Wandlung nach 3. Reparatur ?

24. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
alex0801
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Wandlung nach 3. Reparatur ?

Hallo nochmal,
ich hatte vor einigen Tagen hier schonmal ne Diskussion angefangen:

Mein 11 Monate altes ACER Notebook war wegen 3 unterschiedlichen Fehlern shcon 3mal in Reparatur. Nach der 3. war es nach 2h wieder defekt.

Ich habe den Verkäufer (MediaMarktOnline) angerufen und auf Wandlung gepocht. Das Notebook habe ich vor einer Woche eingeschickt, zusammen mit Reparatrberichten, Fehlerbeschreibung und Wandlungswunsch.

Mittlerweile hab ich unterschiedliche Aussgagen von der Hotline bekommen:

1. Acer entscheidet ob es eine Wandlung gibt
2. MM-geschäftsleitung entscheidet ob es eine Wandlung gibt
3. MM-Online entscheidet nachdem Acer das Gerät begutachtet hat.

Nun meine Fragen:
Muss ich diese "Begutachtung" abwarten oder kann ich auch so auf Wandlung bestehen ? Kann ich denen ein Frist setzen ?
Hat Acer da überhaupt Mitspracherecht ? Die 24Monate Gewährleistung gehen doch nur mich und MM was an, nicht Acer, oder ?

Gruß
Alex

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

wann sind die jeweiligen drei Fehler aufgetreten?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Ansprechpartner ist ihr Vertragspartner, d.h. der veräußernde Händler.

Wenn die drei Fehler an unterschiedlichen Komonenten auftraten und miteinander nichts zu tuen hatten, ist es Abwägungssache, ob man einen Rücktritt (rechtlich gesgehen) zulassen würde.

Auf jeden Fall müssen Sie dem VK (MM) eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Acer hat mit Ihren Begehren nichts zu tuen.

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#3
 Von 
alex0801
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Prima, danke für die Antworten.

Das Tolle ist: Mittlerweile wurde alles bis auf das Gehäuse und die Festplatte getauscht.

Die erste Reparatur fand 4 Wochen nach dem Kauf statt. Die zweite Ende Fabruar/Anfang März und die Dritte vor rund 3 Wochen. Getauscht wurden:
Display, CD/DVD-Laufwerk und das komplette Mainboard. Also im Prinzip alles. Die festplatte hat keinen Fehler, die habe ich in einem identischen anderen Notebook getestet.

Ich hab jetzt einfach mal MM ein tolles :-) fax geschickt in dem ich auf Rücktritt vom Kaufvertrag bestehe. Die Frist habe ich auf 2 Wochen (ab heute) gesetzt.
Das Fax ging direkt an die MM-Zentrale z.Hd. der Geschäftsleitung.

Die Heinis an der Hotline haben auch keine Ahnung, gehören nicht direkt zu MM, sind nur Dienstleister die alles an MM weiterleiten. Diesmal das ganze also ohne Umweg schriftlich. Telefonisch erreicht man bei denen nix.

Vielleicht hilfts ?!

Gruß
Alex

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Bitte zwei Sachen auseinander halten:

1. Fristsetzung

damit setzt man die andere Partei in Verzug, sofern diese ergebnislos abläugt. Verzug ist notwendig um zB zurückzutreten, zu mindern oder Schadensersatz zzu verlangen.

2. Rücktritt

die RÜ-Erklärung erfolgt ohne Fristsetzung.


in Ihrem Fall erfolgt der Rücktritt, weil Ihnen eine wietere Mängelbeseitigung nicht mehr zuzumuten ist.

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#5
 Von 
alex0801
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh, wieder weas dazugelernt. Naja, mal abwarten wie sie auf das Fax reagieren.

Danke
- Alex

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
alex0801
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh, wieder weas dazugelernt. Naja, mal abwarten wie sie auf das Fax reagieren.

Danke
- Alex

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

sofern es sich um erhebliche Mängel handelt, haben Sie das Recht des Rücktritts vom Kaufvertrag. Eine zusätzliche Frist zur Nachbesserung oder die weitere Einräumung einer Nachbesserungsmöglichkeit müssen Sie dem Verkäufer nicht mehr geben. Die Nacherfüllung seitens des Verkäufers ist mit dem fehlschlagen von mehr als 2 Versuchen gescheitert. Dass die drei Mängel an verschiedenen Komponenten auftraten steht diesem nicht entgegen, es sie sind an völlig abtrennbaren Komponenten aufgetreten, die man rechtlich für sich allein werten muss. Dieses ist hier aber nicht der Fall. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erklären. Empfehlenswert ist die schriftliche Form des Einschreibens aufgrund von Beweiszwecken. Beachten Sie bitte, dass Sie sich einen Nutzungsersatz anrechnen lassen müssen für die Zeit, in der Sie das Notebook nutzen konnten. Zeiten, in welchen das Notebook in Reparatur war, oder in welchen es aufgrund des Mangels nicht nutzbar war, sind nicht anzurechnen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
alex0801
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm, also sollte ich zusätzlich zu meinem Fax das ich MM gesendet habe ein Schreiben verfassen indem ich erkläre daß ich aus gegebenen Gründen (3 Reparaturen an mittlerweile über 85% der Komponenten) mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurücktrete und eine angemessene Wertminderung in kauf nehme (reicht es wenn ich sage daß ich sie in kauf nehme oder kann ich schon anfangen mit tagen und promille/tag zu rechnen) ?

Wie läuft das dann weiter ? Wenn MM dem nicht "zustimmt" ? Anwalt ?

Gruß
Alex

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#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sie müssen prüfen, ob es sich um erhebliche Mängel handelt. Denn wenn es sich nur um Bagatellen handelt, haben Sie kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Das Einschreiben dient nur den Anforderungen der Beweisbarkeit. Sie können sich auch den Eingang Ihres Faxes bestätigen lassen usw. Das ist Ihnen überlassen.

Den Nutzungsersatz müssen Sie nicht angeben. Das wird MM machen. Hier müssen Sie dann nur die Angemessenheit des Nutzungsersatzes prüfen.

Sollte sich MM weigern, sollte man über einen Rechtsanwalt nachdenken, der gegebenenfalls Klage erheben kann.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
alex0801
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie kann ich denn prüfen ob es ein erheblicher Mängel ist ? Für mich ist es einer. Bin Informatikstudent und eigtl auf mein Notebook angewiesen.

Ich denke wenn man 3 fehlgeschlagene Reparaturen zusammen nimmt bei denen fast das ganze Notebook getauscht wurde dann ist das erheblich. Woran kann man "erheblich" festmachen ?

Werde die Antwort des Faxes abwarten. Die Frist die ich dort genannt habe kann man auch als Frist für ne Antwort interpretieren :-)

Gruß und Danke bis hierher,
Alex

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Alex,

erheblich ist ein Mangel, wenn dieser eine gewisse Schwere erreicht hat, die den Mangel aus dem Bereich der Bagatellen heraushebt.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
alex0801
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, danke. Die Definition von Mängel hätte ich mir auch raussuchen können.

Nur ab wann ist ein Mängel ein erheblicher Mängel ? Und das dann auch noch bezogen auf mein Problem ?

Wenn ich sage DAS ist ein erheblicher Mängel und MM anderer Meinung ist hab ich verloren oder wie ? Kann denn niemand ein Beispiel für einen erheblichen Mängel nennen ?

Eine Bagatelle wäre für mich ein Riss im Plsatikgehäuse. Gerät geht nch, sieht aber unschön aus.
Ein erheblicher Mängel ist wenn sihc das Gerät nich zuten lässt, oder aber aufeinmal anfängt Kaffee zu kochen ?! :-)

Gruß
Alex

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

aufeinmal anfängt Kaffee zu kochen ?! ......DAs wäre eine erhebliche Wertsteigerung.

-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Alex,

nennen Sie genau die Mängel, die aufgetreten sind.

Im Übrigen bitte ich Sie die Ironie (sofern es von Ihnen so gemeint war) wie in Ihrem Beitrag vom 25.05.2005 15:22:51 zu unterlassen, da ich dieses erstens persönlich nehme und dies zweitens für mich ein Zeichen mangelnden Respekts ist.

Vergessen Sie bitte nicht, wer hier die Hilfestellung ersucht.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
alex0801
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ja das war wirklich Ironie. Sorry wenne s falsch angekommen ist.

Zurück zur Sache:

Folgende Mängel sind bereits aufgetreten:

1. DVD-Laufwerk kann mit kaum einem DVD-Rohling umgehen so daß ein Backup meiner wichtigen Daten nur schwer möglich ist (60GB auf 700MB CD-Rohlingen unterbringen ist doch um einiges aufwendiger als auf 4,7GB DVD-Rohlingen).
Mängel wurde bei 1. Reparatur durch Hersteller behoben.

2. Display defekt: Im unteren viertel des Display ist eine Pixelzeile ausgefallen so daß ein schwarzer Streifen quer durch's Bild ging. Eigtl eher unkritisch, aber beim täglichen arbeiten am Notebook unheimlich störend. Mangel wurde durch austausch des Displays beim Hersteller behoben.

3. Totalausfall des Notebooks: Nichts außer einschalten und ausschalten geht mehr. Notebook gibt keinen Mucks mehr von sich und anzeigen tut's auch nix. Für mich ein absolut erheblicher Mängel.
Wurde beim Hersteller durch austausch des kompletten Mainboards behoben.

4. Das Notebook verweigert sporadisch seine Arbeit und bleibt einfach stehen. Das ganze ist kein Softwarefehler (habe es mit Windows+Linux und der Recovery-CD probiert). Für mich ebenfalls ein erheblicher Mängel da am Notebook kein arbeiten mehr möglich ist. Man weiß nie ob die Kiste nach 1min oder nach 2h stehen bleibt.
Dieser Fehler wurde nicht behoben da ich zu diesem Zeitpunkt eine Wandlung wollte.

Hoffe das war detailiert genug um "erbehliche Mängel" bzgl. des Notebooks zu zu definieren.

Mit freundlichem Gruß
Alex

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#16
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Hoffe das war detailiert genug um "erbehliche Mängel" bzgl. des Notebooks zu zu definieren.

Dass das "erhebliche" Mängel sind, sollte auch jemand erfassen, der nicht das Wort "stud. jur." vor seinen Namen schreibt. Ich verstehe auch gar nicht, warum diese Frage bei einem Austausch von 85% aller Notebookbestandteile erörtert wird.

Das Problem ist vielmehr, wann traten die Fehler auf (Stichwort Beweislastverteilung).

Übrigens ist Acer m.E. immer sehr kulant, was Reparaturen angeht. Evtl. mal an das Netzteil denken...

Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Mein lieber Steffen,

ich werde Ihnen jetzt nicht den Gefallen tun auf Ihren unsachlichen Beitrag als Zeichen Ihrer Ignoranz bezüglich der juristischen Arbeit zu reagieren.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





-- Editiert von stud. jur. Hr. J. Roenner am 28.05.2005 13:47:32

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#18
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Alex,

diese Mängel sind als erheblich zu qualifizieren. Sie haben die bereits beschriebenen Gewährleistungsrechte.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Ignoranz bezüglich der juristischen Arbeit

Ich entnehme Ihren Beiträgen eine zunehmende Arroganz und Überheblichkeit gegenüber dem Fragesteller (z.B. "Vergessen Sie bitte nicht, wer hier die Hilfestellung ersucht" oder "Zeichen mangelnden Respekts"). Vielleicht sind Sie überarbeitet oder halten sich entgegen Ihrer Namensgebung bereits für einen Dr. jur. Die genauen Ursachen sind mir nicht bekannt.

Sie haben die bereits beschriebenen Gewährleistungsrechte.

Genau hier liegt Ihr Problem. Sie stellen immer Ihre Ansicht als die allein richtige dar. Zweifel sind wohl gegenüber unsterblichen Mitgliedern nicht erlaubt und werden als mangelnder Respekt ausgelegt. Nur weiter so mein "Lieber". Zivilrecht ist nun wirklich nicht Ihre Stärke (siehe z.B. Schadenersatzforum, wo Sie doch tatsächlich der Ansicht waren, RA-Kosten sind von einem Verkehrsunfallverursacher nicht zu tragen und dies wieder als die allein richtige Meinung darstellten).

Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Steffen, Sie beeindrucken mich nicht im geringsten mit persönlichen Angriffen, Beleidigungen und unsachlichen, unqualifzierten Unterstellungen.

Ich war keinesfalls der Ansicht, dass in dem jeweiligen Beitrag die Anwaltskosten in keinem Fall von dem Verursacher zu tragen wären. Ich bezog mich in meinem Beitrag auf den Verzögerungsschaden., hätte aber, und da gebe ich Ihnen Recht, vollständigerweise den § 823 BGB mitanführen sollen. Lesen Sie bitte den Beitrag genauer, bevor Sie unsachliche Kritik üben und Unterstellungen posten.

Sachliche Kritik ist mir von jedermann stets und jederzeit willkommen.

Ganz entsprechend dem Sprichwort:

"Der Ton macht die Musik."

Dieses ist Ihnen sicherlich bekannt, oder?

Es ist somit keineswegs so, dass meine Meinung die allein richtige darstellt. Ganz im Gegenteil: In der Juristerei gibt es selten eine allgemein "richtige Meinung". Es kommt hier wesentlich auf die Argumentation an. Zudem sehe ich es persönlich als Bereicherung an, wenn ich auf etwaige Fehler / Ungenauigkeiten / fehlerhafte Subsumtion / Unvollständigkeiten und dergleichen aufmerksam gemacht werde. Hier ist, und ich wiederhole mich nochmal für Sie, die Sachlichkeit von entscheidender Relevanz!

Das bedeutet für Sie: Sollten Sie nicht in der Lage sein Ihren Ton zu ändern mein lieber Steffen und die Sachlichkeit zurückkehren zu lassen, sehe ich die Diskussion mit Ihnen als beendet an.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -




-- Editiert von stud. jur. Hr. J. Roenner am 28.05.2005 17:21:54

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Mein lieber Herr Roenner,

"Der Ton macht die Musik."

Dieses ist Ihnen sicherlich bekannt, oder?



Gern beantworte ich diese Frage mit einem klaren "ja".


In der Juristerei gibt es selten eine allgemein "richtige Meinung". Es kommt hier wesentlich auf die Argumentation an.


Selbstverständlich ist mir auch das bekannt. Ich bin kein Anfänger ;)

Ihr lieber Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hallo

Sorry Stwe, aber Herrn Roenner ist in der Tat einer der Besten User hier im Forum, über Toleranz und Respekt braucht er sicher kein Hinweisen.

@ Ronner: Weiter so :) !

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Audio,

vielen lieben Dank für Ihren netten Beitrag. Ich habe mich sehr darüber gefreut.


Beste Grüße,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hello Dr. Roenner


Don’t mention it!

If anybody messes around with you, he’s messing around with the whole family!

With freundlichen Grüßen!

DJ Audio :)

0x Hilfreiche Antwort

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