Vorzeitig aus dem Vertrag, Nachmieter nicht möglich weil Vermieter will renovieren

14. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lifesabeach
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorzeitig aus dem Vertrag, Nachmieter nicht möglich weil Vermieter will renovieren

Hallo allerseits,

Ich wohne in Hamburg hab kurzfristig einen neuen Job in Berlin angenommen, da mir mein alter Arbeitgeber kündigen musste.

Nun habe ich zum 28.02. meine Wohnung gekündigt - beginne meinen neuen Job aber schon am 02.01., weshalb ich 4 potentielle Nachmieter vorgeschlagen habe. Ich habe keine Nachmieterklausel im Vertrag, bin mir also bewusst, dass der Vermieter dies nicht annehmen muss.

Meine Vorschläge wurden abgelehnt, da der Vermieter "eventuell" ab Februar und nicht vorher, renovieren möchte, ein vorzeitiger Austritt daher nicht möglich ist. Ich solle die Techniker zudem im Januar zwecks Besichtigungen in die Wohnung lassen.

Eine Untervermietung bis Vertragsende war vom Eigentümer "nicht gewünscht", weshalb ich auch hier völlig Alternstivlos bin.

Was kann ich hier tun, um mein berechtigtes Interesse durchzusetzen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Lifesabeach):
Was kann ich hier tun, um mein berechtigtes Interesse durchzusetzen?


Nichts in Ermangelung solcher.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Lifesabeach):
Was kann ich hier tun, um mein berechtigtes Interesse durchzusetzen?
Kurz: Nichts.

Es geht um einen Monat Miete. Da macht es keinen Sinn, auf Untervermietungserlaubnis zu klagen. Mal abgesehen davon, dass ein Untermieter für einen Monat wohl nicht einziehen wird.

Einzig möglich wäre zu versuchen, ob der Vermieter die Wohnung eventuell früher zurücknimmt. Wenn er dann doch schon im Februar mit der Renovierung anfängt, dann könnte man vielleicht (!) ein paar Tage Mietzahlung zurückbekommen. Aber auch das lohnt eigentlich den Aufwand nicht wirklich.

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#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Lifesabeach):
Eine Untervermietung bis Vertragsende war vom Eigentümer "nicht gewünscht", weshalb ich auch hier völlig Alternstivlos bin.

Was kann ich hier tun, um mein berechtigtes Interesse durchzusetzen?


Hier haben Sie wirklich nicht viel Spielraum das Mietverhältnis in Ihrem Interesse früher zu beenden. Ausziehen können Sie jederzeit, nur die Miete ist bis Mietende zu begleichen.

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#4
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Nichts. Eventuell kurzfristig Teile der Wohnung untervermieten nachdem man den Vermieter überzeugt hat ein berechtigtes Interesse daran zu haben. Schadensersatz für die versagte Untervermietung gerichtlich einfordern. Wenn man die Nerven hat.
Eine echte Untervermietung kann aber auch nach hinten los gehen und ein dickes Minusgeschäft werden.

-- Editiert von 3113 am 14.12.2017 21:47

Signatur:

3113

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Nichts. Eventuell kurzfristig Teile der Wohnung untervermieten nachdem man den Vermieter überzeugt hat ein berechtigtes Interesse daran zu haben. Schadensersatz für die versagte Untervermietung gerichtlich einfordern.


Für eine Zeit von 4 Wochen eine Untervermietung zu verlangen ist reine Utopie. Diese gerichtlich einfordern zu wollen ebenfalls.
Zudem müsste der M für sämtliche Schäden aufkommen die der evtl.Zwischenmieter verursacht. Hier wäre nur eine Einigung mit dem Vemieter möglich, alles andere sinnlos. Meine Meinung.

-- Editiert von Banane123 am 14.12.2017 22:48

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

@Banane
Hab ich doch geschrieben.

Signatur:

3113

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Es geht um einen Monat Miete.


2 Monate.

Zitat (von cauchy):
enn er dann doch schon im Februar mit der Renovierung anfängt, dann könnte man vielleicht (!) ein paar Tage Mietzahlung zurückbekommen.


Wieso vielleicht?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zu beachten ist jedoch, dass die Miete nicht bis zum Mietende gezahlt werden muss, wenn der Vermieter vorher mit der Renovierung anfängt. Nach § 537 BGB kannst Du die Mietzahlung ab dem Zeitpunkt des Renovierungsbeginns einstellen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zu beachten ist jedoch, dass die Miete nicht bis zum Mietende gezahlt werden muss, wenn der Vermieter vorher mit der Renovierung anfängt. Nach § 537 BGB kannst Du die Mietzahlung ab dem Zeitpunkt des Renovierungsbeginns einstellen.


Zitat (von Lifesabeach):
Meine Vorschläge wurden abgelehnt, da der Vermieter "eventuell" ab Februar und nicht vorher,


Offensichtilch ist dies dem VM auch bekannt.

Ich würde hier versuche eine für beide Seiten aktzeptable Lösung zu finden, zB hälftige Miete für Jan und Febr (NK müssen natürlich gezahlt werden). Da Sie hier etwas Entgegenkommen möchten, wäre ich das sehr sehr sehr freundlich und nett beim Anfragen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lifesabeach
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Lieben Dank an alle für die Antworten, mein Vermieter hat nun auf mein Bitten doch noch die Untervermietung für Januar & Februar erlaubt.
Da meine Wohnung in einer beliebten Gegend gelegen und relativ günstig ist, rechne ich mir gute Chancen aus, jemanden zu finden.
Mein Vermieter möchte mir den Renovierungsbeginn ab 01.02. nicht garantieren, weshalb ich einen Untermieter bis Vertragsende am 28.02. suche. Ist dann halt so.

Danke!

1x Hilfreiche Antwort

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