WE arbeiten trotz Urlaub gebucht??

11. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Janina76
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 12x hilfreich)
WE arbeiten trotz Urlaub gebucht??

Bräuchte nochmal ganz dringend Eure Hilfe.

Folgender Fall:
in der Fa. werden seit Monaten am Wochenende Überstunden geschoben, seit einigen Monaten sogar Pflicht. (Lt. Arbeitsvertrag 5-Tage Woche Montag bis Freitag.)
Nun haben wir ab nächster Woche unseren Jahresurlaub, wollten am Samstag starten (haben schon vor Monaten gebucht). Jetzt wurde der Plan für das WE rausgehängt und mein Freund wurde für Samstagnachmittag eingetragen.
OK, wenn man penibel ist, kann man drauf beharren, dieser Samstag gehört noch zur laufenden Woche, er hat erst ab Montag Urlaub.

Die Frage ist nur, was kann ihm die Firma, wenn er ankündigt, er wird nicht kommen, weil der Urlaub entsprechend gebucht ist? (und es zur Not auch nachweisen könnte)
Können sie ihm da was?
Sein Urlaubsantrag wurde im März genehmigt, direkt danach haben wir gebucht - und im Mai wurde die "Pflicht" eingeführt, am Wochenende zu arbeiten.

Weiß hier jemand, wie prinzipiell die Sachlage ist?
Er müsste heute noch reagieren...

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wie wurde die Pflicht, am Wochenende zu arbeiten eingeführt - per Änderungskündigung?
Gibt es einen Betriebsrat?
Ansonsten würde ich den Ersteller der Liste auf die Urlaubsplanung hinweisen, da es ja durchaus üblich, Samstag zu fahren, wenn der Urlaub erst ab Montag "gilt".

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#2
 Von 
Janina76
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 12x hilfreich)

Erst war es immer "freiwillig" (wenn man als faule S... beschimpft zu werden als freiwillig bezeichnet). Damals war - nur - Samstag bei Frühschicht und Sonntag bei Nachtschicht betroffen.
Wir haben unseren Urlaub zu diesem Zeitpunkt gebucht. Im Mai kam dann plötzlich noch der Samstag Nachmittag bei Spätschicht dazu - was uns jetzt halt trifft.

Zur Pflicht: es gab keine Änderungskündigung. Es wurde nur ab Mai über einen Zeitraum von 3 Monaten verpflichtet, jedes Wochenende Überstunden zu leisten.
Der BR hat dem - leider - zugestimmt. Angeblich wurde er über den Tisch gezogen und wusste nicht, was er da tatsächlich unterschreiben... OK, das macht die Sache auch nicht viel besser.
...allerdings gibt es wohl auch die Auflage, dass sie trotz allem fragen müssen, ob man Zeit hat. (...irgendwie auch ein Widerspruch).
Effektiv hat aber nie jemand gefragt.

Er wird jetzt sagen, dass wir am Samstag das Schiff gebucht haben und er deshalb nicht kommen kann / wird.
Nur was ist, wenn sie echt blöd machen und sagen, es ist ihnen egal, er hat zu kommen?
So in den Urlaub zu starten ist auch nicht der Hit...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Janina76
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 12x hilfreich)

hmm, weiß hier niemand weiter?

Mir liegt das grad tierisch im Magen...
Wir möchten doch nur in Ruhe in den Urlaub fahren können, ohne uns wochenlang darüber Gedanken machen zu müssen, ob er danach noch seinen Job hat?

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#4
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Hallo,

Dies ist kein Einzelfall, kommt häufiger vor. Rede doch mal mit dem Arbeitgeber, sag ihm rühig worum es geht. Was sagt er dazu?

Gruß

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

Sorry, aber hier kennt keiner die genauen vertraglichen Regelungen. Z.B. wie die Arbeitszeitverteilung geregelt ist o.ä. Und auch sonstige Vereinbarungen sind unklar.

Sei mir nicht böse, aber was willst du im Ernstfall mit der (nicht rechtsverbindlichen!) Aussage von unbekannten usern aus nem Laienforum? Die nützt euch nichts. Das muss ein Anwalt beurteilen, der sämtliche Vertragswortlaute und die mysteriöse Betriebsvereinbarung vor sich hat.

Nix für ungut.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Vernotis,
auch wenn wir nur Laien sind, vielleicht kann jemand bei dieser interessanten Frage doch helfen.
Wenn Normal-Arbeitstage Mo-Fr. sind. Und vielleicht mal 2-4x im Jahr Samstagsarbeit anfällt (also eher unüblich). Der Urlaub beginnt also Montag - was ist mit dem Wochenende davor, kann man das nun verplanen oder nicht?

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#7
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Sika, ich wuerde schon sagen, dass man dies ohne Kenntnis der genauen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen nicht sagen kann. Es duerfte hier nicht so sehr darauf ankommen, ob eine Beschaeftigung am Wochenende ueblich ist, sondern vielmehr darauf, ob eine solche arbeits- oder tarifvertraglich abgedeckt ist bzw. zum Zeitpunkt der Urlaubsbuchung abgedeckt war.

Erlaubt der Arbeits- oder Tarifvertrag eine Beschaeftigung am Samstag oder/und Sonntag, dann wird man dies auch bei der Urlaubsbuchung beruecksichtigen muessen.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Bei den meisten Urlauben wird der Anreisetage schon vom Veranstalter auf Samstag festgelegt und als erster Urlaubstag berechnet. Arbeitgeber, die einen Urlaubsantrag genehmigt haben, müssen sich daran halten oder Schadenersatz ( Stornierungskosten und beim Ehepartner Schadenersatz wegen entgangenem Urlaub) zahlen. Ihr Verhalten war genau richtig: 1. Urlaubsantrag stellen und genehmigen lassen.
2. Reise buchen.
Wenn der Arbeitgeber, ohne dies zu berücksichtigen, irgendwelche Stundenänderungen vornimmt, ist das nicht das Problem des Arbeitnehmers.
Ich würde mit dem genehmigten Urlaubsantrag und der Reisebestätigung zu dem Chef gehen um mit diesem den Sachverhalt klären. Dieser wird dann (zähneknirschend) dem Urlaub zustimmen. Passieren ( Kündigung usw.) kann in dem hier geschildertern Fall dem Arbeitnehmer nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Ich würde mit dem genehmigten Urlaubsantrag und der Reisebestätigung zu dem Chef gehen um mit diesem den Sachverhalt klären.


Der Urlaubsantrag ist nun mal erst ab Montag.

quote:
Dieser wird dann (zähneknirschend) dem Urlaub zustimmen.


Hast du ne Kristallkugel?

quote:
Passieren ( Kündigung usw.) kann in dem hier geschildertern Fall dem Arbeitnehmer nichts.


Wenn mans mit dem AG noch geregelt kriegt, stimmt. Ansonsten ist das ne gewagte Aussage ... wenn der AN sich einfach den Urlaub schon ab Samstag 'nimmt'.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Also, mein Mann ist Handwerker. Arbeitswoche ist von Mo-Fr. Der Urlaubsantrag wird immer auch nur für diese Werktage ausgestellt. 2-4 im Jahr fragte der Chef nach Überstunden.
Jetzt kann es doch nicht sein, dass wir nie ab Sonnabend in Urlaub fahren können (schließlich stellt man den Urlaubsantrag nie ab Sonnabend), falls der Chef Überstunden anordnet.
Also, bis jetzt hatten wir nie Probleme (Chef akzeptiert auch mal ein nein), aber es geht ja um das Grundsätzliche.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Kein Wunder, daß es in Deutschland soviele Arbeitslose gibt, wenn Firmen statt neue Leute einfach die vorhandenen doppelt arbeiten läßt und diese es auch noch mitmachen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Hallo,

Recht haben oder nicht, ich würde versuchen, dass Problem anders klären.

Ich würde zum Arbeitgeber gehen und in einem freundlichen und ruhigen Ton den Fall schildern. Ich würde ihm auch anbieten, den Urlaub zu stornieren, wenn der Arbeitgeber sich bereit erklärt, die Stornokosten zu tragen. (Natürlich gilt auch hier das Prinzip: Nur schriftliches ist wahres)

Hatte so das in einem ähnlichen Fall gemacht und er hat mich fliegen lassen, weil er die Stornokosten nicht tragen wollte. Ich habe mich natürlich höfflich bedankt und für sein Verständnis gedankt. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Ich würde ihm auch anbieten, den Urlaub zu stornieren, wenn der Arbeitgeber sich bereit erklärt, die Stornokosten zu tragen.


Warum sollte ein Arbeitgeber Stornokosten fuer eine Reise uebernehmen, die nur aus dem Grunde nicht angetreten werden kann, weil der Reisebeginn in einen Zeitraum faellt, fuer den gar kein Urlaub gewaehrt wurde? Er nimmt doch gar keine Urlaubsgenehmigung zurueck (was auch sehr schwer waere) und der AN kann auch nach wie vor seinen Urlaub so machen, wie beantragt und genehmigt.

Besteht arbeitsvertraglich die Moeglichkeit, auch samstags eingesetzt zu werden, dann muss man das halt VORHER abklaeren und darf nicht darauf vertrauen, dass der Kelch diesmal an einem vorueber gehen moege.

Ich stimme allerdings in sofern zu, dass sich der AG in einem Fall, in dem ein Samstagseinsatz wirklich ungewoehnlich ist und zum Zeitpunkt der Urlaubsgewaehrung in keiner Weise absehbar war, weitestgehend entgegenkommend zeigen sollte. Einen Rechtsanspruch auf Antritt der Reise zu einem Zeitpunkt, an dem arbeitsvertraglich noch Arbeitsleistung geschuldet wird, sehe ich aber nicht. Sieht jemand anders einen?

Gruss
CAM

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