Ware defekt erhalten.. was nun?

7. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jessica25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware defekt erhalten.. was nun?

Hallo,

es handelt sich zwar nicht um eine Auktion, sondern um eine Kleinanzeige im Internet, aber ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen.

Ich habe im Internet, in einem Anzeigenmarkt, ein Gerät privat gekauft, welches nach Verkäuferaussagen in einem einwandfreien Zustand war.
Das Geld wurde von mir per Vorkasse an den Verkäufer überwiesen, heute erhielt ich das Paket.
Es war super verpackt, das Paket wies keine äusseren Schäden oder Mängel auf. Als ich es dann auspackte sah ich das das Gerät in Styropur im Karton eingepackt war und auch nicht wackeln konnte. Jedoch war das Gerät vollkommen zerstört! Einen grossen Riss auf der Oberseite (in der Plastikabdeckung), hinten eine Ecke des Gehäuses rausgebrochen und eine Schraube rausgebrochen. Im Gerät selber klappert auch irgendwas.
Funktionieren tut es natürlich auch nicht mehr.

Ich schrieb den Verkäufer per Mail an, schickte ihm Bilder des Gerätes und äusserte meine Vermutung, dass es wohl beim verpacken passiert ist (das Paket war durchgehend mit Verpackungsband verklebt) und er anscheinend dabei das Paket zusammengedrückt hat und dabei das Gerät gebrochen ist.

Der Verkäufer antwortete mir nun, dass er das Paket einwandfrei verpackt hätte und auch einen Zeugen dabei hatte wie er es verpackt hat (die Verpackung war wirklich sicher, nur leider ist der Inhalt kaputt!) und das er davon ausgeht das der Schaden beim Transport entstanden ist, und dort zb schwere Sachen auf das Paket gestellt wurden.

Er ist nun der Meinung die Sache ist für ihn erledigt und ich soll das mit dem Paketdienst auskaspern.

Das kann doch nicht sein oder?! Was kann ich jetzt tun? Gibt es nicht irgendeine Regelung wodurch er Gewährleistung tragen muss? (was bei Ebay immer ausdrücklich ausgeschlossen wird)? Hilft mir das hierbei überhaupt?

Leider hat er die Anzeige bereits gelöscht... es stand aber nix drin von wegen keine Gewährleistung usw. sondern es wurde lediglich das Gerät beschrieben und der Preis genannt.

Dankeschön!

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo

Welche Versandart hatte das Gerät ? Versichertes Paket ? Wenn ja muss der VERKÄUFER mit dem Versandbeleg den Transportschaden beim Paketdienst melden, nicht der Empfänger !!!

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.290 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen