Wann darf eine Erstberatungsgebühr verlangt werden

8. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Wunderkessel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann darf eine Erstberatungsgebühr verlangt werden

Servus,

nehmen wir mal folgenden Fall an:
Ein Klient fragt bei einem Anwalt wegen einer Beratung zu einem geschäftlichen(!) Thema an (Einstig in ein Nebengewerbe, das noch nicht gegründet wurde). Er hat dabei eine sehr spezielle Fragestellung, die er per Email übersendet zusammen mit der Frage, ob eine Beratung dazu möglich ist, und was das kosten würde.
Nehemn wir an, der Anwalt antwortet mit dem Hinweis auf die Erstberatungskosten von max. 190 € und dem Vorschlag, einen Besprechungstermin zu vereinbaren, um Details und die Honorarfrage zu besprechen.

Nehmen wir an, die Sekretärin hätte zugesagt, dass im Rahmen der Erstberatung, also für 190 € die erwarteten Antworten zu bekommen seien. Dies wurde mehrfach nachgefragt und bestätigt.

Nehmen wir auch an, im Gespräch würde sich offenbaren, dass der Anwalt von dem angefragten Thema nicht den blassesten Schimmer hat und erst mindestens 5 Stunden, eher 10 oder mehr recherchieren müsste, um eine Aussage treffen zu können. Jede Stunde sei mit 200 € abzurechnen.

Aufgrund mangelnder Kenntnisse konnte der Anwalt keinerlei Beratung durchführen bzw. weigerte sich, Aussagen in irgend einer Art zu treffen.

Nehmen wir auch an, das eigentliche Gespräch ist sehr schnell vorbei (15 Min), da dem Anwalt klar gemacht wird, dass er keine Ahnung hat und den Mandanten unter falschen Voraussetzungen eingeladen hätte. Der Anwalt würde noch etwa 15 Minuten darüber lamentieren, dass er sehr wohl eine Erstberatung in Rechnung stellen dürfe. Das Gespräch wird vom Klienten und seinem Zeugen mit Verweis auf Sinnlosigkeit abgebrochen.

Hätte ein Anwalt in solch einem Fall tatsächlich das Recht, eine Erstberatungsgebühr zu verlangen?

Viele Grüße, Wunderkessel.

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