Guten Tag,
ich hatte Anfang 2017 einen Sportunfall mit einem Knorpelschaden (-abbruch) und Kniescheibenverrenkung. Meine Unfallversicherung wollte ursprünglich den Unfall nicht anerkennen, hat es aber doch und mir das Recht auf Invalidität zugesichert.
Was ist hier jetzt die richtige Herangehensweise ? Mittlerweile wurde ich operiert und mir wurde neuer Knorpel eingesetzt und die Kniescheibe wieder mit einer Plastik richtig eingerenkt. Ohne diese OP, also als Folge des Unfalles, hätte ich nicht mehr richtig Treppe laufen können, Wanderungen geschweige denn Sport. Durch die Operation sind nun gewisse Möglichkeiten wieder gegeben, jedoch kein Tennis oder ähnliche Sportarten.
Auf Basis welchen Ereignisses wird nun die Invalidität berechnet ? Hätte ich keine Operation gemacht (diese habe ich , nach mehren Arztbesuchen dann als Lösung bekommen), dann hätte ich eine erhebliche Einschränkung. Nach der Operation habe ich immernoch eine Einschränkung.
Wie ist hier das rechtlich richtige Vorgehen ?
Danke
Wann muss Unfallversicherung zahlen, bzw. was ist die Grundlage ?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Vorgehen?
Es läuft doch schon alles.
Schaden ist angezeigt und als Unfall gem. Bedingunen anerkannt.
Grundsätzlich muss die Invalidität 12 Monate nach dem Ereignis kausal eingetreten sein und 15 Monate nach dem Unfall fachärztlich festgestellt sein. (vertragliche Abweichungen möglich)
In der Regel kommt noch eine Begutachtung hinzu, dann wird festgestellt, welcher Grad der Invalidität (nach OP) noch übrig bleibt.
Berechnung erfolgt dann in % bezogen auf die aus der Gliedertaxe entnommenen Werte.
-- Editiert von Lazyboy am 08.12.2017 09:33
OK danke. Mir ging es nur auch darum, was für die Invalidität herangezogen wird bei einem Unfall. Also nicht die die durch den Unfall verursacht wurde, sondern die sie nach einer OP ?
Und jetzt?
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