Waldorf Frommer versendet Abmahnung wegen Filesharing für Sony Music

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Das Musik-Album von Pink The Truth About Love soll unerlaubt in Online-Tauschbörsen verbreitet worden sein

Häufig erhalten Inhaber eines Internetanschlusses Schreiben der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Darin wird ihnen vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt über Online-Tauschbörsen (p2p) zur Verfügung gestellt und damit Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Diese Abmahnungen werden im Auftrag des durch den behaupteten Verstoß geschädigten Rechteinhabers, welchem infolge der angeblichen Tathandlung Ansprüche auf Unterlassung und Zahlung entstanden seien, ausgesprochen.

Gegenstand aktueller Abmahnungen sind Berichten zufolge im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH folgende Werke:

Das Musik-Album "The Truth About Love" von Pink.

Behauptet wird in den Schreiben, dass das entsprechende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten allen Nutzern einer bestimmten Filesharing-Börse ohne Erlaubnis der Auftraggeberin zum Download angeboten und damit rechtswidrig öffentlich verbreitet worden sein soll. Zu beachten ist dabei, dass beim Herunterladen eines Werkes gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte den anderen Nutzern der entsprechenden Tauschbörse wiederum zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand ist von daher auch schon mit dem vermeintlich bloßen Download erfüllt.

Aufgrund der behaupteten Tat sei die Mandantschaft in ihren Rechten verletzt worden und ihr mithin Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz entstanden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass neben diesen Ansprüchen und damit unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung auch Ersatzansprüche im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten und die hierzu erforderlichen Aufwendungen, zu deren Erstattung der Abgemahnte gemäß § 97a UrhG jedenfalls verpflichtet sei, bestünden.

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern infolgedessen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz entstandenen Schadens und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten. Es wird angeboten, im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung die Angelegenheit im Wege eines Vergleichs zu erledigen, wobei bzgl. der Ersatzzahlungen pro Werk ein pauschaler Gesamtbetrag in Höhe von 956,00 EUR gefordert wird. Zudem ist dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Zur Erfüllung dieser Forderungen wird dem Abgemahnten eine sehr kurze Frist gesetzt.

Wie sollten Sie sich am besten verhalten, wenn auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind?

In meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung" erfahren Sie, wie man sich generell verhalten sollte.

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