt für mich jetzt die Rechtslage wie für einen privaten Käufer (z.B. die Beweislastumkehr nach :§ 476 BGB ) oder wie für einen gewerblichen Käufer?
Zitatda ich das Gerät betrieblich nutze :
#2
Antwort vom 30. Juni 2017 | 22:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120015 Beiträge, 39816x hilfreich)
ZitatGilt für mich jetzt die Rechtslage wie für einen privaten Käufer (z.B. die Beweislastumkehr nach :§ 476 BGB ) oder wie für einen gewerblichen Käufer?
Da man nicht als Verbraucher gekauft hat, gelten logischerweise auch keine Verbraucherrechte.
Und jetzt?
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