Ware bezahlt aber nie bekommen

14. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)
Ware bezahlt aber nie bekommen

Hallo,

Ich habe bei Telco-Tec ein Artikel für ca. 50€ gekauft und bezahlt aber nie erhalten. Falls jemand die Telco-Tec Situation nicht kennt: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/telco-tec-verkaufsportal-unter-betrugsverdacht-a-1004333.html

Was würdet Ihr mir raten? Anzeige kostet ja wieder Geld und ob man das dann zurück bekommt? Ich hab mal nachgesehen. Prozesskosten wären 105€. (Wurde der Satz angehoben?)
Auf die 50€ würde ich aber ungern verzichten.

Vg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

Was würdet Ihr machen. So ich ich das sehe bleibt ja allein das Vollstreckungsrisiko. Solange das Unternehmen nicht insolvent ist würde das aber doch funktionieren, oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

Gegen wen richtet sich dann eigentlich die Anzeige.

Auf der Telcotec-Seite im Impressum stand immer Berinia GmbH.

Die wären ja dann Vertragspartner...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Anzeige kostet ja wieder Geld und ob man das dann zurück bekommt? <hr size=1 noshade>

Strafanzeigen sind kostenlos.

Und die Erfolgsaussichten in der Vollstreckung bei einem Deutschen, der von Thailand aus die Strippen zieht sind und ein wackeliges GmbH-Konklomerat zusammengezimmert hat sind ... eher überschtlich.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Gegen wen richtet sich dann eigentlich die Anzeige. Gegen Unbekannt natürlich - eine GmbH kann man nicht anzeigen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

Hi,

Es geht mir eher um eine zivilrechtliche Klage. Sorry, hatte ich falsch geschrieben.

Dann wäre doch die Klage gegen die GmbH zu richten (§ 13 I GmbHG ).

Die Erfolgsaussichten wären doch dann auch höher, da das Geld direkt von der GmbH kommen würde.

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