Ware auf falschen Namen bestellt, Meldebestätigung

7. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
schuldige
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware auf falschen Namen bestellt, Meldebestätigung

Hallo :-)

Ich habe einen Sau dummen Fehler begangen und Ware auf falschen Namen bestellt :/ Ich weiß das ist nicht richitg, aber ich wollte meinem Sohn mal etwas gönnen.

So, bisher habe ich immer alles brav gezahlt, da stehen noch 2 Rücksendungen an, die auf meinem Konto noch nicht gebucht sind, danach ist "mein" Konto wieder bei null.

Nun möchte das Versandhaus plötzlich eine Meldebestätigung :( Na die gibt es auf diesen Namen ja nicht.

was kann mir denn im schlimmsten Fall passieren? Bzw was mache ich am besten? Auf das schreiben nicht reagieren und wenn mein Konto wieder bei null ist es löschen lassen?

Auch man , ich hab jetzt drauß gelernt, SOWAS werde ich niemals wieder machen.

Um jede Antwort bin ich dankbar ;-)

Liebe Grüße

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15 Antworten
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#1
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

Strafbar ist das nicht, solange du nicht von Anfang an vorgehabt hast, nicht zu zahlen (Betrug) oder gewußt hast, evtl. nicht zahlen zu können (Eingehungsbetrug).

quote:
aber ich wollte meinem Sohn mal etwas gönnen


D.h. du wärst ansonsten nicht beliefert worden, weil ....

(a) du in der Schufa stehst?

(b) du noch Schulden bei dem Unternehmen hast?

(c) ...?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schuldige
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nene, ich habe ja gezahlt, bzw das meiste der Sachen zurückgeschickt, eben weil mich das tierisch belastet hat, so einen Mist gebaut zu haben.

Richtig, ich steh in der Schufa, gab da mal so ein paar sachen die ich mit 18 gekauft, aber nicht bezahlt habe!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

quote:
Strafbar ist das nicht, solange du nicht von Anfang an vorgehabt hast, nicht zu zahlen (Betrug) oder gewußt hast, evtl. nicht zahlen zu können (Eingehungsbetrug).

quote:aber ich wollte meinem Sohn mal etwas gönnen

D.h. du wärst ansonsten nicht beliefert worden, weil ....

(a) du in der Schufa stehst?

(b) du noch Schulden bei dem Unternehmen hast?

(c) ...?


Das ist sehr wohl Strafbar, denn es entspricht dem Tatbestand des Betruges.

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

[das ist hier gegeben: Du erlangst ein Vermögen/Ware für dich bzw. deinem Sohn (einem Dritten), und spiegelst falsche Tatsachen, hier eine fremde Person die es vermutlich gar nicht gibt, vor]

(2) Der Versuch ist strafbar.

[Du hast es versucht, aber nicht abgeschlossen, da Du gezahlt hast.]

Wenn Du wegen einer EV (eidesstattl. Versicherung) oder Zahlungsrückständen dort etwas bestellst (auf Rechnung), ist dies Betrug (auch wenn du zahlst) - bzw. versuchter Betrug/Eingehungsbetrug ggf. sogar Meineid, da du angegeben hast (versichert hast) mittellos zu sein.

Fakt ist, dass diese Firma oder eine andere (Gläubiger) vielleicht immer noch auf Geld warten, und du Dir mittels falscher Angaben einen rechtswidrigen Vorteil bzw. Vermögen versuchst zu erlangen.
Es ist zwar löblich, dass man seinem Sohn etwas Gutes gönnen mag, aber es ist der falsche Weg.


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-- Editiert am 07.07.2010 14:51

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
Wenn Du wegen einer EV (eidesstattl. Versicherung) oder Zahlungsrückständen dort etwas bestellst (auf Rechnung), ist dies Betrug (auch wenn du zahlst) - bzw. versuchter Betrug/Eingehungsbetrug ggf. sogar Meineid, da du angegeben hast (versichert hast) mittellos zu sein.


Unsinn.
Vielleicht kannst du insbesondere die Behauptung, dass hier ein Meineid geleistet wurde, mal näher erläutern.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Das ist sehr wohl Strafbar, denn es entspricht dem Tatbestand des Betruges.


Nein, das ist so pauschal falsch.

quote:
Du erlangst ein Vermögen/Ware für dich bzw. deinem Sohn (einem Dritten), und spiegelst falsche Tatsachen, hier eine fremde Person die es vermutlich gar nicht gibt, vor


Ach Schmarrn, was an dem Vermögensvorteil ist denn *rechtswidrig*, wenn die Ware bezahlt wird? Du solltest schon die Voraussetzungen zu 100% prüfen, wenn du die Einschlägigkeit eines Gesetzes untersuchen willst.

quote:
Du hast es versucht, aber nicht abgeschlossen, da Du gezahlt hast.


Das ist ja nun doppelt Unfug. Ein Versuch ist dann gegeben, wenn man schon zur Tat unmittelbar angesetzt hat, jedoch vor dem Erfolg zurückgetreten ist. Ein Erfolg kann aber nur eintreten, wenn man nicht bezahlt und das von Anfang an (!) vorhatte. Die Zahlung ist ja kein "Rücktritt vor dem Erfolg", sondern das von Anfang an beabsichtigte Procedere.

quote:
ist dies Betrug (auch wenn du zahlst)


Nein, das ist so pauschal falsch. Ein Eingehungsbetrug liegt nur dann vor, wenn man wußte oder damit rechnen mußte, daß man nicht werde zahlen können und dieses Risiko der Gegenseite aufbürden wollte. Davon ist nach der Schilderung ja erst mal nicht auszugehen. Wer in der Schufa steht, ist weder zwingend pleite noch hat er eine EV abgegeben.

quote:
ggf. sogar Meineid, da du angegeben hast (versichert hast) mittellos zu sein


Ach noch mehr Blödsinn! Erstens ist die Abgabe einer falschen EV kein Meineid, sondern ein eigener Straftatbestand. Zweitens gibt man in einer EV auch nicht zwingend an, "mittellos" zu sein. Drittens bezieht sich die EV auf den Zeitpunkt ihrer Abgabe, danach kann man ja durchaus wieder zu Geld gekommen sein (und wer weiß, vielleicht sprechen wir hier ja nur von 30 EUR und nicht von 3000).

Mal abgesehen davon, daß es reine Spekulation ist, ob der TE überhaupt eine EV abgegeben hat und wann. Aber mal locker-flockig behaupten, der TE habe sich strafbar gemacht. Tolle Wurst.

quote:
Fakt ist, dass diese Firma oder eine andere (Gläubiger) vielleicht immer noch auf Geld warten, und du Dir mittels falscher Angaben einen rechtswidrigen Vorteil bzw. Vermögen versuchst zu erlangen.


Das ist nicht Fakt, das ist Spekulation. Die Schulden des TE können sich auch schon längst erledigt haben, dazu wissen wir gar nichts.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ganz einfach, bestellst Du etwas auf deinen Namen und auf Rechnung bedeutet ds dass praktisch das Versandhaus in "Vorkasse" geht (sorry für die schlechte Wortwahl) mit dem Vertrauen, dass der Kunde sicherlich auch das Geld hat. Nun wurde aber Zeitgleich angegeben bei der EV dass keine finanzielle Mittel mehr vorhanden sind (Mittellosigkeit)

Der Schuldner ist zur Abgabe einer EV verpflichtet, wenn entweder

* die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat,
* der Gläubiger glaubhaft macht, dass er durch Pfändung seine Befriedigung nicht vollständig erlangen kann,
* der Schuldner die Durchsuchung seiner Wohnung verweigert oder
* der Gerichtsvollzieher den Schuldner trotz Ankündigung mindestens zwei Wochen vorher wiederholt nicht in seiner Wohnung angetroffen hat.

Die ersten beide Fälle bedeuten, dass der Schuldner nicht genug fianzielle Mittel hat um weitere Teile der Gläubiger zu bezahlen (ergo Mittellosigkeit).

Kaufst Du nun etwas auf Rechnung so besteht ein Widerspruch: Du nimmst einen "Kredit" (bzw. der Versand geht in Vorkasse) auf weil er weiß/glaubt, dass Du (bzw. die "fremde Person") Geld hast.

Dann ist entweder die E.V. falsch weil Du noch Geld hattest (dies aber nicht angegeben hast) und Du fahrlässiger Weise falsche Angaben gemacht hast ODER es liegt ein Betrug vor (s.o.)

Darauf wollte ich hinaus!

@TrueBlood: Du redest da gerade unsinn. Es ist und bleibt Betrug, was Du hier erzählst ist grober Unfug (aber net strafbar) ;)

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-- Editiert am 07.07.2010 15:24

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
Es ist und bleibt Betrug


Wenn du die Gesetzestexte, die du hier so eifrig hineinkopierst, wenigstens ansatzweise verstehen würdest, wäre das immerhin ein Anfang.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

@Jekyll: Du warst ja mein VOrbild :)

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

Im Gegensatz zu dir verstehe ich schon, was ich schreibe.

Dann lege doch mal schlüssig dar, inwiefern hier die Tatbestandsmerkmale eines Betrugs erfüllt sein sollten.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Wer bestellt, erklärt damit, zahlungsfähig zu sein. Wenn ein Schufa-Eintrag besteht und berechtigt ist, gibts genau da ein Problem, also wird über ie Bonität des Kunden getäuscht, und das Warenhaus erhält für die versandte Ware eine Vergütungsforderung, die im Wert aufgrund der verminderten Bonität des Geschäftspartners gemindert ist, also liegen Täuschung und Schaden erstmal vor. Die spätere Zahlung gleicht diesen Schaden aus, lässt ihn aber nicht rückwirkend verschwinden. Wer weiss, dass das Warenhaus bei Kenntnis des Schufa-Eintrags nichts verschickt hätte, will auch genau das, hat also Betrugsvorsatz. Mit Versand der Ware ist daher der Betruf wohl vollendet.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Schnell das Konto glatt stellen und dann abducken dürfte dazu führen, dass erst gar keine Strafanzeige erfolgt.


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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
schuldige
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die zahlreichen Antworten :-)

Nein ich habe keine EV abgegeben die Schulden sind abbezahlt, nur bei der Bahn stelle ich mich bis heute quer, der Automat war des öfteren defekt, ich konnte nicht zahlen, will man das dann dem Kontrolleur sagen, heisst es, nene 40€...
Ein Glück hab ich mittlerweile ein Auto :-P

@micha60

das hatte ich ja so vor, aber diese Sache, dass die eine Meldebestätigung haben wollen macht mir sorge....



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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Dazu kann das Warenhaus niemanden zwingen, und wenn gezahlt wird, wird diese Forderung voraussichtlich auch nicht weiterverfolgt. Nur wenn beides nicht kommt, würde ich mit Strafanzeige rechnen.

Was heißt denn in diesem Zuisammenhang: "Hatte ich vor" Wurde das Vorhaben etwa aufgegeben? Dazu gibts keinen Grund.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Danke Micha, das waren die Worte die ich eigentlich sagen wollte, aber als Halb-Amerikaner ist es oftmals problematisch die richtigen Worte zu finden.

Ich war mit ziemlich sicher, dass ich recht hatte. Vielleicht hat Jekylls zweites ich, meien Worte falsch verstanden ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
schuldige
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Morgen:)

@Micha
Damit meinte ich, dass ich vor hatte mich nachdem mein Konto diese Rückbuchungen erhalten hat ,aus dem Staub zu machen, also Konto löschen zu lassen.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

quote:
Danke Micha, das waren die Worte die ich eigentlich sagen wollte, aber als Halb-Amerikaner ist es oftmals problematisch die richtigen Worte zu finden.

Ich war mit ziemlich sicher, dass ich recht hatte. Vielleicht hat Jekylls zweites ich, meien Worte falsch verstanden.


Die Aussagen von TrueBlood und Dr. Jekyll stellen die Rechtslage exakt dar.
Mit deinen Aussagen hattest Du nicht Recht und Deine Aussagen sind von Micha auch nicht bestätigt worden.

Und falsch verstanden wurdest Du auch nicht. Jedenfalls habe ich Deine Aussagen genauso verstanden wie TrueBlood und Dr. Jekyll. Aber vielleicht hast Du etwas ganz anderes gemeint als das, was Du geschrieben hast. ;)

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