Ich habe am 16.12.06 einen PKW von privat gekauft. Der Kaufvertrag wurde handschriftlich gemacht. Es würden kein Passus mit dem Vermerk ,, verkauft unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" mit reingeschrieben. Es steht nur der Verkäufer, der Käufer, welcher PKW verkauft wurde und das dieser unfallfrei ist, in diesem Vertrag. Der Verkäufer sagte mir, daß der Wagen top in Ordnung sei. Ich habe jetzt so einige Probleme mit dem PKW. Die Zündspule war defekt, das Motorsteuergerät hat sich soeben verabschiedet und von Anfang an leuchtet die ABS Lampe. Ferner habe ich gesehen, daß die hintere Stoßstange etwas verbeult ist und das diese sich verzogen hat. Diesbezgl. sagte mir der Verkäufer, daß mal ein Anhänger leicht in die Stoßstange gerollt wäre. Habe ich ein Wandlungsrecht gegenüber dem Verkäufer oder kann ich Ihm die Kosten der Reperatur auferlegen?
Wandlungsrecht beim Kauf von privat ohne Ausschluß der Gewährleistung
5. Januar 2007
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Frage vom 5. Januar 2007 | 17:35
Von
Status: Schüler (186 Beiträge, 26x hilfreich)
Wandlungsrecht beim Kauf von privat ohne Ausschluß der Gewährleistung
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2007 | 18:13
Von
Status: Schüler (415 Beiträge, 58x hilfreich)
Rückgängigmachung des Kaufvertrags nur beim Nachweis arglistiger Täuschung. Hat aber nichts mit Gewährleistung zu tun.
Gruß, Wolf.
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