Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Abmahnung

6. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
prydza
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)
Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Abmahnung

Hallo, heute erhielt ich eine 13 Seitige Abmahnung(mit Unterlasungsschreiben) der Rechtsanwälte Waldorf Frommer.

plus eine Kopie einer Einstweiligen Verfügung und Gerichtsbeschluss. ?!?!

Tatbestand: Ich habe einen Film zu der und der Zeit weltweit zur Verfügung gestellt.

Die Kosten belaufen sich auf 956 € (Fristzahlung) sowie eine Frist für die Unterlassungserklärung.

Wie soll ich eurer Meinung nach vorgehen?

-----------------
""

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

Ist die Abmahnung berechtigt?

Das generelle Vorgehen (wenn berechtigt): flugs ab zum Anwalt (wenn man sich das nicht allein zutraut), modifizierte Unterlassungserklärung abgeben (nicht die beigefügte!), die in §97a I UrhG vorgesehenen 100 EUR Abmahngebühren ohne Anerkennung einer Rechtspflicht anbieten und dann abwarten.

quote:<hr size=1 noshade>plus eine Kopie einer Einstweiligen Verfügung und Gerichtsbeschluss <hr size=1 noshade>


Was stand da denn genau drin? Vermutlich doch eher aus einem anderen Fall und als Abschreckung gedacht, oder?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
prydza
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

Genau die Kopie bezieht sich auf einen anderen Fall und dient nur zur Abschreckung. Sowas ist doch nicht seriös!

modifiziertes Unterlassungsschreiben habe ich heute schon abgeschickt. Und auf das beigefügte, keine Kenntnis genommen. Auf einen Anwalt möchte ich nicht zurückgreifen.

Ich warte jetzt auf eine Antwort und werde berichten.

-----------------
""

-- Editiert am 06.08.2010 21:23

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Sowas ist doch nicht seriös!


Naja, auch seriöse Anwälte arbeiten in der Regel darauf hin, den Fall für ihren Mandanten schnell abzuschließen (idealerweise ohne Prozeß). Wenn sie dazu einen Aktenordner von BGH-Urteilen mitschicken, die ihre Sichtweise bestätigen, dann ist das ganz normale Taktik.

quote:
modifiziertes Unterlassungsschreiben habe ich heute schon abgeschickt.


Hoffentlich per Einschreiben/Rückschein. Das ist auch immer schon mal ein kleiner Hinweis an die Gegenseite, daß man rechtlich nicht so völlig unbedarft ist. ;)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

moin,

hatte auch von den affen post... war voll das buch :)

das ist nun über 1 jahr her. ich schickte denen eine mod. u. erklärung das ich das nie tun werde und nie getan habe. seiddem ist ruhe...
ich sollte ein dieter bohlen hörbuch geladen haben mit einem programm das noch nie auf meinem rechner war...definitiv!! da kann jeder experte meine pc untersuchen!
der wird nix finden, definitiv!

nun ist ruhe. in der abmahnung kam auch irgendwelche urteile zum vorschein und mein provider wußte nix von einer auskunft über meine person. also haben die nur geblufft. naja egal, hauptsache nun ist ruhe.

:)

-----------------
"

Im ewigen Gedenken."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
mein provider wußte nix von einer auskunft über meine person. also haben die nur geblufft


Und gefunden haben sie dich über Channeling aus der geistigen Welt oder wie haben sie die IP dir zuordnen können?

Oder es war halt eine betrügerische Abmahnung, die einfach mal so in die Welt geschickt wurde, gibt es auch immer noch, wenn auch seltener als früher.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

vieleicht wollter der provider auch nix wissen. komisch war ja schon der allgemeine aufbau der abmahnung. da waren kopien von kopien dabei, alles relevante geschwärzt und damit wollten die einschüchtern?


:)

-----------------
"

Im ewigen Gedenken."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
und damit wollten die einschüchtern?


Wenn du dir die ellenlangen Abmahnthreads zu Waldorf, U+C und wie sie alle heißen, mal durchliest, wirst du sehen, daß schon wesentlich weniger offensichtlich genügend Leuten ordentlich den Poppes auf Grundeis gehen läßt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
prydza
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
daß schon wesentlich weniger offensichtlich genügend Leuten ordentlich den Poppes auf Grundeis gehen läßt.


Ich verstehe denn Satz irgendwie nicht. Steckt hinter der großen Abmahnwelle nun eine gewisse Ernstigkeit? Oder darf man dass alles nicht so schwer sehen?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Ich verstehe denn Satz irgendwie nicht.


Ich meinte: Einschüchternd wirken schon weniger aufwendige Sachen als seitenlange Urteils- und Beschlußkopien. Erst recht also wichtig klingende Dokumente mit Gerichtsbriefköpfen drauf.

quote:
Steckt hinter der großen Abmahnwelle nun eine gewisse Ernstigkeit


Man weiß es nicht. Jede Abmahnwelle kann sich irgendwo zwischen "komplette Abzocke ins Blaue" und "wir verklagen jeden einzelnen" bewegen. Wobei letzteres halt doch sehr sehr selten ist.

quote:
Oder darf man dass alles nicht so schwer sehen?


Ins Blaue hinein würde ich jedenfalls keine Abmahnwelle als "Abzocke, nichts machen" bezeichnen. Da müßte man schon mal genauer recherchieren.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

schaut euch mal die gute frau günther an.... ich sah die im tv, sagte noch zu meinem frauchen...
warte ab, denmächst habe ich auch post von der.... 2 tage vergingen und fanpost war da.... das ding wurde im keim erstickt und ruhe war. genauso olli aus osnabrück... windbeutel. es gibt immer leute die bei einem "buh" das heulen anfangen und zahlen... also was solls und dank unsere deutschen post geht das auch in massen. da wird eine datei ins briefzentrum gesendet, die drucken alles aus, tüten es ein und bringen es zu euch in den briefkasten. alles mit wenig arbeit von der günther und co. . bereichern tun sich nur die abzocker und die post.


:)



-----------------
"

Im ewigen Gedenken."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mia1207
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo auch ich habe dieses schrieben bekommen und war richtig geschockt und hatte auch angst den das ist viel geld was mach ich jetzt einfach abwarten oder .......

lg und danke

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mia1207
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo auch ich habe dieses schrieben bekommen und war richtig geschockt und hatte auch angst den das ist viel geld was mach ich jetzt einfach abwarten oder .......

lg und danke

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

Wird das jetzt auch wieder so ein 150-Seiten-"me too"-Thread oder könnten wir die "ich auch, was soll ich tun"-Postings jetzt endlich mal unterlassen?

Bitte lest doch erst mal, was in den Sammelthreads zu Abmahnungen schon geschrieben wurde.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
prydza
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

Habe nun heute eine zweite Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten.

-Letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe Unterlassungerklärung-

...sollte diese letzte Zahlungsfrist abermals missachtet werden, empfehlen wir unserer Mandantschaft die sofortige gerichtliche Geltendmachtung ihrer Zahlungsansprüche.

ruhen lassen?

-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

Das riecht ja schon wieder nach "wir drohen ewig und 3 Tage und klagen nie".

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
prydza
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

Zahlungsfrist ist bis zum 14.09.10 und weitere Mahnungen werden nicht erfolgen.

Bin gespannt was danach passiert. Ich behalte einen kühlen Kopf.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12318.11.2010 22:23:46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hilfe!!!!
Habe heute eine Abmahnung von Waldorf Frommer bekommen, ich soll 806€ bezahlen!!!!
Hab aber das besagte Programm noch nie benutzt, geschweige denn das ich das kenne.
Was soll ich den jetzt machen?
Ignorieren?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Ignorieren?


Ignoriert hast du ja diesen und andere dir bekannt gemachte Threads, also ignorieren wir einfach auch mal deine überflüssige Frage.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Was soll ich den jetzt machen?

1. auf die kleine 1 klicken die neben der 2 steht (ganz rechts über Antwort schreiben ). Damit kommst du zum Anfang diese Beitrages und kannst ihn von Anfang an lesen.
2. Suchfunktion dieses Forums nutzen.



-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mizicka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo ich hab auch post von denen bekommen ,ich weiss nur nicht wirklich wie man ein modifiziertes Unterlassungsschreiben schreibt?was genau muss denn da rein ??

vielen dank im vorraus

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Hier weiterführende Links zum Thema ModUE:
http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/mod_ue/index.html
http://abmahnwahn-dreipage.de/ModUE.html

Zwar gibt es immer mal Anwälte die die ModUE ablehnen, aber das entscheidet nicht der Anwalt sondern der Richter.

Eine ModUE birgt aber auch immer die Gefahr, das sie vor Gericht keinen Bestand hat weil die Widerholungsgefahr nicht oder nicht vollständig ausgeräumt, der Pflichtenkreis zu eng oder zu weit definiert wurde oder die z.B. die Verteilung der Beweislast nicht korrekt definiert wurde.

Deshalb ist eine ungprüfte und nicht individualisierte ModUE aus dem Internet immer eine Gefahrenquelle. Denn der Gegener kann ohne weiteres falls ihm die ModUE nicht zusagt eine einstweilige Verfügung/Unterlassungsklage anstrengen.



Man sollte sich Gedanken machen über die preiswerte Erstberatungsgebühr für seinen Anwalt.
Gibt es direkt hier bei
http://www.frag-einen-anwalt.de
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/
Sehr empfehlenwert, da man hier gegen die Profis aus dem Sektor antritt und ein Laie schnell Fehler macht die ihn noch mehr Geld kosten ...
Grundsätzlich sollte meiner Meinung nach überhaupt keine Unterlassungserklärung abgegeben werden, bevor die Erklärung nicht von einem fachlich spezialisierten Rechtsanwalt geprüft wurde. Das kommt in jedem Fall billiger als die nachfolgenden Strafzahlungen und Rechtverfolgungskosten

- es gibt unter Umständen keinen Anlass, sich zu unterwerfen, denn die Abmahnung kann schon dem Grunde nach unberechtigt sein
- die Rechtsprechung ist gespalten und umstritten
- die Beweisführung der Gegenseite ist fraglich, einige Gerichte folgen dieser nicht mehr
- Vertragsstrafen sind in der Regel meist zu hoch angesetzt
- die vorformuliertenn Unterlassungserklärungen sind meist zum Nachteil des Abgemahnten und/oder zu weit gefasst

Unterlassungserklärungen gelten mindestens 30 Jahre lang und können im späteren Leben noch ganz üble Folgen haben.


Kann er sich dieses als Student/Hartz IV nicht leisten, kann er beim Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein erhalten was das ganze noch preiswerter macht.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Just92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi, hab auch eine Abmahnung von Waldorf-Frommer ehalten.

Hab mir die modUE von Harry van Sell heruntergeladen und werde sie heut noch "induvidualisieren" und abschicken.

Was ist euch passiert, nachdem ihr sie abgeschickt habt?
War danach Ruhe?

Und ich finde es wirklich extrem beschissen, dass es hier Nutzer gibt, die dermassen aggressiv auf Menschen losgehen, die gerade so eine Abmahnung erhalten haben, hab auch die Foren durchforstet, wäre gar niocht hier her gekommen ohne meinen Bruder. Es überall was anderes, manche sagen, einfach ignorieren - "bei mir hättes geklappt", ander wiederum "modUE abschicken und weiteres nicht beantworten" und wieder andere "modUE ist ein Mythos, unbedingt aufsuchen und Toier Anwalt bezahlen"..

Find ich echt mal *******, zudem is man einfach nur verzweifelt, ich hatte meinen Brief letzten Freitag aus dem Briefkasten geholt, nur lag der schon seit Mittwoch. Hab noch 2 Tage Zeit, wenn man selber nicht betroffen ist redet man einfach "ja mach so und so", aber so einfach ist das ne...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
manche sagen, einfach ignorieren - "bei mir hättes geklappt", ander wiederum "modUE abschicken und weiteres nicht beantworten" und wieder andere "modUE ist ein Mythos, unbedingt aufsuchen und Toier Anwalt bezahlen"


Also dazu:

1. Ignorieren ist dumm, das kann zwar klappen, hat aber ein extremes Restrisiko (daß die Gegenseite dann eine EV durchsetzt).

2. ModUE selbst durchziehen empfiehlt sich dann, wenn man weiß, was man tut (hab ich etwa das eine mal gemacht, wo ich abgemahnt wurde).

3. Zum Anwalt empfiehlt sich dann, wenn man nicht weiß, was man tut. (Wenn man die modUE aus dem Netz nicht voll und ganz versteht und/oder nicht sinnvoll an den konkreten Fall anpassen kann, wäre das angeraten.)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

PS. Ein "Mythos" ist eine modUE nicht, denn der Anwalt aus Variante 3 wird auch nichts anderes abschicken. Nur weiß der im Zweifel, was da genau drin stehen muß. Wenn man was aus dem Netz nimmt und ungeschickt an den Einzelfall anpaßt, kann es eben kontraproduktiv sein.

(Dummes Beispiel, man verspricht "es in Zukunft zu unterlassen, am Sonntag dem 3.1.2011 das Spiel 'Hupfdohle 3' auf der Tauschbörse 'leechmeech' anzubieten".)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Just92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Kannst du mir deine modUE zukommen lassen? Hab jetzt schon eine aus dem INet, saß auch 4 tage am stk. davor und hab mich kundig gemacht. Ich wöllt aber aber irwie reinbringen, dass ich nach dem gesetz so und so (weiß nich wies heißt, muss ich nochmal googlen, gibts aber wirklich ....)dazu bereit wäre 100 euro zu zahlen (das sind die anwaltskosten, in diesem gesetz festgelegt).

Bis jetzt hab ich diesen Text:


(Adressen, Datum)


Unterlassungsverpflichtungserklärung

Hiermit verpflichte Ich,

(Name, Adresse),

mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma

Constantin Filmverleih GmbH, Feilitzschstraße 6, 80802 München

- nachfolgend "Unterlassungsgläubigerin" genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Unterlassungsgläubigerin festzusetzende angemessene, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,

das geschützte Werk „Wir sind die Nacht" (Film)

ganz oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen


Mit freundlichen Grüßen


(rechtsverbindliche Unterschrift)


Wie bekomme ich da jetzt rein, dass ich gewillt wäre 100 uero zu zahlen?

von wegen: "Ich, als Beklagter wäre allerdings bereit dazu, die laut (Gesetz) festgelegten 100,- Euro für dei Tilgung der "Anwaltskotze" zu zahlen" ?

erscheint mir irgendwie zu dahingeklatscht, und sieht nach "bitte bitte lasst mich in ruhe" aus...

Wäre echt super, wenn du mir deine mal zukommen lassen könntest.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Just92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

so, mir ist jetz nach abschicken, des briefes eingefallen, dass ich noch im anhang sowas wie "Ich distanziere mich von jeglicher Zahlungsaufforderung" reinschreiben sollte...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kannst du mir deine modUE zukommen lassen? <hr size=1 noshade>


Ich weiß leider nicht mehr die Quelle - und meine angepaßte zu schicken, wäre wohl Rechtsberatung im Einzelfall, das ist mir zu heikel, sorry.

quote:<hr size=1 noshade>weiß nich wies heißt, muss ich nochmal googlen, gibts aber wirklich <hr size=1 noshade>


§97a II UrhG .

quote:<hr size=1 noshade>Unterlassungsverpflichtungserklärung [...] <hr size=1 noshade>


So verkehrt klingt das doch gar nicht...

quote:<hr size=1 noshade>Wie bekomme ich da jetzt rein, dass ich gewillt wäre 100 uero zu zahlen? <hr size=1 noshade>


Das gehört gar nicht in eine UE, das würde ich getrennt davon schreiben.

quote:<hr size=1 noshade>Ich, als Beklagter <hr size=1 noshade>


Noch hat doch niemand Klage gegen dich erhoben, also bist du auch kein Beklagter. ;)

quote:<hr size=1 noshade>dass ich noch im anhang sowas wie "Ich distanziere mich von jeglicher Zahlungsaufforderung" reinschreiben sollte <hr size=1 noshade>


Das wäre ja weder eine Sinn machende Formulierung noch würde das irgendetwas bringen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Just92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

habs jetz ohbne den 100 euro vorschlag aber mit der Zahlungsdistanzierung geschrieben und abgeschickt.
Mal sehen was wird...

Danke erstmal an alle!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
mit der Zahlungsdistanzierung


Ich zitiere mich selbst:

quote:
Das wäre ja weder eine Sinn machende Formulierung noch würde das irgendetwas bringen.


Wie willst du dich denn von einer Forderung eines Dritten "distanzieren"? Das kannst du doch nur von eigenen Handlungen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Kassenwart03
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)
3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.318 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12