Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach Auffahrunfall an Stauende

17. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
faivel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach Auffahrunfall an Stauende

Hallo,


ich hatte vor 2 Wochen einen Auffahrunfall, bei dem ich ein Auto von hinten reingefahren war. Nun wurde ich per Brief vom zuständigen Polizeipräsidium zur Stellungnahme bzgl. der Vorwürfe "Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall (Par. 229 StGB)" und Verstoß gegen "Straßenverkehrsordnung (Par. 49 StVO)" gebeten.
Das kam sehr überraschend für mich und bevor ich einen Termin beim Anwalt habe, würde ich gerne eure Einschätzung zum Verfahren und meinem Fragen erhalten.

Laut dem Brief verursachte ich "einen Verkehrsunfall infolge von Unachtsamkeit an einem Stauende auf der Autobahn".
Weiter steht dort: "Nachträglich meldete sich der andere Unfallbeteiligte als leicht verletzt, so dass Sie als Beschuldigter wegen einer fahrlässigen Körperverletzung nach Verkehrsunfall gelten."

Der Unfallhergang: Ich fuhr am späten Mittag auf der linken Spur einer zweispurigen Autobahn mit viel Verkehrsaufkommen. Ich war grob geschätzt 110 kmh schnell, wie viel an dieser Stelle erlaubt ist weiß ich leider nicht. (aber auf jeden Fall nicht unter 100) Nach meinem Empfinden hatte ich genug Abstand zum vor mir fahrenden Auto.
Die Autobahn machte an der Stelle eine leichte Kurve, der Mittelstreife war hoch bewachsen. Das vor mir fahrende Auto war ein Geländewagen. Dadurch konnte ich nicht den weiter vorne fahrenden Verkehr einsehen.
Und so begab es sich nun, dass ich plötzlich feststellte, dass der Geländewagen fast stand. Ich versuchte noch zu bremsen aber wusste schon im gleichen Moment, dass ich dies nicht mehr schaffen würde ... Also war ich offensichtlich zu unachtsam gewesen.
Das Bremslicht des Geländewagens hab ich z. B. gar nicht wahrgenommen. (Wagenmodell oder Lichtverhältnisse könnten hier mitgespielt haben. Dass das Bremslicht nicht ging will ich nicht behaupten, allerdings hab ich einfach keines wahrgenommen) Die Warnblinkanlage (zur Stauwarnung) des Gerammten Autos wurde erst angemacht, als schon der Unfall passiert war.
Als ich den Geländewagen rammte, stand dieser höchstwahrscheinlich, vielleicht rollte er auch ein wenig. Ich fuhr von mir geschätzt ganz grob 45 kmh, als ich das Auto rammte.

Die Schäden an den Autos äußerte sich darin, dass die Front meines Autos, vor allem die Motorhaube, ziemlich zerstört war. Kühlflüssigkeit lief aus und das Auto wurde mittlerweile von einem Gutachter als Totalschaden bestimmt. (es fuhr aber noch)
Das andere Auto wurde in erster Linie an der Stoßstange getroffen. Verformungen waren äußerlich nicht festzustellen, nur Kratzer etc. an der Stoßstange. Wobei das Auto ggf. Schäden unterhalb (der Stoßstange) erhalten haben könnte.
Der Aufprall war nicht besonders hart, z. B. lösten sich nicht die Airbags. Ich hab mich noch nicht mals irgendwo gestoßen. (auf Kosten der Front meines Autos ...)

Nach dem Unfall stieg der Fahrer des Geländewagens sofort aus. Danach fuhren wir auf den Seitenstreifen und er rief die Polizei und gab mir die Anweisung, das Warndreieck aufzustellen. Auf jeden Fall machte er keinen verletzten Eindruck. Auch die eingetroffene Polizei sagte mir, dass der Unfall nun ein Fall für die Versicherungen sei. (Nachdem ich 35€ bezahlt hatte)


Was ich mich nun Frage ist, ob man vielleicht schon herauslesen kann, ob das Verfahren allein durch die Polizei eingeleitet wurde oder ob der Autofahrer einen Strafantrag gestellt hat. Wie kann man sich das "meldete sich nachträglich als verletzt" vorstellen?
Natürlich würde mich auch Interessen, wie die Verletzung aussieht. Was ich mir dabei Frage ist, ob dabei noch Schmerzensgeldforderungen entstehen können.
Wie stehen die Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird? Wie hoch wäre eine realistische Strafzahlung?


Ich bedanke mich im voraus auf Antworten.

-- Editier von faivel am 17.02.2016 19:04

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Was ich mich nun Frage ist, ob man vielleicht schon herauslesen kann, ob das Verfahren allein durch die Polizei eingeleitet wurde oder ob der Autofahrer einen Strafantrag gestellt hat.


Das Verfahren wurde durch die Polizei eingeleitet.

Zitat:
Wie kann man sich das "meldete sich nachträglich als verletzt" vorstellen?


Ich tippe mal darauf, dass derjenige zu Hause z.B. bemerkt hat, dass er Nackenschmerzen hat, dann zum Arzt gegangen ist, der ein HWS diagnostiziert hat und dieser Umstand dann der Polizei mitgeteilt wurde.

Zitat:
Was ich mir dabei Frage ist, ob dabei noch Schmerzensgeldforderungen entstehen können.


Ja, sicher, die muss aber Deine Haftpflichtversicherung zahlen. Ob die Versicherung bei einem leichten Unfallschaden auch bereit ist, Schmerzensgeld zu zahlen, ist eine andere Sache.

Zitat:
Wie stehen die Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird?


Bei einem leichten HWS (Schweregrad 1) sehr gut.

Zitat:
Wie hoch wäre eine realistische Strafzahlung?


Mit etwas Glück erfolgt eine Einstellung nach § 153 StPO , d.h. ohne Strafzahlung. Alternativ erfolgt eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Auflagen, d.h. geringe Zahlung.

Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, dann kann es sein, dass sich der Anwalt nicht lohnt.

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#2
 Von 
faivel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort!
Ist erstmal beruhigend. Werde mich dann noch mal in ein paar Wochen mit dem Ergebnis melden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
faivel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Werde mich dann noch mal in ein paar Wochen mit dem Ergebnis melden.

Das Verfahren ist schon vor eine Weile eingestellt worden, nachdem mein Anwalt da ein Schreiben hingeschickt hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

freut uns zu hören und danke für die Rückmeldung :)


-- Editiert von lesen-denken-handeln am 29.05.2016 21:19

0x Hilfreiche Antwort

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