Liebe Gemeinde,
ich habe folgende Frage. Kunde XY kauft am 09.11.2014 einen gebrauchten Trockner mit 12 Monaten Gewährleistung. Das Gerät wird am 11.11.2014 ausgeliefert. Nun meldet am 11.11.2015 der Kunde telefonisch einen Mangel.
Nun meine Frage. Greift hier noch die Gewährleistung oder endete diese am 10.11.2015 um 0 Uhr?
Freue mich auf Antworten.
Wann endet wirklich die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen? Jahresfrist?!
6. Januar 2016
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Frage vom 6. Januar 2016 | 09:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann endet wirklich die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen? Jahresfrist?!
Probleme nach Kauf?
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#2
Antwort vom 6. Januar 2016 | 10:10
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
ZitatNun meine Frage. Greift hier noch die Gewährleistung oder endete diese am 10.11.2015 um 0 Uhr? :
Die Gewährleistungsfrist beginnt imho am 12.11.14 und endet am 11.11.2015 um 24 Uhr nach §186 ff. BGB .
Es gibt u.U. das Problem die Mangelmeldung zu beweisen, außerdem gibt es eine Beweislastumkehr nach § 476 BGB , wonach der Käufer nachweisen muss dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
-- Editiert von radfahrer999 am 06.01.2016 10:13
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#4
Antwort vom 6. Januar 2016 | 10:41
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Spielt aber alles keine Rolle, der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Das wird er nicht können => keine Leistung vom Verkäufer
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