Wappenrecht

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)
Wappenrecht

Habe herausgefunden,das meine amilie ein altes Wappen besitzt!Darf ich dieses als Nachkommen einfach verwenden?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wie "Besitzt" denn eine Familie etwas ? Ne lustige Kopie oder als Adelstitel.

Uwe



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#2
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

Kennt sich niemand aus mit Wappenrecht??

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#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

http://de.wikipedia.org/wiki/Wappen

Das einzige "WappenRecht" in Deutschland ist wohl das Urheberrecht. Was du meinst gibts nicht mehr.

Uwe

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#4
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

ok--und wer entscheidet bei alten Familiensippen ---wer ein Familienwappen tragen darf???

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#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Keiner ,oder jeder

Uwe

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
und wer entscheidet bei alten Familiensippen ---wer ein Familienwappen tragen darf?

Nach alter Tradition der letzte Überlebende der Zusammenkunft welche genau diese Frage klären sollte.
Oder der Sippenälteste.
Je nach Tradition



Nach Gesetz derjenige der seine Urheber-/Nutzungsrechte am Wappen nachweisen oder zumindest substaniert vortragen kann.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#7
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(586 Beiträge, 312x hilfreich)

Ich empfehle eine Recherche zum Thema "Wappenrolle". Wenn das Wappen z.B. in der Deutschen Wappenrolle eingetragen ist, ist dort auch vermerkt, für wen es genau gelten soll. Es müsste dann auch eine Wappenurkunde geben.

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#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Und wenn der Kleintzierzücherverein eine Dackelrolle erfindet hat die die selbe Bedeutung.

Es hat sich "ausgewappt" in Deutschland.

Uwe (Fürst derer zu Adel und Tadel (Die mit dem Erdbeere im Wappen))

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