Wann Geld-, wann Haftstrafe, (wann Haftstrafe mit Bewährung)

10. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
py27
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 5x hilfreich)
Wann Geld-, wann Haftstrafe, (wann Haftstrafe mit Bewährung)

... muss ja gestehen, manchmal tut man sich während einer schlaflosen Nacht mal im TV so eine Gerichtsshow an. Ich frage mich immer wieder, an Hand welcher Grundlagen eigentlich zwischen Geld- oder Haftstrafe entschieden wird? Das ist doch immer eine sehr individuelle Angelegenheit, ob man 50 o 100 Tagessätze mal eben auch einfach so aus der Protokasse zahlen kann - oder nicht; ebenso, ob eine Haftstrafe den ganzen privaten und beruflichen Werdegang vernichtet - oder nicht. Spielt das eine Rolle ?

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Nun ja, erst mal sind ja die Strafandrohungen die das Gesetz für die Einzelnen Taten vorsieht, maßgeblich für die Strafzumessung. Für einen Raub z.B. kann keine Geldstrafe verhängt werden, ebensowenig wie für ein vors. Tötungsdelikt oder einen Drogenhandel (mit nicht geringen Mengen).

Danach kommt es auf das Vorleben des Täters (insbesondere Vorstrafen), sowie die Tatmotivation, Tatbegleitumstände, sowie Nachtatverhalten und Sozialprognose an.

Bei (u.U. nicht vorbestraften) Tätern, die eine Tat begangen haben, für die sowohl Freiheits- als auch Geldstrafe verhängt werden kann, hat das Gericht in der tat einen relativ hohen Spielraum.

Aber: Bitte nicht die Gerichtssendungen im T.V. mit der Realität verwechseln. Das eine hat mit dem anderen recht wenig zu tun. Bei Interesse lieber mal in eine "echte" Verhandlung am AG oder LG setzen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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