WAFFENRECHT: WBK Antrag

11. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
elschaddai
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
WAFFENRECHT: WBK Antrag

Hallo zusammen,
vorweg: Wenn mein Beitrag hier nicht passen sollte, würde ich die Moderatoren bitten, ihn in das richtige Unterforum zu verschieben. Vielen Dank.

Folgender Sachverhalt: Vor 3 Jahren wurde ich wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in einem minderschweren Fall, zu 8 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährung wurde auf 3 Jahre angesetzt und ist nun ausgelaufen. Ein schreiben zum Straferlass wird in den nächsten Wochen erwartet.

Ich besaß vor meiner Verurteilung zwei Waffenbesitzkarten (grün und gelb).

Beide wurden nach der Verurteilung eingezogen und sie wurden widerrufen ( oder wie man das nennt).

Nun ist ja zumindest mein Polizeiliches Führungszeugnis sauber und ich würde schon sehr gerne wieder meinem Sport als Sportschütze nachgehen.

Hat es Sinn in einem Jahr wieder einen Antrag auf WBK zu stellen, oder bin ich für immer gebrandmarkt als " nicht zuverlässig".

Das nachweißen eines Bedürfnisses usw. sollte kein Problem werden. Der Knackpunkt stellt eben die besagte Zuverlässigkeit dar.

Vieleicht noch ein wenig Hintergrundinfos: Ich war bis vor ca 4 Jahren im politisch rechten Lager bzw. Rechtsextremen Lager aktiv. Das ist nun nichtmehr der Fall.
Mittlerweile studiere ich Theologie und habe " mein altes Leben" hinter mir gelassen.

Vielen Dank für Ihre Antworten und einen gesegneten Abend,

ElSchaddai

-----------------
""

-- Editiert elschaddai am 11.01.2015 18:26

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen