Während der Arbeitszeit Einsatzpläne studieren

1. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Prusseliese
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Während der Arbeitszeit Einsatzpläne studieren

Ich bin gelernte technische Zeichnerin und aufgrund der derzeitigen Wirtschaftslage zum Sommer entlassen worden. Ich wollte weiter (Teilzeit) arbeiten damit ich etwas tue und mich um unseren noch 11jährigen Sohn kümmern kann.
So arbeite ich seit wenigen Wochen als Bürohilfskraft/Verkaufshilfe in einem Supermarkt. Ich habe eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden.
(AV befristet auf ein Jahr, 1/2 Jahr Probezeit!)

Um die genauen Arbeitszeiten zu erfahren sind "Einsatzpläne" im Aufenthaltsraum ausgehangen. Manchmal bis zu drei Wochen im vorraus.
Neulich habe ich nach meiner aktuellen Pausenzeit geschaut und wurde gleich vom Chef angeschrien, ob ich nichts zu tun hätte. (Geht gar nicht!)

Ich habe Arbeitszeiten wechselnd zwischen 6:00 Uhr morgens und 20:15 Uhr. Das heißt, das ich eher arbeiten muß als unser Sohn aufstehen muß und wenn ich Nachmittags arbeite sehe ich ihn erst wider wenn er fast im Bett liegt.
Nächste Woche steht ein Ladenumbau an und alle Mitarbeiter sollen dann Samstag Abend mithelfen auszuräumen und in der folgenden Woche, wenn der Laden zu ist müssen wir auch mit ran.

Nun meine Fragen:
Ist das überhaupt zulässig? Denn ich bin als Bürohilfskraft/Verkaufshilfe eingestellt, nicht als Packerin. Bei der Einstellung habe ich unterschrieben, das ich keine gesundheitlichen Einschränkungen habe. Wenn ich als Bürokraft oder auch an der Kasse arbeite habe ich die auch nicht. (Nach schwerem Tragen bekomme ich aufgrund einer Knieverletzung allerdings Schmerzen darin)

Darf ich meine Arbeitszeiten tatsächlich nur nach oder vor der Arbeit kontrollieren, bzw. aufschreiben?

Im Arbeitesvertrag steht, das jeglicher Urlaubsanspruch erstmalig nach mehr als dreimonatiger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit entsteht. (Und dann auch nur das gesetzliche Minumum!) Das ist doch auch nicht korrekt, oder?

Eigentlich interessiert mich nur noch, wie ich aus diesem Laden rauskomme und dennoch meinen Arbeitslosengelanspruch wiederbeleben kann.

Vielen Dank für eure Hilfe

Mary







Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Denke schon, dass ein Verkaufshilfe auch mal "packen" muß, dass die Hilfe bei einer Inventur erwartet werden kann.
Die Arbeitszeit ist nicht genauer festgelegt im Vertrag, Samstag arbeiten ist nicht ausgeschlossen?

Die Regelung zum Urlaub ist nichtig.
Urlaubsanspruch entsteht ab dem 1. Tag, den vollen Anspruch hat man nach 6 Monaten. Auch für die ersten 3 Monate stehen Ihnen Urlaubstage zu, mind. 6 Tage.
Wenn kein Tarifvertrag gilt, dann darf der AG den Mindesturlaub gewähren, weniger geht nicht.

Da Sie ja nicht dableiben wollen, sollten Sie sich erst recht einfach nicht alles gefallen lassen. Sie könnten schonmal den Chef darauf aufmerksam machen, dass Sie auch für die ersten 3 Monate Anspruch auf Urlaub haben. Steht im Bundesurlaubsgesetz.

Wenn der Chef mich anbrüllt, teile ich ihm mit, dass ich nicht in dem Ton mit mir reden lasse. Das darf auch ein Arbeitnehmer.




-----------------
" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

na ja, mit dem urlaub bin ich anderer meinung

"Jeglicher Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach mehr als dreimonatiger ununterbrochener Zugehörigkeit zu demselben Betrieb/Unternehmen."

zitat aus dem manteltarifvertrag für beschäftigte des einzelhandels

wird wohl vermutlich nach § 13 Abs.1 BUrlG auch so gelten.......




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

hallo kriegsrat,
hast recht, auch wenn das ja echt daneben ist.
Wollte ich ja kaum glauben, da werden einfach 6 Tage Jahresurlaub gestrichen per TV. :bang:



-----------------
" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Prusseliese
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Anrworten.

Das mit dem Urlaub ist ja ein Hammer. Dann habe ich im nächsten Jahr nicht mal das gesetzliche Minumum.

Ich werde mir nun ein Attest von meinem Arzt holen, in dem bestätigt wird das ich Tätigkeiten in den mein Knie belastet wird nicht ausüben darf.

Das führt dann entweder zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder dazu, das ich nur noch Bürotätigkeiten ausführe.

Darf ich denn während der Arbeitseit Einsatzpläne checken?

Danke

Mary



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

////... Darf ich denn während der Arbeitseit Einsatzpläne checken?

ja, du darfst, eigentlich musst du sogar. mir scheint dies jedoch weniger eine rechtsfrage zu sein, denn eine des stils. genau genommen, hat dein gf dir ja nicht verboten, die pläne zu studieren, sondern gefragt, ob du nicht was anderes zu tun habest. die antwort darauf heißt doch klar: jetzt lese ich, gleich tu ich ....

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Der Jahresurlaub ist nicht weg. Wenn Sie bei einem anderen Arbeitgeber mehr als 6 Monate arbeiten, haben Sie wieder den vollen Urlaubsanspruch erworben.

-----------------
" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

.....und auch wenn du bei deinem AG bleibst, erhältst du den gesetzlichen mindesturlaub, denn der ist unabdingbar

erscheint erstmal als widerspruch, ist es aber bei genauer überlegung nicht....



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Prusseliese
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Tao
Nein, es ist offiziell verboten während der Arbeitszeit diese Pläne zu studieren!

@Alle
Aber wie auch immer, das "Problem" hat sich heute erledigt - ich habe die Kündigung erhalten! Wie schön.

Er meinte das wir nicht zusammen passen. Er braucht Leute die genau das machen, was man ihnen sagt. Bloß keine eigenen Ideen und bloß nicht neugierig sein.

Ich bin richtig erleichtert und kann mich nun wieder intensiv um eine qualifizierte Tätigkeit bemühen!

Danke Euch Allen!

Mary

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.762 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen