WEG - Wohnungseigentumsgesetz

29. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Petra M.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG - Wohnungseigentumsgesetz

Wer kann mir einen Tipp geben, wo ich hierzu Rat bekommen kann? "Mein" Verwalter redet nämlich allzuoft der Mehrheit nach dem Mund, um die Versammlungen recht kurz zu halten, ist also nicht mein bevorzugter Ansprechpartner.

Konkret geht es nur um die Frage, ob in einem Garten (Sondernutzungsrecht) hin und wieder ein PKW abgestellt werden darf.

Besten Dank vorab!
Petra M.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Viktoria Mond
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo petra,
du hast Glück, daß ich deinen Beitrag gelesen habe. Ich habe im Dezember letzten Jahres einen Prozeß vor dem Landgericht gegen einen Miteigentümer gewonnen, der sich in seinem Garten, auf Sondernutzungsgrund, einen Pkw-Stellplatz errichtete und dort gelegentlich seine Kinder parken ließ.
Hier die Ausführungen zum Urteil:
Das Errichten eines Pkw-Stellplatzes oder auch nur das Zweckentfremden von ausgewiesener Gartenfläche auf Sondernutzungsgrund zum Zwecke des Parkens stellt gem. der §§ des WEG's eine bauliche Veränderung bzw. eine Nutzungsänderung dar, zu der die Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig ist. Stimmt ein Wohnungseigentümer nicht zu, ist das Parken in jeden Fall, auch das gelegentliche Parken und Abstellen eines Pkw's zu unterlassen, da dies zu einem nicht hinzunehmenden Nachteil, auch vermögensrechtlicher Art, führt. Das Sondernutzungsrecht ist nämlich ein Vermögensrecht und bezieht sich ausschließlich, jenachdem was in der Teilungserklärung festgelegt wurde, auf die jeweilige Nutzung der Teilungserklärung. In den meistens Fällen ist dies die Gartennutzung, die ebenfalls meist unter der Selbstverwaltung des jeweiligen Eigentümers steht.

Du kannst also in jedem Fall die Unterlassung zum Parken, aus des gelgentlichen, von dem anderen Miteigentümer verlangen. Todsicher!

Ich hoffe dir geholfen zu haben. Auch in anderen Fragen des WEG`s kenne ich mich ziemlich gut aus, da auch ich einen Nachbar habe, der glaubt, eine vom Notar beurkundete Teilungserklärung ohne Zustimmung aller Wohnungseigentümer bis zur Unkenntlichkeit abändern zu können.

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