Vorwurf arglistige Täuschung Unfallschaden

15. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
muc*123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorwurf arglistige Täuschung Unfallschaden

Hallo zusammen,
habe jetzt schon einiges durchgelesen bzgl. Arglistiger Täuschung, jetzt wollte ich mal die Erfahrungswerte erfragen?
Hat man hier Aussicht auf Erfolg?
Ich sitze leider auf der anderen Seite und werde dessen bezichtigt...
Habe vor drei Monaten mein Bike (15 Jahre alt) verkauft, ich habe es unfallfrei gekauft und so auch wieder verkauft da ich keinen Unfall hatte...
Nun ein Anruf des Käufers, dass es Unfallschäden hätte... Nachdem er jetzt die letzten 3 Monate wohl ohne Probleme mit dem Bike gefahren ist ( es leben die sozialen Netzwerke).
Er möchte es aber nicht zurück geben sondern nur Geld zurück, da eine Wertminderung vorliegt.
Ich habe ein reines Gewissen und weiß wirklich nichts von diesen Unfallschäden, deswegen habe ich mich jetzt auf nichts eingelassen, es würde mich aber interessieren wie eure Erfahrungen so sind?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
ich habe es unfallfrei gekauft und so auch wieder verkauft da ich keinen Unfall hatte...

Mit welchem Wortlaut genau hast Du das ganze denn zugesichert?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muc*123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Leider genauso, Kreuz rein bei unfallfrei... Mir wurde schon gesagt das ich das nicht hätte tun sollen da ich nicht weiß was die vorbesitzer gemacht haben usw. Aber selbst wenn der Unfall bei Kauf schon bestanden hat (was ich nicht glaube), kann mir dann arglist vorgeworfen werden?
Hatte das Bike nie in einer Werkstatt oder ähnliches, mir war davon nichts bekannt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von muc*123):
es würde mich aber interessieren wie eure Erfahrungen so sind?

Meist - viel Lärm um nichts. Wenn du das Gefühl hast, dass der Käufer irgendetwas behauptet um GEld von dir verlangen zu können, solltest du besser die Kommunikation mit dem Käufer einstellen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Als erstes würde ich die Kommunikation einstellen.
Dann auch die ganzen Nachweise des problemlosen fahrens sichern.


Der Käufer trägt hier die volle Beweislast
- das überhaupt ein Unfallschaden vorliegt
- seit wann dieser Unfallschaden überhaupt vorliegt



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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