Waldorf Frommer Abmahnung für Tele München "Die Trauzeugen" (Film)

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Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH & Co.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen Filme für die Tele München ab. Im konkreten Fall geht es um den Film „Die Trauzeugen " (2012).

Die vorgeworfene Rechtsverletzung in diesem Fall besteht nicht darin den Film heruntergeladen, sondern ihn gleichzeitig öffentlich zum Download angeboten zu haben. Dies soll im Rahmen einer Benutzung einer Tauschbörse festgestellt und beweissicher dokumentiert worden sein.

Mit der Abmahnung wird eine Unterlassungserklärung und außerdem ein Schadensersatz in Höhe von 450 EUR gefordert, hinzukommen die Anwaltskosten von 506 EUR für die Abmahnung.

Nicht immer muss der Anschlussinhaber für die Kosten aufkommen. Wenn er nicht selber Täter ist, fällt der Schadensersatzanspruch weg.

Als Störer jedoch nicht als Täter haftet der Anschlussinhaber z.B. für minderjährige Kinder, wenn nicht ausreichende Vorsichtsmaßnahmen (Belehrung bzw. Kontroll-, Prüf und Sicherungspflichten) getroffen wurden.

Wenn es sich allerdings um volljährige Mitbewohner (Kinder) oder den Ehegatten handelt, besteht nicht unbedingt eine generelle Belehrungspflicht.

Es ist außerdem zu beachten, d.h. sobald ein Anschlussinhaber auf solche Rechtsverletzungen durch Abmahnung aufmerksam gemacht wurde, seine Mitbewohner zu belehren und ggf. durch Sicherungsmaßnahmen weitere illegale Downloads zu unterbinden.

Man muss den Urheber nicht die Namen der Täter nennen, auch wenn man die Namen weiß. Es wäre hilfreich zu wissen, was außerdem dem gedownloadet wurde. Da man so die Anwaltskosten meist umgehen kann, indem man im Voraus ermittelt, wer Urheberrechte besitzt und eine Unterlassungserklärung verfasst und verschickt.