Waldorfschule Niedersachsen - Eintrag Schülerakte

9. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
McVF
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Waldorfschule Niedersachsen - Eintrag Schülerakte

Guten Tag,
eine Waldorfschule in Niedersachsen hat meinem Sohn einen Eintrag in die Schülerakte ausgesprochen.
Grund dafür war, dass er angeblich Mitschülerinnen ohne deren Wissen ablichtete.
Angeblich gibt es hierfür übereinstimmende Aussagen von anderen Mitschülern.
Die Schule und die betroffenen Mitschülerinnen haben jedoch nie ein Foto zu Gesicht bekommen.
Die Schule hat dann, ohne dass es eine Anhörung meines Sohnes und uns als Elternteile in der Schulleitungskonferenz gab einen Eintrag in die Schülerakte gegeben.
Dieser liegt uns als Kopie auch vor. Ganz viele Aussagen darin entsprechen ganz klar auch nicht der Wahrheit.
Beispielsweise "... gab dann auch sein Tun zu... " mein Sohn hat nie etwas zugegeben, sondern es wurde ihm in der Schule einfach mitgeteilt " Du wirst einen Eintrag in die Schülerakte bekommen der auch nach Hause geschickt wird ".

Zu dem Vorwurf:
Mein Sohn hat im Sportunterricht ein Foto gemacht. Auf diesem war aber kein Gesicht zu erkennen und auch keine anderen Merkmale, die eine Identifizierung außer durch enge Bekannte und die Familie selbst zulassen.
Das KUG sagt ja, dass eine Erlaubnis nur notwendig ist, wenn die Personen erkennbar sind. Ausgenommen hiervon sind enge Bekannte oder die Familie der Personen.


Wie können wir uns hiergegen wehren?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von McVF):
ohne dass es eine Anhörung meines Sohnes und uns als Elternteile in der Schulleitungskonferenz gab

Wäre das denn überhaupt vorgesehen?



Zitat (von McVF):
Grund dafür war, dass er angeblich Mitschülerinnen ohne deren Wissen ablichtete.

Zitat (von McVF):
Mein Sohn hat im Sportunterricht ein Foto gemacht.

Etwas mehr Kontext ...
In welcher Situation genau?
Gibt es diesbezüglich Regeln der Schule?



Zitat (von McVF):
Wie können wir uns hiergegen wehren?

Da wäre z.B. eine Klage denkbar.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Steinerschulen sind private Schulen. Was man da wie auch immer wann darf, das ist privatrechtlich festgelegt. Also im Vertrag, in der Schulordnung. Vielleicht da mal schlau machen?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Was hat ein Handy im Sportunterricht zu suchen?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Was hat ein Handy im Sportunterricht zu suchen?

Auslesen der Wearables und schauen was die App aufgrund der Daten empfiehlt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich vermute mal, der Sohn hat nicht aus künstlerischem Interesse die Landschaft mit den verschwommenen Silhouetten der Schüler(innen) fotografiert ... sonst hätte keiner so eine Welle gemacht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das KUG sagt ja, dass eine Erlaubnis nur notwendig ist, wenn die Personen erkennbar sind.
Nein, das sagt das KUG nicht (man darf - außer in bestimmten sehr privaten Lebensbereichen - alles fotografieren). Spielt aber auch keine Rolle, denn hier gelten andere Regeln (Schulordnung - die kann es nämlich verbieten).

Was ich aber nicht verstehe ist was man gegen einen solchen belanglosen Eintrag in der Schülerakte hat. Da wird doch nie jemand von erfahren. Selbst die Weitergabe der Info an andere Lehrer dürfte imho gegen den Datenschutz verstoßen, vergleichbar mit Einzelheiten in einer Personalakte welche auch nicht einfach an andere Mitarbeiter weitergegeben werden dürfen.

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

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