WEG - doppelte qualifizierte Mehrheit - Modernisierung / Sanierung

28. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Greebo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG - doppelte qualifizierte Mehrheit - Modernisierung / Sanierung

Hallo Zusammen,
ich habe folgende Frage:

Bei unserer letzten WEG Versammlung haben 2 von 3 Eigentümern für einen Beschluss (Modernisierung der Hauseingangstür) gestimmt, welcher von mir abgelehnt wurde. Der Verwalter hat daraufhin beschlossen das die doppelte qualifizierte Mehrheit erreicht wurde. Ich vertrete allerdings die Meinung das rein rechnerisch 2,25 Stimmen benötigt werden bei der 3/4 Mehrheit und somit 0,25 Stimmen fehlen. Die Verwaltung behauptet das auf 2 Stimmen abgerundet werden muss und sie somit richtig ausgezählt haben. Was ist nun richtig ?

Wenn ich recht haben sollte, was muss ich nun tun ? Den Beschluss anfechten (kann ich das auch alleine oder nur mit Anwalt ?)

Danke schon mal im voraus.

-- Editiert von Moderator am 28.06.2017 23:02

-- Thema wurde verschoben am 28.06.2017 23:02

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Greebo):
was muss ich nun tun ?

Am besten eine Frage stellen die zum Thema des Forums "Baurecht" passt...



:forum:

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Greebo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte vorher geschaut in welchem Forum WEG fragen gepostet wurden, die meisten waren unter Baurecht, habe keine bessere Kategorie gefunden. Welche Kategorie können sie mit empfehlen ?

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

WEG-Recht könnte wohl recht nahe liegend sein.

Dort befinden sich auch weitaus mehr Fragen zur WEG als unter Baurecht.

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#4
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Es wird nicht abgerundet. Es müssen bei einer Modernisierung mindestens 75% aller stimmberechtigten Eigentümer zustimmen.
2 von 3 sind aber nur 66,6%

(Ist es jedoch eine modernisierende Instandsetzung, reicht die einfache Mehrheit.)

Wenn innerhalb eines Monats der Beschluss nicht gerichtlich angefochten wird, ist er dennoch gültig.

Eine Anwaltspflicht besteht nicht.



-- Editiert von Heike J am 29.06.2017 05:46

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Greebo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort. Wundert mich nur warum der Verwalter das anders sieht, obwohl ich extra drauf hingewiesen habe. Hat jemand ein Muster wie solch eine Anfechtungsklage schlimm aussehen könnte?

PS: einer modernisierenden in Stand Haltung hatte ich sogar zugestimmt, man möchte aber darüber hinaus Den Eingang vergrößern und die Briefkästen im Mauerwerk einlassen,

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#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat:
PS: einer modernisierenden in Stand Haltung hatte ich sogar zugestimmt, man möchte aber darüber hinaus Den Eingang vergrößern und die Briefkästen im Mauerwerk einlassen,


Dieser Beschreibung nach handelt es sich m.E. um modernisierende Instandsetzung. Sichere Klärung wird wohl nur über Gericht erfolgen.

Instandsetzung: Haustür defekt (ich hatte da mal einen Einbruchschaden) und muss erneuert werden. Keine Veränderung der Bauform und Art. Gleiches Maß, gleiches Aussehen
- mehrheitlich beschließbar -

modernisierende Instandsetzung: beschädigte Haustür muss erneuert werden, dabei wird diese verbreitert und der Einbruchsschutz erhöht, Briefkästen werden verlegt, größer und diebstahlsicherer.
- mehrheitlich beschließbar -

Modernisierung: Haustür funktionstüchtig, keine Reparatur erforderlich. Erhöhung des Komforts und Schutz durch Verbreiterung und Versetzung der Briefkastenanlage
- mit doppelt qualifizierter Mehrheit beschließbar -

Bauliche Veränderung: (konstruiertes Beispiel) funktionsfähige braun-eloxierte Haustür mit großflächigem Gitterglaseinsatz wird durch neue, weiße Haustür mit schrägen Streben und kleineren Klarglasflächen ersetzt (keine Modernisierung)
- Zustimmung aller betroffenen Miteigentümer erforderlich -

Signatur:

lg.
R.M.

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#7
 Von 
Greebo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ok. Merke schon habe mich missverständlich ausgedrückt. Die Tür und auch Klingelanlage funktionieren. Also ist es nur eine Modernisierung. Deswegen die doppelte qualifizierte Mehrheit. Ich hatte einer "normalen" neuen Tür zugestimmt. Die anderen 2 Eigentümer wollen wie geschrieben die breitere Tür und die Briefkästen in der Wand. Es steht halt eine Summe von Ca 10000 € im Raum und ich möchte nicht einige Tausend an Anwaltskosten bzw. Gerichtskosten tragen müssen wenn es dann doch zu unrecht war. Könnte den das Gericht rein auf die Auzählung der Stimmen bezogen auf ein anderes Urteil kommen als dass bei 2 von 3 Eigentümer die 3/4 Mehrheit nicht erreicht ist ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Vor Gericht könnte alles passieren.
Es gibt nicht ohne Grund weitere Instanzen, die zu einem ganz anderen Ergebnis kommen können.

0x Hilfreiche Antwort

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