WG Hauptmieter verstorben

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
WG Hauptmieter verstorben

Nehmen wir mal eine WG mit einem Haupt- und einem Untermieter an. Der Hauptmieter stirbt. Seine Angehörigen schlagen das Erbe aus. Erbe auch des Mietvertrages ist mithin der Fiskus des betreffenden Bundeslandes. Wie wird dieser vorgehen? Mit 3 Monaten Frist die Wohnung kündigen? Und steht der dann in der Pflicht, bis zum Ende der Kündigungsfrist die halbe Miete zu zahlen, quasi als Erbe des Hauptmieters?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wie ist die WG mietvertraglich geregelt?

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Na, den Hauptmitvertrag hatte der Verstorbene, und seine Mitbewohnerin hatte mit ihm einen Untermietvertrag.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Möchte Untermieter in der Wohnung bleiben?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Durchaus. Allerdings wird der Vermieter die finanzschwache Untermieterin eher nicht als Hauptmieterin wollen.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

quote:
Durchaus. Allerdings wird der Vermieter die finanzschwache Untermieterin eher nicht als Hauptmieterin wollen.


Sollte es sich bei der Untermieterin um eine Lebenspartnerin handeln (?), so könnte diese durchaus in die mietvertraglichen Fußstapfen des Hauptmieters treten ohne größeres Theater, allerdings wie möchte die Untermieterin denn die Miete bezahlen, wenn sie finanzschwach ist, wäre es da nicht wirtschaftlicher sich eine Wohnung zu suchen, die den finanziellen Verhältnissen angepasst ist?

-- Editiert AltesHaus am 05.01.2014 16:09

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

wäre es da nicht wirtschaftlicher sich eine Wohnung zu suchen, die den finanziellen Verhältnissen angepasst ist? Das ist nur leider kaum möglich - vermutlich haben Sie schon davon gehört, wie angespannt der Wohnungsmarkt in Großstädten ist, schon gar für kleine Wohnungen und finanzschwache Bewerber... By the way kann sie das nun leerstehende Zimmer ja dann untervermieten - das wiederum wird aus demselben Grund ganz leicht sein.

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

quote:
Das ist nur leider kaum möglich - vermutlich haben Sie schon davon gehört, wie angespannt der Wohnungsmarkt in Großstädten ist, schon gar für kleine Wohnungen und finanzschwache Bewerber... By the way kann sie das nun leerstehende Zimmer ja dann untervermieten - das wiederum wird aus demselben Grund ganz leicht sein.


Das Zimmer kann sie nur untervermieten, wenn sie a) Hauptmieterin werden würde und b) ihr eine Untervermietung erlaubt wäre. Dadurch würde sich für sie dann das Problem c) ergeben, was wäre wenn .... der Untermieter seine Zahlung schuldig bleibt oder aus irgendwelchen Gründen wegfällt? Eine Wohnung wird sich wahrscheinlich schneller finden als ein finanzkräftiger und auf Dauer zahlungswilliger Untermieter. Wo ist denn die große Stadt?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Irgendwie bewegen wir uns völlig weg von den Fragen, die ich oben gestellt habe - es ging um den Fiskus als Erben des Mietvertrages. Hat jemand dazu Ideen?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Der Fiskus wird nicht Erbe von Mietverträgen, sondern lediglich Erbe von Guthaben (falls es keine gesetzlichen Erben gibt)

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