WEB Abrechnung und Gerichtsklage

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
djcroatia
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
WEB Abrechnung und Gerichtsklage

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage (so fängt glaube ich fast jeder 3. Beitrag an).

Unsere WEG - nennen wir sie "A" - und unseren Verwalter - nennen wir sie "B" - hatten im Juni eine normale Eigentümerversammlung.

Dann hat einer der Eigentümer die Abrechnungen beklagt, dass der Verwalter nicht richtig abrechnet, ging um die Wasser- und Heizkosten und um zwei anderen Positionen noch.

Ich habe - damals vor guten 15 Jahren in der Ausbildung zur GruWo gelernt - den Verwalter nie zu entlasten.
Leider verstehen es viele nicht und entlasten den Verwalter leider immer wieder.

Der Eigentümer klagte daraufhin gegen den Verwalter und unsere WEG.
Beim ersten Gerichtstermin zog der Verwalter sich zurück mit der Begründung die Kosten niedirg halten zu wollen und "verlor" um es mal nett zu umschreiben.

Die Kosten in Höhe von 6.500,- € wurden vom WEG-Konto bezahlt.
Jetzt meine Frage, auch wenn die anderen Eigentümer den Verwalter entlastet haben und die Abrechnung somit akzeptiert wurde, frage ich mich warum die WEG die Kosten trägt?

Wir, die Eigentümer, können doch nichts dafür wenn die Abrechnungen fehlerhaft sind und ein Eigentümer sich dann entschliesst zu klagen.

Danke euch.

Schöne Grüsse
Mirko

-- Editier von djcroatia am 11.01.2016 16:56

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Der Verwalter erstellt zwar die Abrechnung, aber die WEG beschließt sie.
Außerdem setzt das Gericht fest, wer die Kosten trägt.

Wenn ihr wollt, dass der Verwalter die Kosten trägt, ihr ihn in Regress nehmen wollt, müsst ihr das beschließen.
Auch das kann natürlich wieder angefochten werden. Dann entscheidet wieder das Gericht.



-- Editiert von Heike J am 11.01.2016 17:22

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#2
 Von 
djcroatia
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehe gerade das in der Überschrift WE"B" und nicht WEG steht, muss mal schauen ob man das ändern kann.

Ich habe mir schon fast gedacht, dass es wegen der Entlastung des Verwalters schwierig werden wird.

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#3
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Die Überschrift ist schon verstanden worden. Kein Problem.

Zitat (von djcroatia):
Wir, die Eigentümer, können doch nichts dafür wenn die Abrechnungen fehlerhaft sind und ein Eigentümer sich dann entschliesst zu klagen.


Doch, Mirko!
Wie es scheint, hat die Mehrheit den Beschluss über die Jahresabrechnung genehmigt.
Damit sind in erster Linie die Eigentümer selbst verantwortlich.

Zitat (von djcroatia):
Der Eigentümer klagte daraufhin gegen den Verwalter und unsere WEG.


Es ist das gute Recht eines jeden Eigentümers, die Richtigkeit und die Gültigkeit von Beschlüssen bei Gericht überprüfen zu lassen.
Allerdings läuft die Klage nicht gegen den Verwalter oder gegen die WEG, sondern immer gegen alle anderen Eigentümer.

Zitat (von djcroatia):
Beim ersten Gerichtstermin zog der Verwalter sich zurück mit der Begründung die Kosten niedirg halten zu wollen und "verlor" um es mal nett zu umschreiben.


Du solltest dir darüber klar werden, dass du selbst - mit den anderen nicht klagenden Eigentümern - auf der Beklagtenseite gestanden hast. Wenn man den Verwalter für sich handeln lässt und das eigene Heft aus der Hand gibt, sollte man sich nachher nicht über die Entscheidung des Bevollmächtigten beklagen.

Zitat (von djcroatia):
Jetzt meine Frage, auch wenn die anderen Eigentümer den Verwalter entlastet haben und die Abrechnung somit akzeptiert wurde, frage ich mich warum die WEG die Kosten trägt?


Vom WEG-Konto wurden wahrscheinlich die vorläufigen Kosten der Beklagten nur vorgestreckt.
Nach dem Gerichtsurteil in der Sache gibt es später noch Beschlüsse, mit denen die Prozesskosten verteilt werden.
Die beklagten Eigentümer (= Verlierer des Prozesses) finden dann ihren Kostenanteil in der Jahresabrechnung wieder.
Der Gewinner des Verfahrens wird an diesen Kosten dann nicht beteiligt.

Das Akzeptieren der Abrechnung und das mehrheitliche Entlasten des Verwalters war eben falsch.
Beim nächsten Mal: Besser machen!

>>> Das heißt: Den Abrechnungsentwurf des Verwalters kritisch prüfen vor der Abstimmung!
>>> Den kritischen Eigentümer nicht ausgrenzen, sondern mit ihm zusammenarbeiten!
>>> Das Gericht hat euch ja gezeigt, dass er Recht hatte!
>>> Fehler in der Versammlung benennen und die anderen Eigentümer nach Möglichkeit davon zu überzeugen, keine falsche Abrechnung abzusegnen und natürlich den Verwalter nicht zu entlasten!
>>> Bei entdeckten Fehlern, die nicht repariert werden, gflls. selbst Anfechtungsklage einreichen!

Wenn sich das jetzt jedes Jahr wiederholen sollte, wird es richtig teuer!

-- Editiert von wohni am 12.01.2016 10:22

Signatur:

MfG
Wohni

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#4
 Von 
djcroatia
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hatte ich bereits auf der letzten ETV gesagt, die Abrechnungen genehmigen (damit Guthaben ausbezahlt werden können und Nachzahlungen eingefordert werden können), aber den Verwalter nie entlasten !!!!

Leider versteht es neben mir nur ein weiterer Eigentümer :sad:

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#5
 Von 
megathomas
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo djcroatia,

auch wenn das nicht zu deinem Thema gehört:
Konnte man als normaler Eigentümer sehen, dass die Abrechnung nicht korrekt war?
Hat sich der klagende Miteigentümer in der Versammlung beschwert? Oder ist der dafür bekannt alles immer zu kritisieren?
Wie wurde denn damit umgegangen?

Wenn der Verwalter gar nicht erst "angetreten" ist, muss er ja schon gewusst haben, dass es nicht korrekt war.

MfG Thomas

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#6
 Von 
djcroatia
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin noch nicht solange Mitglied der WEG.
Früher hatte man es wohl nicht gesehen und viele kommen einfach nur und sind JA-Sager - leider :sad:

Es gibt immer in jeder WEG einen oder eine Gruppe die immer anders ticken (positiv und negativ)

Auf der letzten ETV wurde es besprochen, ich da noch nicht lange mitglied der WEG, habe zu den alten Abrechnungen nicht Stellung.
Ich war nicht mit dabei und daher ist es schwierig und einfach alles zu kritisieren.
ich u.a. war dafür dass die nächsten Abrechnugen dann anders abgerechnet werden sollen, perfekte Lösungen gibt es nie !!

Die 6.500,- € fehlen uns ja jetzt für andere Sachen die wir machen wollen/vorhanden.
Ich hoffe der Schuss geht jetzt nicht nach hinten los, der der Klagende (ich auch und u.a.) wollen ja das wir z.b. modernisieren.

Ich hätte in den sauren Apfel gebissen, auch weil die Abrechnungen immer akzeptiert wurden (was ja o.k. ist) und der Verwalter immer entlastet wurde (was nicht o.k. ist).

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