Hallo liebe Community,
im Zuge meiner recherchen um einen ausrangierten russischen Militär-LKW zu kaufen, habe ich mir folgende (rein hypothetische!) Frage gestellt.
Macht sich Person A in irgendeiner Form strafbar?
Person A (Lebt in Deutschland)
Person B (Lebt im außereuropäischen Ausland)
Person C (Lebt in Russland)
Person C verfügt in Russland über Panzer (nicht entmilitarisiert)
Person B hätte gerne Panzer
Person A ist Mittelsmann, stellt den Kontakt zwischen Person B und C her.
Person B und C kommen in's Geschäft, ein Kaufvertrag kommt zustande und es werden Panzer von Russland in das außereuropäische Ausland, in dem Person B lebt geliefert. Person A erhält eine Vermittlungsprovision.
Ich setze in diesem Szenario voraus, dass das Land in dem Person B lebt Waffenimporte erlaubt und das Person B keine Verbindungen zu einer terroristischen Organisation hat.
Ich möchte noch einmal betonen, ich bin an keinerlei Waffenschieberei interessiert, mich interessiert hier lediglich die Rechtslage.
Ich bin gespannt auf Eure Antworten!
Waffenhandel international
11. Dezember 2017
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Frage vom 11. Dezember 2017 | 15:00
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 2x hilfreich)
Waffenhandel international
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#1
Antwort vom 12. Dezember 2017 | 08:55
Von
Status: Weiser (16555 Beiträge, 9319x hilfreich)
§4a KrWaffKontrG hat die Antwort
http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/
#2
Antwort vom 13. Dezember 2017 | 00:57
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
Zitat:
im Zuge meiner recherchen um einen ausrangierten russischen Militär-LKW zu kaufen, habe ich mir folgende (rein hypothetische!) Frage gestellt.
Macht sich Person A in irgendeiner Form strafbar?
Kann man nicht pauschal beantworten, da es rechtlich gesehen keine "Militär-LKW" gibt. Es gibt LKW, die bestimmte Einrichtungen haben, die für militärische Zwecke konstruiert sind - z.B. eine Öffnung für einen MG-Stand im Dach der Fahrerkabine, oder Vorrichtungen zum installieren von militärischer Bewaffnung. Die fallen dann unter das Kriegswaffenkontrollgesetz und müssten "demilitarisiert" werden.
Es gibt aber auch jede Menge "Militär-LKW", die über keine spezielle militärische Ausrüstung verfügen. Die sind rechtlich gesehen ganz normale LKW und können genau wie solche nach Deutschland eingeführt werden.
Zitat:
Person A (Lebt in Deutschland)
Person B (Lebt im außereuropäischen Ausland)
Person C (Lebt in Russland)
Person C verfügt in Russland über Panzer (nicht entmilitarisiert)
Person B hätte gerne Panzer
Person A ist Mittelsmann, stellt den Kontakt zwischen Person B und C her.
Der Erwerb oder Verkauf oder die Vermittlung des Erwerbs oder Verkaufs von Gegenständen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, durch Deutsche (egal wo sie ihren gewöhnlichen Wohn- oder Geschäftssitz haben) oder durch Ausländer, die in Deutschland in ihren gewöhnlichen Wohn- oder Geschäftssitz haben oder das Geschäft in Deutschland durchführen, bedarf der Genehmigung, ohne diese ist es strafbar.
Das heißt: Person A darf jegliche Geschäfte (Ankauf, Verkauf, Vermittlung) mit Kriegswaffen nur machen, wenn sie die nötige Genehmigung dafür hat. Person braucht die Genehmigung der deutschen Behörden, wenn B entweder Deutscher ist oder das Geschäft in Deutschland vornimmt. Person C braucht die Genehmigung der deutschen Behörden, wenn C Deutscher ist oder das Geschäft in Deutschland vornimmt.
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#3
Antwort vom 14. Dezember 2017 | 11:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Es gibt LKW, die bestimmte Einrichtungen haben, die für militärische Zwecke konstruiert sind - z.B. eine Öffnung für einen MG-Stand im Dach der Fahrerkabine, oder Vorrichtungen zum installieren von militärischer Bewaffnung. Die fallen dann unter das Kriegswaffenkontrollgesetz und müssten "demilitarisiert" werden.
Das ist nicht richtig. Militärische LKWs fallen nicht unter das KrWaffKontrG, wenn sie keine Bewaffnung haben. Die Öffnung zum Installieren einer Waffe macht aus dem LKW noch keine Kriegswaffe, da militärische LKWs nicht in der Kriegswaffenliste aufgeführt sind.
Der Import eines solchen LKWs ist daher erlaubt, der Export dagegen nicht. Der Export eines militärischen LKW würde gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) verstoßen.
Anders sieht es jedoch im Hinblick auf die Panzer aus. Da macht sich A bereits durch die Vermittlung des Geschäfts strafbar (§ 4a KrWaffKontrG). Für diesen Verstoß wird bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug angedroht (§ 22a Abs. 1 Nr. 7 KrWaffKontrG).
#4
Antwort vom 14. Dezember 2017 | 13:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Ich möchte meine vorhergehende Antwort wie folgt korrigieren, bzw. präzisieren:
Die Einfuhr von militärischen LKWs aus Russland ist nach § 77 AWV verboten.
#5
Antwort vom 14. Dezember 2017 | 13:25
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 2x hilfreich)
Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.
So wie ich es verstehe, könnte ich den LKW jedoch als Ersatzteilspender deklarieren und dürfte diesen dann einführen oder?
#6
Antwort vom 14. Dezember 2017 | 14:58
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatSo wie ich es verstehe, könnte ich den LKW jedoch als Ersatzteilspender deklarieren und dürfte diesen dann einführen oder? :
Oder.
Sie können Ihn auch als Matroschkapuppe deklarieren, die Einfuhr bleibt trotzdem verboten.
#7
Antwort vom 15. Dezember 2017 | 00:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:So wie ich es verstehe, könnte ich den LKW jedoch als Ersatzteilspender deklarieren und dürfte diesen dann einführen oder?
Das hast Du falsch verstanden. Welche vorhandenen Kapazitäten hast Du denn, die Du warten musst? Oder bist Du bereits im Besitz einer ganzen Flotte von russischen Militär-LKWs.
Außerdem sind natürlich echte Ersatzteile gemeint und nicht Ersatzteilspender.
Solltest Du weiter die Absicht haben, den Militär-LKW aus Russland einzuführen, so solltest Du beim Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) nachfragen, ob Du den LKW doch einführen darfst.
Die Einfuhr von Militär-LKWs aus russischer Produktion aus Armeebeständen anderer Staaten übrigens jedoch erlaubt.
#8
Antwort vom 15. Dezember 2017 | 00:21
Von
Status: Weiser (16555 Beiträge, 9319x hilfreich)
Staatsanwaltschaften reagieren derzeit sehr empfindlich bei Verstößen gegen das Handelsembargo gegen Putin-Land.
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