WEG genehmigt Fensteraustausch und VERBIETET Kernbohrung zur Installation einer Aktiventlüftung???

12. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Coquus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)
WEG genehmigt Fensteraustausch und VERBIETET Kernbohrung zur Installation einer Aktiventlüftung???

Liebes Forum,

ich versteh' die Welt nicht mehr - und frage mich inzwischen auch, ob das rechtlich stimmig ist:

Die WEG, in der ich in Miete wohne, hat meinem Vermieter den Fensteraustausch (unter den üblichen Auflagen (Wahrung der Außenoptik etc.)) genehmigt. Die Fenster sind inzwischen eingebaut.
Wie sich erst später herausgestellt hat, unterliegt auch das Anbringen eines kleinen Ventilators der Zustimmung der WEG, weil dafür eine Kernbohrung notwendig ist, und die unterliegt als "bauliche Veränderung" WIEDER der Zustimmung der WEG.
Da der Mieter (= ich), da alleinstehend und (wie überraschend...) berufstätig, nicht sicherstellen kann, spätestens alle vier Stunden stoßzulüften, ist eigentlich die Installation einer Aktivbe- bzw. -entlüftung notwendig. So lautet die ganz klare Empfehlung (um nicht zu sagen Auflage!) des das Projekt betreuenden Energieberaters, des Fensterbauers und der Heizung-Klima-Firma, die eingeschaltet worden war. Andernfalls kann mit sehr dicht schließenden Fenstern (Dreifachverglasung mit Uw < 0,9) nicht sichergestellt werden, daß die Bausubstanz nicht zu schimmeln anfängt.

Ich frage mich, ob eine WEG, die die Fenster genehmigt hat, zu der - wie oben beschrieben - damit unabdingbar verknüpften Maßnahme der Installation einer Lüftung nein sagen kann. Zumal die "bauliche Veränderung" so unauffällig wäre (wir reden von einer von außen sichtbaren kleinen Ventilatorabdeckung von 12 cm Durchmesser), daß sie kaum wahrnehmbar wäre (dafür vorgesehenen Stelle verschwände fast völlig hinter dem davor verlaufenden Fallrohr!).
Hat mein Vermieter da irgendwelche rechtliche Möglichkeiten?

Vielen Dank schon im voraus für Eure Expertise bzw. Eure Erfahrungsberichte.

Viele Grüße
Coquus

-- Editier von Coquus am 12.11.2015 15:15

-- Editier von Coquus am 12.11.2015 15:18

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Der Vermieter kann gegen die WEG klagen, aber ich bezweifle, das er damit Erfolg haben wird.


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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat:
ch frage mich, ob eine WEG, die die Fenster genehmigt hat, zu der - wie oben beschrieben - damit unabdingbar verknüpften Maßnahme der Installation einer Lüftung nein sagen kann

Die von dir vorgeschlagene Maßnahme ist eben nicht unabdingbar. Das wäre nur für dich die einfachste Lösung. Ja, die WEG kann eine Kernbohrung ablehnen. Macht aber eigentlich doch keinen Sinn. Was ist denn der Grund für die Ablehnung? Es kommt doch dem Gebäude zu Gute.

-- Editiert von micbu am 12.11.2015 15:30

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#3
 Von 
Coquus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten!

@ Micbu:
Nach dem hier: http://www.ikz.de/nc/heizung/news/article/lueftungsanlagen-in-neubauten-und-im-baubestand-0051269.html kann mir als Mieter - schon allein nachts, aber auch wegen berufsbedingter Abwesenheit - nicht zugemutet werden, in den Intervallen zu lüften, die eine Sicherheit vor Schimmel darstellen würden.
Der Witz im vorliegenden Fall (im konkreten Fall des genannten Artikels scheint ja der VERMIETER nicht willens gewesen zu sein, eine Aktiventlüftung installieren zu lassen) ist, daß der Vermieter ja einbauen WILL, ihn die WEG aber jetzt nicht läßt!
:-(

LG
Coquus

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Natürlich kannst du nicht dazu verpflichtet werden alle 4h zu lüften, keine Frage. Dennoch wäre die Installation dieser Lüftungsanlage immer noch der für dich einfachste Weg, denn du bist es ja, der nachher evtl. mit dem Schimmel zu kämpfen hat. Komische Situation, der Vermieter sollte doch ebenfalls darauf bedacht sein Schimmel zu vermeiden, denn das würde ja wieder zu Beschwerden und Mietminderung von deiner Seite aus führen. Warum möchte er diese Lüftung nicht?

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#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Hm... wenn es Dir (und Deinem Vermieter) wirklich nur um die Schimmelgefahr geht, so gibt es dafür Lösungen. Goggle mal nach "regel air" oder so ähnlich. Diese Systeme wurden "erfunden" um genau das Problem nicht entstehen zu lassen, wenn die Bewohner (aus welchen Gründen auch immer) nicht in der Lage sind ausreichend zu lüften.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#6
 Von 
Coquus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)

Liebe Leute,

vielen Dank für Eure neuerlichen Antworten!

@ Micbu: Nein, nein, der Vermieter WILL ja die Lüftung installieren lassen, die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) hat den entsprechenden Antrag auf Genehmigung einer Kernbohrung ABGELEHNT!

@ Roland-S: ;-) Die Regel-AIR-Lüfter SIND verbaut in den neuen Fenstern. Nur kann der erforderliche Luftaustausch (ca. 30 m³/h bei einer 68-m²-Wohnung) nicht durch diese Nachströmöffnungen allein gewährleistet werden, es ist eine aktive Enlüftung notwendig (durch den entstehenden Unterdruck wird durch die Regel-AIR-Öffnungen das nötige Volumen an trockener Austauschluft angesaugt).

-- Editiert von Coquus am 12.11.2015 16:27

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#7
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Arbeitet die Aktiventlüftung denn mit einem Wärmetauscher? Ansonsten finde ich die ganze Aktion reichlich unnötig: Man baut neue Fenster ein, die einen luftdichten Abschluss ermöglichen und so Energie sparen sollen. Gleichzeitig muss man aber permanent über ein Loch in der Wand mit Ventilator lüften, weil es sonst zu Schimmel kommt.

Um die Luftfeuchtigkeit zu regulieren könnte man auch einen Luftentfeuchter aufstellen, müsste man mal durchrechnen was billiger ist.

-- Editiert von luser2413 am 12.11.2015 19:08

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#8
 Von 
Coquus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo, Iuser2413,

ja, richtig, einen solchen Ventilator würden wir natürlich auch einbauen lassen.
Wobei selbst OHNE einen solchen Wärmetauscher, also mit schierem Gebläse, die Fenster energetisch trotzdem schon einen erheblichen Fortschritt gebracht haben! Du kanntest die alten Fenster nicht (einmal vom Schimmel ganz abgesehen...)! ;-)

Ich weiß nun aber - durch den zufälligen Hinweis eines Bekannten -, daß es seit der WEG-Novelle von 2007 eine differenzierte Betrachtung von "baulichen Veränderungen" gibt: Es gibt neben der "klassischen" "baulichen Veränderung"
(vgl. https://www.test.de/Eigentuemergemeinschaft-Neue-Mehrheiten-1705429-2705429/ und v. a. https://www.test.de/Eigentuemergemeinschaft-Neue-Mehrheiten-1705429-1705425/):
- Instandhaltung und Instandsetzung: Hier genügt seit der Novelle eine EINFACHE (!) Mehrheit!
- Modernisierende Instandsetzung: Auch hier genügt seit der Novelle eine EINFACHE (!) Mehrheit!
- Modernisierung: Hier ist seit der Novelle keine "Allstimmigkeit" mehr vorgeschrieben, sondern die "doppelt
qualifizierte Mehrheit": a) mds. 50% der MEA müssen dafür sein; b) 3/4 aller eingetragenen Miteigentümer müssen zustimmen
- ("klassische") bauliche Veränderung: Hier gilt nach wie vor das Prinzip der Allstimmigkeit.

Interessant hierzu ist ein Fallbeispiel, das ich im Netz gefunden habe (und das, glaube ich, sogar noch aus der Zeite VOR der Novelle stammt):

-------------------- Schnipp! --------------------
Der Austausch einfach verglaster Fenster durch Thermopanfenster wie auch der Austausch von Holzfenstern gegen moderne Kunststofffenster stellt in der Regel keine bauliche Veränderung dar, sondern eine Maßnahme der ordnungsgemäßen
Instandhaltung und Instandsetzung
(vgl. OLG Oldenburg, Entscheidung v. 5.11.1987, 5 W 61/87 , ZMR
1988, 185; BayObLG, Entscheidung v. 7.11.1990, BReg 2 Z 118/90 , WuM 1991, 56 ).

Eine bauliche Veränderung ist aber zu bejahen, wenn der Austausch der Fenster im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung noch nicht erforderlich war [Anm. d. A.: War er aber (!): Holz vielfach verzogen, Dichtungen alle verschimmelt!] (vgl. BayObLG, Entscheidung v. 24.3.1994, 2Z BR 12/94 , WE 1995, 125). Das Zumauern eines Fensters, die Vergrößerung und Veränderung von Fenstern oder der Umbau eines Fensters zu einer Tür stellen alles bauliche Veränderungen dar.
-------------------- Schnapp! --------------------

Legt man dieses Fallbeispiel zugrunde, ließe sich die "Ablehnung" (so der Verwalter) des Antrags auf Genehmigung einer Kernbohrung zur Installation einer Aktivlüftung bei einem Abstimmungsergebnis von neun (!) Jastimmen, null (!) Gegenstimmen und vier Enthaltungen (von zwei Eigentümern (einer hat drei Einheiten in der Anlage)) meinem Verständnis nach einfach "umdeuten" in eine Zustimmung!
Mich würde Eure Einschätzung dieses Falls bzw. Eure Erfahrungen in ähnlich gelagerten Fällen dennoch interessieren.

Viele Grüße
Coquus

-- Editiert von Coquus am 16.11.2015 17:35

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#9
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von Coquus):
Legt man dieses Fallbeispiel zugrunde, ließe sich die "Ablehnung" (so der Verwalter) des Antrags auf Genehmigung einer Kernbohrung zur Installation einer Aktivlüftung bei einem Abstimmungsergebnis von neun (!) Jastimmen, null (!) Gegenstimmen und vier Enthaltungen (von zwei Eigentümern (einer hat drei Einheiten in der Anlage)) meinem Verständnis nach einfach "umdeuten" in eine Zustimmung!

Öhm Nö!
Die Erneuerung des Fensters war offensichtlich modernisierende Instandsetzung, ist aber auch beschlossen worden.
Die Zusatzlüftung als Modernisierung zu werten bräuchte es schon extremst guter Argumente.
Und einfach umdeuten geht schon mal gar nicht. Wenns der Verwalter als abgelehnt verkündet hat, muss schon Dein Vermieter den Beschluss anfechten.

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Coquus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

bin's noch mal...: Der Vermieter klagt jetzt gegen die Beschlußfassung!
Selbst wenn's dumm läuft, würde die Maßnahme wohl allenfalls als Modernisierung durchgehen (mit der berühmten "doppelt qualifizierten Mehrheit", d. h. mds. 50% der MEA und drei Vierteln aller EINGETRAGENEN (≠ anwesenden!) Eigentümer). Jetzt bin ich mal gespannt, was der Richter dazu meint.
Viele Grüße und ein gutes neues Jahr hier allen!

Coquus

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