Während der Arbeitszeit Unfall!

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sid2910
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Während der Arbeitszeit Unfall!

Hallo!
Zunächst einmal...ich bin Lehrling im 3. Lehrjahr und mache eine Lehre zum IT-Systemtechniker. Nun zu meinem Problem...

Auf dem Hof unserer Firma stand vor unserem Lager das Auto vom Kollegen...Ich musste einige Platten in das Lager bringen, welches ich über eine Sackkarre gemacht habe, nur ist mir dabei unglücklicherweise die Sackkarre durchgerutscht und eine Platte hat einen dicken Kratzer an der Beifahrertür und Scheibe angerichtet. Ich bin zwar Haftpflicht versichert und habe keinerlei Sorgen derzeit, nur stellt sich die Frage - da es während der Arbeitszeit beim Arbeitsvorgang auf dem Hof der Firma passiert ist, muss nicht die Haftpflicht der Firma einspringen? Oder muss meine Haftpflicht einspringen?

Danke im vorraus für die Antwort!

Gruß
Sid

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... deine haftpflichtversicherung dürfte eine private sein, die in diesem fall außen vor bleibt. hier gilt die übliche arbeitnehmerhaftung. d.h. schadensersatz kommt üblicherweise erst mit grober verletzung der sorgfaltspflicht oder bei vorsatz. beides ist wohl auszuschließen. also muss der betrieb den schaden zahlen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
Nanu5
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich schließe mich der Meinung von @blaubär an. Und gebe eins drauf: Wenn auf dem Gelände das Parken privater Autos nur auf eigene Gefahr erlaubt ist, dann bekommt der PKW-Besitzer u.U. nichts ersetzt.



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#3
 Von 
Sid2910
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch vielmals! Werde morgen mit meinem Kollegen/Vorgesetzten sprechen dem das Fahrzeug gehört, und meinem Chef sprechen.

Wisst ihr auch reinzufällig welcher Paragraph das ist? Damit ich auch was schriftliches hab! Danke!

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