Wann müssen Eltern ihr Vermögen für Unterhalt einsetzen?

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Unterhaltspflichtige haben bei Ehegatten- und Kindesunterhalt eine Verwertungspflicht

Grundsätzlich gilt: Wer Vermögen besitzt, hat zunächst das schutzwürdige Interesse, es für Alter – und Notzeiten behalten zu dürfen. Er muss aber auch selbst leistungsfähig bleiben und seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen.

Hat ein Unterhaltspflichtiger keine regelmäßigen Einkünfte, um den Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen, muss er gegebenenfalls sein Vermögen verwerten. Dies gilt besonders für den Kindesunterhalt, wenn z.B.bei minderjährigen Kindern und Kindern in Ausbildung eine gesteigerte Unterhaltspflicht besteht.

Allerdings: Besitzt ein unterhaltspflichtiges Elternteil Vermögen, verdient aber nur wenig, kann es nicht zur Verwertung seines Vermögens gezwungen werden, sofern der andere Elternteil ein hohes Einkommen hat.

Elisabeth Aleiter
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Im Ehegattenunterhaltsrecht muss weiterhin geprüft werden, ob der Einsatz des Vermögens nicht u.U. unbillig bzw. unwirtschaftlich ist. Der unterhaltspflichtige Partner darf durch die Unterhaltszahlungen nicht unangemessen benachteiligt sein.

Das gilt auch für den Trennungsunterhalt. Dort ist die Billigkeit, also die Zumutbarkeit des Unterhalts, noch eingehender zu prüfen. Die Ehegatten sind sich hier gegenseitig verpflichtet und in aller Regel wird kein Vermögen zum Einsatz gebracht.

Zwar gehören zum Vermögen der Unterhaltspflichtigen auch eigene Immobilien, jedoch können eigengenutzte Immobilien grundsätzlich nicht in die Verwertung einbezogen werden.

Gleiches gilt auch für Vermögen, das zur Altersvorsorge vorgesehen ist. Bei Kapitallebensversicherungen wird der ausgezahlte Kapitalstock zur Reduzierung der Bedürftigkeit verwandt.

Minderjährige Kinder mit Vermögen müssen Erträge und Vermögen nutzen

Haben minderjährige Kinder eigenes Vermögen, müssen Sie Erträge wie Zinsen und Dividenden für ihren Lebensbedarf nutzen. Gleiches gilt für ihr Vermögen. Auch das müssen Kinder verwenden, wenn die Eltern durch die Unterhaltspflicht zu großen Belastungen ausgesetzt sind und ihre Einkünfte nicht ausreichen, um den eigenen Bedarf zu sichern.

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