Wann ist eine UG oder GmbH genau Zahlungsunfähig und muss dann Insolvenz anmelden?

15. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Flexibel1975
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann ist eine UG oder GmbH genau Zahlungsunfähig und muss dann Insolvenz anmelden?

Abend, meine Frage: Wann ist eine UG oder GmbH genau als Zahlungsunfähig anzusehen und muss dann spätestens 3 Wochen später Insolvenz anmelden? Muss da eine Mahnung zuerst kommen oder gilt das 4 Wochen Gesetzliche Zahlungsziel? Was ist wenn man eine Stundung erhält oder Ratenzahlung?
Wie wird Zahlungsunfähig erklärt? Wenn ein Auftraggeber Verzug hat kann man da trotzdem weiter tätig werden mit der UG/GmbH und Aufträge ausführen obwohl sich Probleme zeigen könnten?
Danke schon mal für eure Hilfe!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Von wem sollte denn eine Mahnung kommen?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Flexibel1975
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Zitat:
Wann ist eine UG oder GmbH genau als Zahlungsunfähig anzusehen und muss dann spätestens 3 Wochen später Insolvenz anmelden?

Wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist.

Ganz grob:

Zahlungsunfähig:
Eine GmbH oder ein Unternehmen wird als zahlungsunfähig eingestuft, wenn die aktuellen Zahlungspflichten nicht mehr beglichen werden können. Dabei hat sich eine Faustregel etabliert: Übersteigen die fälligen Verbindlichkeiten die noch verfügbaren liquiden Mittel um mehr als 10 Prozent, dann ist Ihr Unternehmen zahlungsunfähig.
Überschuldet:
Eine GmbH ist überschuldet, wenn die Verbindlichkeiten nicht mehr von dem vorhandenen Vermögen gedeckt werden können.


Hallo, naja aber wenn ich ein Zahlungsziel von 2 Wochen habe und bekomme mein Geld erst nach 4 Wochen und muss somit mein Subunternehmer "hinhalten" ist es dann so solange er mich nicht in Verzug setzt mit einer Mahnung bin ich noch im Grünen Bereich? Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wie bereits von TomRohwer gesagt, kommt es darauf an, ob fällige Verbindlichkeiten nicht gezahlt werden können. Fällig ist eine Forderung aber bereits zum vereinbarten Zahlungstermin oder, wenn ein solcher nicht vereinbart wurde, im Zweifel sofort. Ist die Gesellschaft dann nicht in der Lage innerhalb von 3 Wochen die Verbindlichkeiten, die in dieser Zeit fällig sind, zu zahlen, zumindest im Umfang von mehr als 90%, dann liegt Zahlungsunfähigkeit vor.

Der Geschäftsführer muss also eine Liquidationsplanung machen.

Wurde mit einem Gläubiger eine Stundung vereinbart, dann ist die Forderung im Übrigen nicht fällig.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Flexibel1975
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Wie bereits von TomRohwer gesagt, kommt es darauf an, ob fällige Verbindlichkeiten nicht gezahlt werden können. Fällig ist eine Forderung aber bereits zum vereinbarten Zahlungstermin oder, wenn ein solcher nicht vereinbart wurde, im Zweifel sofort. Ist die Gesellschaft dann nicht in der Lage innerhalb von 3 Wochen die Verbindlichkeiten, die in dieser Zeit fällig sind, zu zahlen, zumindest im Umfang von mehr als 90%, dann liegt Zahlungsunfähigkeit vor.

Der Geschäftsführer muss also eine Liquidationsplanung machen.

Wurde mit einem Gläubiger eine Stundung vereinbart, dann ist die Forderung im Übrigen nicht fällig.


Also ist es im Zweifel immer besser ein möglichst "langes" Zahlungsziel zu vereinbaren oder im Voraus mit den Auftragnehmer eine eventuelle Bereitschaft zur Stundung Zahlungsaufschub zu besprechen falls es mal 2-4 Wochen später wird mit Geldeingang? Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Flexibel1975):
Also ist es im Zweifel immer besser ein möglichst "langes" Zahlungsziel zu vereinbaren


Besser oder schlechter sind in diesem Zusammenhang irgendwie nicht die passenden Wortpaare. Wenn in einem Vertrag z.B. vereinbart wird, dass die Rechnungen des Auftragnehmers erst acht Wochen nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig sind, dann hat man z.B. zwar keine Fälligkeit am 03.04.2017, wenn das das Datum der Rechnungstellung ist, sondern erst mit Ablauf des 29.05.2017, aber damit ist das Problem letzten Endes ja nur zeitlich nach hinten verschoben.

Zitat (von Flexibel1975):
oder im Voraus mit den Auftragnehmer eine eventuelle Bereitschaft zur Stundung Zahlungsaufschub zu besprechen falls es mal 2-4 Wochen später wird mit Geldeingang?


Das hilft in Punkto Zahlungsunfähigkeit nun gar nicht weiter. Weiterhelfen würde nur die konkrete und ausdrückliche Absprache, dass gestundet wird. Irgendwelche mehr oder weniger unverbindlichen Absichtserklärungen im Voraus, sind halt auch unverbindlich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
onlinehandel2014
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Frage: Wann bin ich als unternehmen überschuldet- Zahlungsunfähig etc....
Kann man so leicht nicht beantworten.

Ich war selbst 16 Jahre erfolgreicher Unternehmer und bestreite nun mein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung.

Da ich auch Gewerbeeinheiten vermiete, bin ich oftmals mit der selbigen Frage konfrontiert.
Fast jeder Unternehmer bezeichnet seinen Betrieb als gesund und den besten.

Ein kurzes Fallbeispiel.

Firma hat 60.000 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
40.000 Verbindlichkeiten aus Dispo zu 8 %

Liquide Mittel .....den Rest von 5.000,00 zum Dispo Anschlag

Forderungen aus Lieferung und Leistung 50.000
Lagerbestand 160.000

Jahresumsatz Netto 500.000

-----------

Für mich : Ein totes Kind!

Für den Unternehmer : Super Betrieb ... Über 100.000 Euro Eigenkapital.

Für mich ist das auch schwierig einzuordnen, ob ich so jemanden meine Räumlichkeiten anvertraue.

Der Unternehmer Versteht den Hintergrund seines Fehlverhaltens nicht.... Zu Hoher Lagerbestand ( Ich tippe da auf einen Real Wert "Zeitwert" von maximal 70.000,00 Euro

Und die Forderungen würde ich mit mindestens 30% Abschlag bewerten. Das sind dann 35.000,00 Euro

Die Verbindlichkeiten , sind allerdings in Stein gemeißelt.

Demnach ist das Unternehmen für mich als "Wertlos" Einzustufen und in meinen Augen auch als Überschuldet.

Der Umsatz steht in keinem Verhältnisse zum Lagerbestand.... Lagerumschlagshäufigkeit viel zu niedrig.

---------

Das war nur mal ein kurzer Ausritt, um zu zeigen wie unterschiedlich die Ansichten sind.....

Stellst Du jetzt die Frage : Warum senkst du nicht den Lagerbestand um 30.000 und verschleuderst es für 40.000,00 und gleichst den teuren Dispo aus.......

Junge Junge Junge.... Glaub mir, das Gespräch ist genau an dieser Stelle beendet......

0x Hilfreiche Antwort

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