Waldorf Frommer versendet neue Abmahnungen für die Tele München GmbH wegen Filesharing von Filmen

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Waldorf, Abmahnung, Unterlassungserklärung, Film, Anwaltskosten
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Diverse Filme betroffen

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit umfangreich im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft ab. 
Den Empfängern der Abmahnschreiben, die hier aktuell täglich eingehen, wird vorgeworfen, einen oder mehrere Filme unerlaubt über Internettauschbörsen weiterverbreitet bzw. öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Damit seien die urheberrechtlich geschützten Nutzungs- und Verwertungsrechte der Tele München GmbH verletzt worden.

Folgende Filme sind derzeit häufig Gegenstand einer Abmahnung durch Waldorf Frommer:

Andreas Schwartmann
Partner
seit 2004
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln
Tel: 022164009611
Tel: 024213884576
Web: http://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Kaufrecht, Zivilrecht, Gebührenrecht
  • Looper
  • Killer Elite
  • Lachsfischen im Jemen
  • The Cold Light of Day
  • Melancholia
  • Magic Mike
  • Breaking Dawn – Biss zum Ende der Nacht 1
  • Eclipse – Biss zum Abendrot
  • New Moon – Biss zur Mittagsstunde
  • Twilight – Biss zum Morgengrauen

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, mit der sich der Abgemahnte verpflichtet, bei zukünftigen weiteren Verstößen eine Vertragsstrafe zu zahlen. Außerdem sollen die Abmahnkosten und Schadensersatz gezahlt werden. Die Forderungen variieren von 956 EUR für einen einzelnen Film, 1566 EUR für zwei Filme oder sogar 1.878 EUR für die unerlaubte Zugänglichmachung von vier Filmen.

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann ratsam sein, jedoch sollten Betroffene die den Abmahnungen beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen, sondern zunächst eine anwaltliche Beratung einholen. Die Unterlassungserklärung sollte von einem Experten abgeändert werden, andernfalls drohen Rechtsnachteile.

Eine anwaltliche Beratung wird zudem ergeben, ob ein Abgemahnter im Lichte der aktuellen Rechtsprechung überhaupt zur Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz herangezogen werden kann. Die Rechtsprechung hat gerade in letzter Zeit in verschiedenen Fällen eine Haftung von Abgemahnten abgelehnt - z.B. bei Beteiligung minderjähriger Kinder an der vorgeworfenen Rechtsverletzung.

Hier kommt es indes auf die jeweiligen Einzelumstände an, die immer geprüft werden sollten. Keinesfalls sollten Betroffene daher ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt für Urheberrecht die Forderungen zahlen, um Ruhe zu haben. Oft dauert es dann nämlich auch nicht lange, bis die nächste Abmahnung ins Haus flattert und die nächste Abmahnkanzlei die Hand aufhält.

Eine anwaltliche Beratung durch einen Fachmann hilft viel Geld zu sparen und muss nicht teuer sein: Denn natürlich sollen Betroffene nicht drauf zahlen.

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Robert-Perthel-Str. 45, 3. Etage
50739 Köln

Büro: 022164009611

E-Mail: rechtsanwalt@schwartmann.de
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