Waldorf Frommer Abmahnung File Sharing

5. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb457087-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Waldorf Frommer Abmahnung File Sharing

Liebes Forum,
angenommen man erhält eine Abmahnung wegen unerlaubten Down- und Uploadens eines Kinofilmes. Der Anschlussinhaber hat die Tat jedoch nicht begangen, sondern Besucher, die zu der Zeit hier gewesen waren.

Die vorgeworfene Tat ist jedoch korrekt, dies hat sich nach Recherche so herausgestellt.

Die Frage ist nun folgende: Gibt es hier jemanden, der eine modifizierte Unterlassungserklärung schreiben kann gegen Geld oder gibt es ein Muster was man verwenden kann?

Desweiteren: Wie verläuft so etwas? Wie kann ich denen genau den obigen Sachverhalt klarmachen? schreibe ich denen einfach eine Post mit einer Erklärung? Oder wie genau?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb457087-35):
Gibt es hier jemanden, der eine modifizierte Unterlassungserklärung schreiben kann gegen Geld


Ein Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47635 Beiträge, 16837x hilfreich)

Warum will man denn überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben. Man nennt der Kanzlei den tatsächlichen Täter und ist selbst aus der Sache raus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Für die modifizierte Unterlassungserklärung gibt es gute Muster online.

Ich würde denen nicht schreiben, wer es war, sondern daß Sie es nicht waren und Ihr Anschluß Besuchern zur Verfügung stand. Wenn mehrere Besucher dafür in Frage kommen, muß der Rechteinhaber die Sache demjenigen, der es war, eindeutig nachweisen können. Das ist so gut wie unmöglich.

Sie selbst sind nicht verpflichtet, erwachsene Besucher zu überwachen.

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