Vorwurf von Nötigung und Körperverletzung

18. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
LieferantHH
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorwurf von Nötigung und Körperverletzung

Hallo,

kurz die Situation:

Ich bin lieferant und fahre 6 tage die woche diverse anlieferungen in einem PKW aus.
Eine anlieferung befindent sich in nähe eines Privatparkplatzes/grundstückes/mehrfamielenhäuser.

Die auffahrt zudieser befindet sich in einer normalen strasse.
An diesem tag fahre ich also richtung kunde und will auf das grundstück/parkplatz abbiegen als dort ein Anwohner die auf der einen seite befindlichen mülleimer mit huasmüll füllt. Ich warte natürlich bis dieser fertig ist da die einfahrt nicht genug platz bietet.

NAch beendigung stellt sich der anwohner vor mein auto mit einem fingerzeig richtung des ziemlich schlecht sichtbaren schildes privatgrundstück und hindert mich darin meine anlieferung zu machen. Ich hupe kurz und sage das er verschwinden soll da ich arbeite. Dieser durch das hupen nun ziemlich an aggressive anwohner kommt nun richtung fahrerseite klappt meinen spiegel um und reisst meine tür auf um mich aus dem auto zuziehen. darauf hin gebe ich leicht gas um auf den parkplatz zukommen. Ich ignoriere den anwohner völlig um meine arbeit zumachen. Dieser notiert sich mein kennzeichen fuchelt mit seinem handy rum und sagt noch was wie : ob ich mir das gut überlegt habe und verschwindet richtung strasse.

Ein paar wochen später bekomme ich post von der polizei mit anzeige auf Nötigung und körperverletzung.

Laut gesetz ist hupen keine nötigung und körperverletzung liegt auch nicht vor.

§ 16 StVO würde ich zugeben. Hupen und Warnzeichen ohne grund.

Wie sieht es mit dem befahren / halten durch anlieferungen auf privatparkplätzen/grundstücken aus und was sollte ich am besten machen?

Auch habe ich seit 20 JAhren einen führerschein ohne große einträge in flensburg sowie ein weisses führungszeugniss bei der polizei.

Danke im vorraus - grüße aus hamburg

-- Editier von LieferantHH am 18.03.2016 10:16

-- Editier von LieferantHH am 18.03.2016 10:17

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Wie sieht es mit dem befahren / halten durch anlieferungen auf privatparkplätzen/grundstücken aus und was sollte ich am besten machen?
War dieser "Privatparkplatz" etc mit zugehörig zu dem Kunden, oder ist dieser von Anderen?

Wenn dieser von anderen ist, dann sieht es nicht gut für dich aus, da dir ja ganz offensichtlich mitgeteilt wurde, dass du da nicht hindarfst, du bist aber dann doch hin, kann gut als Hausfriedensbruch geweret werden.

Ich würde sagen, du darfst nur dann den Privatparkplatz nutzen, wenn dieser auch vom Kunden mit genutzt werden darf, bzw zugehörig ist, wenn nicht gilt auch für dich, einfach etwas weiter laufen, auch wenn das natürlich verständlicher Weise nicht wirklich praktisch ist für dich...

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von LieferantHH):
was sollte ich am besten machen?

Nichts (das meine ich Ernst)!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Laut gesetz ist hupen keine nötigung


Als Nötigung wird hier wohl das "Wegdrücken" des Betreffenden mit dem Auto angesehen.

Zitat:
stellt sich der anwohner vor mein auto
[...]
reisst meine tür auf um mich aus dem auto zuziehen


Das dürfte Nötigung durch ihn sein, sofern er nicht der Inhaber des Privatparkplatzes war (auch dann wäre zumindest letzteres zweifelhaft, ob es im Rahmen der Notwehr zulässig wäre). Selbstjustiz wird nämlich nicht gerne gesehen.

Zitat:
Ich würde sagen, du darfst nur dann den Privatparkplatz nutzen, wenn dieser auch vom Kunden mit genutzt werden darf


Man weiß es nicht. Ein Nutzungsrecht ist nicht zwingend übertragbar.

Zitat:
Nichts (das meine ich Ernst)!


? Wenn der TE sich nicht äußert, wird der StA folglich die Darstellung des Anzeigeerstatters, sofern sie nicht völlig unglaubwürdig ist, als wahr ansehen und dem TE einen Strafbefehl zustellen. Dann hilft nur noch Einspruch und es gibt eine Hauptverhandlung.
Warum sollte er von seinem Recht auf rechtliches Gehör nicht Gebrauch machen, solange man noch eine Einstellung des Verfahrens erwirken kann?

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#4
 Von 
LieferantHH
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Parkplatz gehört zu dem Kunden der angeliefert wird / wöchentlich 2x - ich war also schon öfter dort und hatte sonst nie probleme. Der anwohner war nicht der kunde.

Was meisnt du mit nichts machen ? Nötigung und Körperverletzung ist nun doch schon ziemlich heftig und kann mich meinen lappen kosten? Ich muss ja bei der polizei aussage machen bzw kann - nichts sagen ist ja sowas wie eine zusage das ich zustimme das ich es begangen habe. Sollte ich nicht besser aussage machen wie ich den vorfall sehe? Der typ ist völlig durchgedreht und wollte mich aus dem auto ziehen und mach jetzt einen auf opfer.

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von LieferantHH):
Was meisnt du mit nichts machen ?

Nichts, null, nada, njente

Zitat (von LieferantHH):
Ich muss ja bei der polizei aussage machen

Nö, du musst nicht...

Zitat (von LieferantHH):
Nötigung und Körperverletzung ist nun doch schon ziemlich heftig und kann mich meinen lappen kosten?

Bis dahin kann noch viel passieren, bzw. geht noch viel Zeit ins Land...

Zitat (von LieferantHH):
Sollte ich nicht besser aussage machen wie ich den vorfall sehe?

Strategisch unklug, ein falsches Wort...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
LieferantHH
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Auch wenn viel zeit vergeht - mein lappen ist mein kapital. Es wäre schön wenn sie mir zumindest einen ansatz geben könnten warum ich mich nicht bei der polizei melden sollte. Auch keine angaben zur person?

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Es wäre schön wenn sie mir zumindest einen ansatz geben könnten warum ich mich nicht bei der polizei melden sollte.

Weil man sich mit jedem Wort tiefer in die Sache reinreiten kann.
Allerdings sind Sie ja schon ziemlich tief drin, weil der Anzeigeerstatter ganz offensichtlich die Sache so geschildert hat, dass es ziemlich ungünstig für Sie ist. Da stellt sich hat die Frage, ob man sich da noch wesentlich tiefer reinreiten kann.
Deshalb tendiere ich zur Ansicht von TheSilence.
Wenn Sie keine Aussage machen, dann ist die Aussage des Anzeigeerstatters die einzige in der Akte und bleibt unwidersprochen. Wenn die Aussage des Anzeigeerstatters nicht völlig unglaubwürdig ist, geht die Sache dann durch bis zum Strafbefehl incl. FS-Entzug. Von daher dürfte es wohl sinnvoll sein, Angaben zu machen - allein um die Aussage des Anzeigeerstatters nicht unwidersprochen stehen zu lassen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

"Reden ist Silber, Schweigen ist Gold"

Im strafrechtlichen gilt der etwas abgewandelt: "Reden ist Schrott, Schweigen ist Gold"


Die Leute haben immer wieder den Drang sich gegen schnellstens gegen Vorwürfe zu wehren und diese zu entkräften. Dummerweise reiten sich die Unerfahrenen dann meist erst richtig tief rein.

Und wenn denn die Erkenntnis kommt, dann kann der letztendlich beauftragte (bedauernswerte) Anwalt hinterher nur noch verzweifelt versuchen Schadenbegrenzung zu betreiben.


Gerade wenn es um die Existenz geht, sollte man einen entsprechend spezialisierten Anwalt mit Akteneinsicht und Vertreidigung beauftragen und keinesfalls selbst eine Aussage machen.



Zitat:
Da stellt sich hat die Frage, ob man sich da noch wesentlich tiefer reinreiten kann.

Ja, kann man. Da ist noch einiges möglich...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
LieferantHH
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke schon mal für die hilfen, da macht man nur seine arbeit und so ein typ morgens um halb neun mit langeweile will einem das leben versauen - ****** rechtssystem.

Ich tendiere ja auch dazu eine aussage zumachen da laut polizei bericht ich ihm mehrmals gegens schienbein gefahren haben soll dabei war er der jenige der mich aus dem auto ziehen wollte und dann munter abgehauen ist- von wegen körperverletzung er stand ja an der seite als er die tür aufgerissen hat und ich bin schritttempo weitergefahren ich kann ihm garnicht getroffen haben.
Der übertreibt völlig was die sachlage angeht.

Das schöne ist ja wie soll ich mir denn einen anwalt leisten die kosten doch ohne ende kohle die ich nicht habe. Ich steh ja mit halben bein im knast wegen so einem kasper?!

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ich steh ja mit halben bein im knast wegen so einem kasper?! Sie meinen, Sie haben so viele Vorstrafen, daß bei Ihnen nur noch Haftstrafen verhängt werden können? Dann ja. Und falls nicht, haben Sie offenbar einen Hang zu Übertreibungen.
Das schöne ist ja wie soll ich mir denn einen anwalt leisten die kosten doch ohne ende kohle die ich nicht habe. Woher Sie jetzt das Geld nehmen, kann Ihnen hier auch keiner sagen. Sie können ja schlicht schweigen und einen Strafbefehl abwarten - dann gibt es bei Einspruch einen Prozeß und wenn der mit einem Freispruch endet, gibt es das Geld für den Anwalt zurück.
****** rechtssystem. Was genau kann jetzt das Rechtssystem dafür, daß jemand Sie falsch bzw. übertrieben beschuldigt? Was wäre denn Ihr Alternativvorschlag: Niemand darf mehr Anzeigen erstatten? Oder wie?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
LieferantHH
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie oben beschrieben habe ich ja keine vorstrafen und ein sauberes führungszeugniss.

Das problem ist das kleinigkeiten wie diese die gerichte überschwemmen und aufgrund von kommunikationsproblemen der leute es zu solchen auseinandersetzungen kommt. Der anwohner hätte mich nett daruf hinweisen können das und sowieso - dieser hatte nicht mal den anstand Guten morgen zusagen und wollte wie sooft einfach nur mal sein sogenanntes recht jemanden auf den sack zugehen in anspruch nehmen - und genau das ist das problem die leute sind einfach nur gereizt und gehen hoch wegen banalen sachen wie ein anlieferer der eine nase hat die einem nicht gefällt.

-- Editiert von LieferantHH am 18.03.2016 14:59

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
LieferantHH
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn ich erst abwarte das es zu einem prozess kommt nach widerspruch wird mir das nicht schlecht angesehn - warum haben sie sich nicht gleich bei der polizei geäußert? Ich hab halt 0 erfahrung mit sowas weil ich wie gesagt mir nix vorzuwerfen habe bzw nie hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Wie oben beschrieben habe ich ja keine vorstrafen und ein sauberes führungszeugniss. Nun, dann kann ja von Knast keine Rede sein.
Das problem ist das kleinigkeiten wie diese die gerichte überschwemmen Ob der Fall jemals ein Gericht erreichen wird, muß sich ja erst noch zeigen. Und wenn, dann womöglich wegen falscher Beschuldigung - also daß es der andere Herr ist, der die Gerichte beschäftigt. Mindestens die Körperverletzung ist doch frei erfunden, wobei es natürlich sein kann, daß es um versuchte KV geht - die kann man leichter mal behaupten, weil man ja keinerlei Verletzung vorzeigen muß.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#14
 Von 
LieferantHH
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

ok - ich würde den fall so schildern wie oben - mit etwas besserer rechtschreibung und auslegung der tatsachen sowie das ich nötigung und körperverletzung als starftat nicht anerkennen dennoch aber das hupen und das nach hinweis befahren/betreten des privatgrundstückes eines dort ansessigen kunden befahren habe.

Wäre das nicht sinnvoller in diesem fall - um zumindest mal einsicht zu zeigen das man nun ja nicht 100% unschuldig ist - und dennoch aber der übertriebenen behauptung des anwohners engenzuwirken?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Zum Thema "Einlassung oder nicht" sind die Meinungen geteilt, wie Sie schon bemerkt haben dürften. Ich würde das für sinnvoll halten, zumal das Eingeständnis kleinerer Verstöße die Gesamt-Glaubwürdigkeit verbessern dürfte. Und wenn Sie ohnehin kein Geld für einen RA haben, dann gibt es ohnehin wenig andere Möglichkeiten - nichts sagen wäre, wie z. B. in Antwort Nr. 7 schön ausgeführt, kontraproduktiv.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#16
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 18.03.2016 15:54

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
LieferantHH
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Nagut ich werde noch mal mit meinem Boss die Sache bereden vielleicht hat er noch n guten rat weil es ja auf der arbeit passiert ist wenn auch er natürlich für sowas nicht verantwortlich gemacht werden kann.

Falls es sie interessiert meldé ich mich hier nocheinmal über den verlauf - kommen bestimmt auch noch fragen auf

Ansonsten erstmal ein schönes wochenende

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

(Editiert - wenn Sie das noch mal einstellen, kann ich Sie auch gern mal sperren. Gez. Moderation)

-- Editiert von Moderator am 19.03.2016 13:20

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
was stand denn da?

Selektive Amnesie?
Oder warum gibst Du nur einen Teil wieder?



Zitat:
was war daran unfug?

Na zum Beispiel Dein Gefasel von irgenwelchen Garantien die Du dem TE geben wolltest.

Das ist ziemlich unverantwortlich, schlicht weil Du erkennbar nicht die notwendige Kompentenz besitzt.
Denn um zu wissen wie Ermittler, Staatsanwalt und Richter entscheinden, müsste man schon Hellseher sein...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

garantien hab ich gegeben? da du ja so gut weisst was da stand kannste das ja direkt mal zitieren. jetzt weiss ich wieso er und vor allem von wem er editiert wurde.

-- Editiert von ohmeingott am 18.03.2016 20:32

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
LieferantHH
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

eine frage zu dem polizeibeicht:

Wird das Verfahren nicht eingestellt, so bin ich mit der Anwendung des Strafbefehlsverfahrens durch die Staaatsanwaltschaft und das Gericht

einverstanden / nicht einverstanden

Geht es hier nur darum ob ich eine anhörung vor dem richter bekomme (nicht einverstanden) oder das das gericht die sache aufgrund der vorliegenden Papiere urteilt (einverstanden) ?

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von LieferantHH):
Geht es hier nur darum ob ich eine anhörung vor dem richter bekomme (nicht einverstanden) oder das das gericht die sache aufgrund der vorliegenden Papiere urteilt (einverstanden) ?


Genau.

Einverstanden = Strafbefehl (falls nicht eingestellt wird) und Zahlungsaufforderung
Nicht einverstanden = Gerichtsverhandlung mit Anhörung und Beweißaufnahme

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Wobei man, strenggenommen, Ihr Einverständnis gar nicht braucht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
LieferantHH
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke, also ist es eigentlich vorteilhafter das ich nicht einverstanden ankreuze da ich auf mein recht bestehen möchte! ?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ja, wobei die daran nicht gebunden sind und Ihnen trotzdem einen SB schicken können. Dann müssen Sie halt Einspruch einlegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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