Wann liegt Eingehungsbetrug vor? Wann Computerbetrug?

29. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
sardenia
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann liegt Eingehungsbetrug vor? Wann Computerbetrug?

Hallo,

wenn ein Käufer Ware bei eBay kauft, immer neue Ausreden hat, warum er vergessen hat zu zahlen und die mehrmals erneut versprochene Zahlung nicht durchführt, ist das schon Betrug?

Was ist, wenn die Bonitätsauskunft eine EV ergibt, der Käufer praktisch kein Geld hat? Dann dürfte doch auch schon bei einer Kaufsumme von - sagen wir mal - 30 Euro Eingehungsbetrug vorliegen?

Wenn dann eine Beschwerde über das eBay-System eingeleitet wird und der Käufer unrichtiger Weise im Formular eine nicht getätigte Überweisung angibt? Da dem System eine Zahlung vorgegaukelt wird, müsste doch Computerbetrug vorliegen?

Habe ich bei dem Fall eien Betrugsart vergessen?

Sardenia

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

Leider kannst Du alles vergessen,denn eine sehr wichtige Sache die bei allen Betrugsarten wichtig sind davon lese ich hier nichts.

Wo ist denn der Schaden ?!


*** Bonitätsauskunft eine EV ergibt ***

Würde der Verkaufer sowas haben,dann hat er sich selber strafbar gemacht,denn ohne die Zustimmung/Erlaubnis von einer Person darf man keine Daten abfragen wäre ein vorstoss gegen das Datenschutzgesetz


-- Editiert von net-surfer am 30.12.2007 00:30:03

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#2
 Von 
sardenia
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

>Würde der Verkaufer sowas haben,dann hat er >sich selber strafbar gemacht,denn ohne die >Zustimmung/Erlaubnis von einer Person darf man >keine Daten abfragen wäre ein vorstoss gegen >das Datenschutzgesetz

Warum das? Der Verkäufer hat doch bestimmt zur Einleitung von Inkasso-Maßnahmen ein berechtigtes Interesse? Mit der Begründung würde der Verkäufer doch von InkassoBüros oder
ähnlchen Stellen eine Finanzauskunft bekommen oder? Es geht ja um keine detaillierte Schufaauskunft, sondern mur um eine Aukunft, ob Merkmale wie eine EV oder andere Inkassomaßnahmen vorliegen.

Gruss

Sardenia

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

Das dürfte kein Betrug sein, da - wie schon erwähnt - der Schaden fehlt und der rechtswidrige Vermögensvorteil des anderen nicht erkennbar ist.

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