Wann muß das Gehalt auf dem Konto sein?

17. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
NadjaM.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann muß das Gehalt auf dem Konto sein?

Hallo zusammen,...
nach endloser suche (ich hab schon fast Augenkrebs) bin ich zu dem Entschluss gekommen das ich mein glück hier mal versuche und unendlich dankbar für qualifizierte Antworten bin.

Zum Fall:
ich arbeite seit Mitte März in einem Call-Center der "besonderen Art", sprich alles Verbrecher dort, Kunden und Vertragspartner werden nur belogen und falsche Tatsachen vorgetäuscht (und wenn die so mit Ihren Kunden umgehen werden sie mit Ihren Angestellten nicht anders umgehen), leider bin ich momentan noch auf den Job angewiesen.
Allerdings würde mich nun mal interessieren ob es rechtens ist das ich immer erst am 17.-18. eines Monats über mein Gehalt verfügen kann?
Mein Arbeitgeber sagte mir dazu dass er es immer schon am 14. überweist und wenn meine Bank so schusselig wäre und es mir erst am 17 oder so zur Verfügung stellt wäre ich es selber schuld bzw. solle die Bank wechseln. Er wisse ja das es bei der Postbank und der Citibank immer was länger dauern würde aber das würde ihn nicht interessieren.

In meinem Arbeitsvertrag steht das die Gehaltszahlung immer zum 1. des Vollgemonats, allerdings bis spätestens zum 15. ausgezahlt wird.
Auf welches Gesetz bzw. welches Urteil kann ich mich nun berufen das mein AG mir bzw. mir und noch 19 von 56 anderen Kollegen das Gehalt so überweist das wir tatsächlich wenigstens zum 15. darüber verfügen können?

Danke schon mal für fundierte Antworten aus dem momentan sonnigen Aachen


NadjaM.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Nadja, was steht denn im Vertrag zur Zahlung im Wortlaut (also der genaue Vertragstext!)?

MfG

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Floewe
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mal als Laie gesprochen:

>sprich alles Verbrecher dort, Kunden und >Vertragspartner werden nur belogen und >falsche Tatsachen vorgetäuscht

GANZ vorsichtig mit solchen Aussagen!
Du darfst ja deine Meinung äussern wenn diese auf belegbaren Fakten basiert. Wer oder was ein Verbrecher oder ein Verbrechen/Straftat ist entscheidet in D allerdings jemand anderes. ( So ein komischer Mensch im schwarzen Gewandt)

Wenn dies Tatsachen sind (das sind Tatsachen nachdem ein Gericht der Meinung war das dies so ist) bist du somit ja auch einer davon, zumindest Mittäter.

Wenn dort offensichtlich Straftaten oder vermeintliche Straftaten begangen werden, warum erstattest du nicht pflichtgemäß Anzeige?

Meine Sicht ohne Gewähr:

Persönliche Beweggründe sind für die Bewertung ob eine Straftat/Mittäterschaft vorliegt zweitrangig, lediglich für die Strafbemessung relevant, es sei denn du wirst in irgendeiner Art und Weise gezwungen (mit Waffengewalt z.b.) die für dein Leib und Leben eine Gefahr darstellen, ohne die Möglichkeit zu haben die Behörden einzuschalten. Ich brauche den Job zählt m.E. nicht dazu :-)

Ergo.. nicht soooweit aus dem Fenster im 4ten Stock lehnen, zumal diese Aussage für den Sachverhalt Gehalt völlig irelevant ist.

Back to Topic:
Deinen Augenkrebs verstehe ich nicht. 30 Sekunden hier suchen und...

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=12964

Danach müsste man die Formulierung des Vertrages genau lesen, was da im einzelnen definiert ist. Wird bis X überwiesen heist auch genau das +3 Banktage. Wird bis X ausbezahlt ist etwas schammig, aber der AG hat faktisch mit dem verschwinden der Summme von seinem Konto ausbezahlt, somit +3 Banktage. Somit ist der 18. oder 19. je nach Wochentag im Rahmen des machbaren.

Wenn es einen Tarifvertrag gibt, ist das dort sicherlich geregelt, wobei mich ein Angestelltengehalt zum Monats 1ten, welches bis spätestens 15ten gezahlt wird etwas wundert, also normal ist das nicht :-)
Ein Festgehalt zum 1ten zu zahlen sollte ja kein Rechenproblem darstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NadjaM.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,...
Im Arbeitsvertrag steht:
§3 Vergütung
1. Der Arbeitnehmer erhält für seine vertragliche Tätigkeit ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von EUR XXX,XX sovern er an allen Arbeitstagen jeweils 8 Stunden tätig war. Die Vergütung wird jeweils zum Monatsende abgerechnet. Die Zahlung erfolgt einige Tage später, jedoch spätestens bis zum 15. des folgeden Monats.

das ist der genaue Vertragstext.
grüße
nadja

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

'[...] ich arbeite seit Mitte März in einem Call-Center der "besonderen Art", sprich alles Verbrecher dort, Kunden und Vertragspartner werden nur belogen und falsche Tatsachen vorgetäuscht (und wenn die so mit Ihren Kunden umgehen werden sie mit Ihren Angestellten nicht anders umgehen)[...]'

Nehmen wir einmal an, der entsprechende Arbeitgeber liest dieses Posting. Wäre er in diesem berechtigt, dem entsprechenden MA fristlos zu kündigen (natürlich nur, wenn er genau weiss, wer es ist)?

Zum Zahlungszeitpunkt.
Der AG hat meiner Meinung so zu überweisen, das Dein Gehalt bei normaler Banklaufzeit pünktlich auf Deinem Konto ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Nehmen wir einmal an, der entsprechende Arbeitgeber liest dieses Posting. Wäre er in diesem berechtigt, dem entsprechenden MA fristlos zu kündigen (natürlich nur, wenn er genau weiss, wer es ist)?


Woher soll der Arbeitgeber denn bitte wissen, dass genau er gemeint ist? So lange keine Realnamen genannt werden (was man in nem Forum eh vermeiden sollte), wüsste ich wirklich nicht wie das funktionieren soll. Es sei denn, dass alle Arbeitgeber, die sich selbst als Verbrecher sehen, sich angesprochen fühlen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Es war doch gar nicht meine Frage, woher der AG das weiss, da ich es als gegeben vorausgesetzt habe.

Aber egal, offensichtlich ist es an anderen Orte noch heisser als bei mir.... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anja19
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Nadja,

hm, meine persönliche Meinung zu dem Thema Gehalt auf dem Konto ist folgende, habe aber keine rechtliche Grundlage. Ihr seit 56 Mitarbeiter wovon 16 das Geld nicht am 15. auf dem Konto haben der Rest aber wohl? Ich habe selber schon oft Geld überwiesen und weiss daher, dass es oftmals an den Banken und nicht am AG liegt. Einige Banken arbeiten noch 1-2 Tage mit dem Geld bevor sie es gut schreiben. Auch musste ich feststellen, dass das Geld beim Onlinebanking immer einen Tag eher auf dem Konto zu sehen ist wie auf den Kontoauszügen. Wenn ich mir deinen Vertragstext durchlese, sehe ich es eigentlich so, dass dein AG pünktlich zahlt und die Banken einfach zu lange mit dem Geld arbeiten. Hast du bei deiner Bank schon mal nachgefragt warum das so lange dauert? Man kann doch den AG nicht dafür verantwortlich machen das man so eine langsame Bank gewählt hat. Ausserdem hast du es doch auch immer zum gleichen Zeitpunkt, da kann man sich doch drauf einstellen oder?

Ciao
Anja

0x Hilfreiche Antwort

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