Hallo zusammen,
habe jetzt schon einiges durchgelesen bzgl. Arglistiger Täuschung, jetzt wollte ich mal die Erfahrungswerte erfragen?
Hat man hier Aussicht auf Erfolg?
Ich sitze leider auf der anderen Seite und werde dessen bezichtigt...
Habe vor drei Monaten mein Bike (15 Jahre alt) verkauft, ich habe es unfallfrei gekauft und so auch wieder verkauft da ich keinen Unfall hatte...
Nun ein Anruf des Käufers, dass es Unfallschäden hätte... Nachdem er jetzt die letzten 3 Monate wohl ohne Probleme mit dem Bike gefahren ist ( es leben die sozialen Netzwerke).
Er möchte es aber nicht zurück geben sondern nur Geld zurück, da eine Wertminderung vorliegt.
Ich habe ein reines Gewissen und weiß wirklich nichts von diesen Unfallschäden, deswegen habe ich mich jetzt auf nichts eingelassen, es würde mich aber interessieren wie eure Erfahrungen so sind?
Vorwurf arglistige Täuschung Unfallschaden
15. Mai 2015
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Frage vom 15. Mai 2015 | 13:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorwurf arglistige Täuschung Unfallschaden
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#1
Antwort vom 15. Mai 2015 | 15:15
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Zitat:ich habe es unfallfrei gekauft und so auch wieder verkauft da ich keinen Unfall hatte...
Mit welchem Wortlaut genau hast Du das ganze denn zugesichert?
#2
Antwort vom 15. Mai 2015 | 15:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Leider genauso, Kreuz rein bei unfallfrei... Mir wurde schon gesagt das ich das nicht hätte tun sollen da ich nicht weiß was die vorbesitzer gemacht haben usw. Aber selbst wenn der Unfall bei Kauf schon bestanden hat (was ich nicht glaube), kann mir dann arglist vorgeworfen werden?
Hatte das Bike nie in einer Werkstatt oder ähnliches, mir war davon nichts bekannt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Mai 2015 | 17:59
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Zitates würde mich aber interessieren wie eure Erfahrungen so sind? :
Meist - viel Lärm um nichts. Wenn du das Gefühl hast, dass der Käufer irgendetwas behauptet um GEld von dir verlangen zu können, solltest du besser die Kommunikation mit dem Käufer einstellen.
#4
Antwort vom 15. Mai 2015 | 21:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Als erstes würde ich die Kommunikation einstellen.
Dann auch die ganzen Nachweise des problemlosen fahrens sichern.
Der Käufer trägt hier die volle Beweislast
- das überhaupt ein Unfallschaden vorliegt
- seit wann dieser Unfallschaden überhaupt vorliegt
Und jetzt?
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