Ware aus Auktion an falsche Adresse geliefert !!! was nun ???

30. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Frostzwerg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware aus Auktion an falsche Adresse geliefert !!! was nun ???

Guten Morgen allerseits,

Nehmen wir einmal folgende Situation an ...
Als gewerblicher VK verkaufe ich eine Ware über ein Online-Auktionshaus. Der Käufer überweist den Betrag. Ich versende umgehend an die vom Auktionshaus automatisch übermittelte Adresse. Soweit so gut.
Aber ... Nachdem ich versendet habe teilt mir der Käufer eine ganz andere Lieferadresse mit.
Ich teile dem Käufer also den Sachverhalt mit und bitte um Erklärung zu den nicht identischen Lieferadressen.
Der Käufer ist sich keiner Schuld bewusst und drängt darauf das ich als VK die Angelegenheit zu klären hätte sonst würde er den juristischen Hammer kreisen lassen. Auf meine Anfrage zu den unterschiedlichen Adressen reagierte der Käufer nicht.
Nach einigen Tagen bekam ich eine eMail des Käufers mit der Bitte um telefonische Rücksprache. Nach ca. 10 vergeblichen Versuchen den Käufer per Telefon zu erreichen schrieb ich nocheinmal eine Mail mit freundlicher Anrede, Entschuldigung, bereitwilliger Erklärung den Sachverhalt aufzuklären u.s.w. Und nocheinmal mit Nachdruck die Bitte um Auskunft über die erstgenannte Lieferadresse ... denn irgendwo muss der die ja herhaben ! Anm: Beide Adressen sind in der selben Stadt nur ein paar Strassen voneinander entfernt.
Und siehe da ... ich bekomme vom Käufer eine Telefonnummer die zu einer, unter der ersten Adresse ansässigen Person gehört.
Ich rufe also die Telefonnummer an ... Und jetzt kommt die Krönung ... die Person am anderen Ende der Leitung erklärt mir ganz gelassen die Ware zwar erhalten zu haben aber da sie diese nicht bestellt habe und damit auch nichts anfangen konnte wurde der Gegenstand kurzerhand von ihr im Müll entsorgt.
Auf meine Nachfrage ob denn der Name meines Käufer bekannt wäre bekam ich auch endlich die Auskunft die ich schon von Anfang an vermutet hatte. Mein Käufer ist der ex-Partner des Warenempfängers und lt. Aussage von geraumer Zeit schon aus der Wohnung (an die die Ware tatsächlich gesendet wurde) rausgeflogen.

So, jetzt stecke ich natürlich "ein wenig" in der Zwickmühle ... der Käufer will entweder Ware oder Kohle zurück ... den Empfänger interessiert die ganze Sache überhaupt nicht ... und ich habe die Wahl zwischen negativer Bewertung und/oder Anzeige oder Geld zurück und Ware futsch. Oder wie seht ihr die Sache ?

Im Verlauf meiner Überlegungen ist mir noch der Verdacht gekommen ob die beiden vielleicht unter einer Decke stecken und mich über den Tisch ziehen wollen ? Das evtl. der Artikel gar nicht weggeworfen wurde und der Käufer das Geld zurück-kassieren will ?

Hätte ich vielleicht die Möglichkeit den Empfänger wegen Sachbeschädigung und/oder Unterschlagung zu belangen ?

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ich versende umgehend an die vom Auktionshaus automatisch übermittelte Adresse

Ich würde die Sache damit auf sich beruhen lassen und damit argumentieren,dass es Sache des Käufers ist,die abgespeicherte Adresse rechtzeitig zu aktualisieren.

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Firona
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Frischling,

das Problem ist uns bekannt, da wir auch sehr schnell nach Zahlungseingang verschicken und danach manchmal noch eine andere Lieferadresse eintrudelt.

Sorry, das ist dann nicht mehr unser Problem! Wir teilen dem Käufer dann mit, dass das mit der neuen Lieferadresse nicht mehr geklappt hat, da die Ware schon unterwegs ist.
Nicht umsonst heißt es bei uns >wir versenden umgehend nach Zahlungseingang<.
Da kann es schon mal passieren, dass jemand Montags kauft, eine schnelle Bank hat, wir montags das Geld schon bekommen und die Ware am Dienstag beim Käufer ist.
Entsprechend sind übrigens auch unsere Bewertungen. ;)

In deinem Fall fühlt sich der Käufer im Recht und du im Unrecht. Warum? Wie ein Vorredner bereits sagte: Irgendwoher hast du doch die Versandadresse, oder?

Kannst ja mal fragen, wann die beiden sich getrennt haben. Aber mich würde das schon gar nicht mehr interessieren.

Falls es zu einer Roten kommen sollte, dann gibt es ein neues Urteil vom OLG Oldenburg, (Aktenzeichen: Urteil vom 03.04.2006 – Az.: 13 U 71/05 ) nachdem eBay unwahre Bewertungen löschen muss. Es ist das erste Urteil dieser Art bei einem OLG. Berufe dich drauf.

Firona

Firona

-- Editiert von Firona am 30.05.2006 09:12:33

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#4
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Berufe dich drauf

Bei wem?

Das erwähnte Urteil ist (natürlich) eine Einzelfallentscheidung und hilft bei anderen (möglicherweise unwahren) Bewertungen erstmal überhaupt nichts.

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#5
 Von 
Firona
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Warum nicht? Der Anwalt (der übrigens auch meiner ist) spricht hier von einem Grundsatzurteil. Was sonst soll das denn bedeuten?

Muss man sich denn bei eBay alles gefallen lassen? Muss denn jeder für sich die gleiche Sache einklagen, so wie eBay das ja >freundlicherweise< empfiehlt? Hier geht es doch darum, dass eBay trotz NACHGEWIESENER unwahrer Behauptung nicht gelöscht hat.

Das Urteil bestätigt doch, dass eBay bei NACHGEWIESENER unwahrer Behauptung eigentlich löschen muss. Wenn genügend Leute mit dem Urteil in der Hand winken, dann wird sich da evtl. etwas tun. Bei unsachlichen, beleidigenden Bewertungen (auch darüber gab es ein Urteil) tun sie es ja auch (auf Aufforderung).

Firona

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#6
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Das hat zwar überhaupt nichts mit der Frage hier zu tun,aber interessant ist es ja doch.
Möge sich der geneigte Laie ein Urteil über das Urteil bilden:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20060061.htm

Wenn ich es richtig verstehe,wird hier eine Käuferin dazu verdonnert,der Rücknahme einer Bewertung zuzustimmen.
Sonst nichts.
Ebay wird zu überhaupt nichts verdonnert!
Mithin würde es allenfalls Sinn machen,dem Handelspartner mit dem Urteil zu *winken* und NICHT ebay.
Jedenfalls wenn man der Meinung ist,der Sachverhalt wäre übertragbar.
Oder?

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#7
 Von 
Firona
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Das ist doch genau das Urteil, von dem ich spreche! eBay hat übrigens sofort nach Urteilszustellung gelöscht, beim Gegner blieb die Negative erhalten.

Firona

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#8
 Von 
alaner
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich stehe gerade vor einem ähnlichen Problem.
Und zwar habe ich die Ware an die falsche Adresse geliefert bekommen.

Hat Ebay inzwischen die AGB's und Mails geändert oder haben die Herren hier schlicht un einfach übersehen, dass die Adresse, welche direkt in der Verkaufsbestätiugung steht keine Lieferadresse sondern die Kontaktadresse darstellt.
"(Lassen Sie sich bitte die Adresse vom Käufer bestätigen.)" steht dort!

Sollte das ganze über Paypal gehen so gilt dort noch (https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/cps/general/ProtectionInfoSellers-outside)
An die richtige Adresse – Versenden Sie an die bei PayPal hinterlegte Adresse des Käufers.
Diese kann aber, so wie bei mir von den Kontaktdaten abweichen und dieser Fakt bedarf auch gar keiner Rechtfertigung. Oder?

Es ist bei allen Online-Shops üblich eine gesonderte Lieferadresse angeben zu können und dies sollte zu keiner pauschalen Verdächtigung führen. Mehrere Wohnsitze sind ja nicht strafbar, aber wenn ich weiß, dass ich zur genannten Zeit an meinem Zweitwohnsitz residieren, dann lasse ich es dort hin schicken, weil ich weiß, dass ich es dort entgegen nehmen kann. Wenn es dann bei der anderen Adresse z.B. wegen eines Garagenvertrages o.ä. verschütt geht, so sehe ich eindeutig den Verkäufer in der Verantwortung.

Kann dieser dann auch bei bestehendem "Garagenvertrag" (Der Postbote kann die Ware unterschreiben und an einem abgemachten Ort ablegen) von dem Adressaten, welcher nichts bekommen hat Ersatz fordern?


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#9
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Der falsche Empfänger sagt, er hätte die Ware entsorgt, glaub ich sowieso nicht.

Aber, gibt es da nicht eine gewisse Aufbewahrungspflicht für z.B. Waren die man unaufgefordert zugesand bekommt ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
alaner
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, bei Ihrem Fall denke ich vor allem, dass die Frau das Paket auf jeden Fall gar nicht öffnen durfte, da es ja nicht an sie adressiert war!
Wenn ein Paket auf einen völlig anderen Namen als den meinigen eintrifft, so darf ich dies (oder gilt Briefgehimnis nur für Briefe) doch wohl nicht öffnen, oder?

Das Hauptproblem welches ich dann aber für den Verkäufer sehe, dass er gegenüber der Versandanschrift ggf. ein Recht auf wiederausgabe der Ware hat aber trotzdem gegenüber dem Käufer seiner Pflicht nachkommen muss.
In jedem Fall hat der Verkäufer hier den für den Käufer entscheidenden Fehler begangen, aber ich würde sofort einen Anwalt einschalten und die Ware bzw. den Wert der Ware gegenüber der Frau einfordern.
Und ggf. über eine Anzeige gegenüber der Frau, welche einfach, nicht an sie adressierte, Pakete öffnet machen.
Vor allem wenn diese angibt, das ganze geöffnet zu haben.
Dazu gibt es dann den Absender oben auf dem Paket, an den das Paket dann wieder zurück gehen muss.


Was mich aber noch immer interessiert:
Sind Kontaktdaten automatisch Lieferadresse, sollte keine andere Adresse genannt sein?

Ich denke, dass die Kontaktdaten in jedem Falle für den Versand uninteressant sein müssten. Oder?
Muss man sich diese vom Käufer in jedem Falle bestätigen lassen?
Könnte dieser sonst eine Zweitlieferung an die richtige erst viel später genannte Lieferadresse erzwingen?
Hier läge leider wieder einmal ein großes Be******ungspotential für Käufer bei Ebay!

Interessant finde ich hier wieder den Blick zu Paypal: Hier muss man bei der Bezahlung eine Lieferanschrift angeben!

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