Vorwurf Warenbetrug / Datenmissbrauch

1. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pommes01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 7x hilfreich)
Vorwurf Warenbetrug / Datenmissbrauch

Hallo,

ich stecke momentan in folgendem Dilema und hoffe hier auf ein paar Tipps oder ähnliches. Vorab: Ich habe noch nie etwas mit der Polizei zu tun gehabt und in den letzten Jahren bei sehr sehr vielen Verkäufen im Internet noch nie jemand betrogen oder über den Tisch gezogen. Ebay account mit 390 positiven Bewertungen, paypal acount seit 10 Jahren sauber.

Vor ca. 2 Monaten kam ein Anruf der örtlichen Polizeiinspektion ob ich vorbei kommen könnte, mir wird Warenbetrug mit einem Gutschein zur Last gelegt. Vor Ort wurde mir eröffnet, das ich beschuldigt wäre einen eventim Gutschein im Wert von 100 EUR für Kaufpreis 60 EUR nicht geliefert zu haben. Tatzeit 24.10.16 über ebay kleinanzeigen, Zahlung per Paypal Freunde und einem Paypal Account den ich nicht mehr benutze und meiner Meinung nach selber geschlossen habe (zur Tatzeit wahrscheinlich aber noch offen war) Meine eigene hinterlegte Email Adresse sagte mir auch erstmal nix. Der Sachbearbeiter zeigte mir den Chatverlauf, gab mir ein paar Daten mit damit ich den Vorgang überprüfen könne, fragte mich nach ein paar Namen von Käufern die offenbar ebenfalls über diesen Paypal Account abgefertigt wurden. Im Chatverlauf wurde ein Bild meines Personalausweises an de Käufer geschickt, Geld gesendet, seitdem keine Beantwortung mehr durch den Verkäufer (also angeblich ich). Ich habe erstmal die Aussage verweigert um selber zu recherchieren. Der Beamte meinte noch ich solle in mich gehen da sonst evtl. Datenmissbrauch vorläge. Wenn am Ende natürlich raus kommt das ich es doch gewesen wäre hätte ich aber richtig ein Problem

Zu Hause habe ich alles in Bewegung gesetzt um die Sache aufzuklären. Allerdings kein Zugang zu der Email Adresse, kein Zugang zum Paypal Account, kein Zugang zum ebay kleinanzeigen Account, keinerlei Email-Verkehr das irgendwie auf etwas hindeuten könnte. Keinerlei Erinnerung an diesen Vorgang, nur irgendwie sagte mir der Käufername dunkel etwas. Hier muss ich noch einwerfen: Ich kaufe per ebay Kleinanzeigen sehr viele Sachen, verkaufe aber auch ab und zu etwas. Hierfür benutze ich 3 Accounts mit 3 verschiedenen Email Adressen. Zusätlich sind noch zwei weitere Mail Adressen auf mich registriert ohne Verwendung bei Kleinanzeigen. Zu der Zeit auch noch einen zweiten Paypal Account (um den der „Betrug" ja abgewickelt wurde). Bei der Anzahl verschiedenster Vorgänge habe ich tatsächlich keine Erinnerung ob jetzt der Paypal Account wirklich mit der mir genannten Mailadresse verknüpft war oder nicht.

Ich ging also wieder zur Polizei machte eine Aussage sinngemäß das mir offfenbar etwas durchgegangen wäre, ich technische Probleme vermute und niemals die Absicht hatte jemanden zu betrügen. Vor Ort erstattete ich noch dem Käufer das Geld. Der Beamte schrieb (meiner Meinung nach) noch wohlwollend für mich das einen jahrelangen sauberen ebay Account habe und aufgrund meines Berufes (Bankkaufmann) mir keinen Betrug erlauben könnte. Zusätzlich kündigte er an in seine eigene Stellungnahme zu schreiben das ich keine Schulden hätte, gutes Geld verdiene und er keine Betrugsabsicht erknnen würde. Er rechnet mit einer Einstellung des Verfahrens, höchstes eine kleine Geldstrafe.

Für mich war dass das kleinere Übel obwohl ich nicht 100% von meiner „Schuld" überzeugt war.

Soweit so gut.

Diese Woche auf einmal wieder eine Vorladung wegen Warenbetrugs am 24.10.2016. Heute Vernehmung. Derselbe Polizeibeamte war diesmal deutlich aggressiver, vorwurfsvoller und genervt (Haben Sie ihr Handy dabei? Sofort auf den Tisch!), es wäre das gleiche wie beim letzten Mal, nur jetzt mit einem Flixbus Gutschein. Wieder Personalausweis geschickt, diesmal wurde der Gutscheincode gesendet aber war ungültig. Chatverläufe oder irgendwelche Daten wurden mir diesmal nicht gezeigt, außer eine angeblich von mir genannte Handynummer (die nicht meine eigene ist) Irgendwelche Erinnerungen meinerseits besteht an solch einen Vorgang ebenfalls wieder nicht. Es ging also in die Datenmissbrauch Schiene. Im Laufe des Gesprächs kam dann eine Kollegin dazu die sich mit paypal, ebay-kleinanzeigen usw. richtig auskannte. Dieser musste ich dann alle meine Mail-Adressen und kleinanzeigen Accounts nennen und auf meinem Handy per App zeigen. Ich warf dann ein das man ja anhand der Paypal Auszahlungsdaten erkennen würde ob es mein Paypal Account wäre oder nicht (auf meinem Girokonto ist keine Auszahlung von Paypal zu diesem Konto zu finden) Offenbar hat aber die Anzeigen-Aufnehmende Stelle nicht vollständig recherchiert denn diese Angabe fehlte. Die Polizei möchte nun die fehlenden Daten ergänzen und ich solle dann nochmal kommen. Eine Aussage oder ähnliches wurde nicht aufgenommen.

Jetzt steh ich natürlich als betrügender, 5 Accounts-Besitzer da der sich an nichts erinnern kann. Wenn ich betrügen wollte würde ich kaum jemand anderem meinen Original Ausweis schicken, vor der Polizei das Unschuldslamm spielen mit dem Wissen das ich noch jemanden betrogen habe. Zusätzlich stimmt die genannte Handynummer nicht. Das Paypal-Konto ist allerdings wohl meines

Zusätzlich habe ich absolut nichts schriftliches n der Hand sondern muss alle Infos von der Polizei beziehen bzw. was die mir überhaupt gesagt haben. Ich muss ja zb irgendwo diese Gutscheine vorher gekauft haben (was man anhand des Auszuges des geschlossenen Paypal Accounts überprüfen könnte), auf meinem richtigen Paypal und Girokonto sind keine solche Aktivitäten zu verzeichnen.

Es gibt also eigentlich zwei Möglichkeiten:

-Datenmissbrauch meines Ausweises

-Es war wirklich mein eigener Paypal Account und es ist irgendwas mit diesen Gutscheinen schief gelaufen (zb. gecardete Gutscheine vorher gekauft?)

Wie soll ich mich nun verhalten? Einen Strafverteidiger bestellen schon alleine wegen der Akteneinsicht und des enormen Wissensvorsprungs der Polizei? Evtl. an Kosten/Nutzen Faktor denken (2x 60 EUR Betrugswert gegenüber hunderten von Euro für den Anwalt?)

Wie ihr seht, ist es sehr kompliziert und ich weiß gerade selber nicht wo mir der Kopf steht

-- Editier von Pommes01 am 01.06.2017 20:50

-- Editier von Pommes01 am 01.06.2017 20:52

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11 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Pommes01):
Evtl. an Kosten/Nutzen Faktor denken (2x 60 EUR Betrugswert gegenüber hunderten von Euro für den Anwalt?)

Man hat die 2-3 Monatseinkommen Geldstrafe vergessen in die Kosten/Nutzen-Analyse mit einzubeziehen. Eine Haftstrafe auf Bewährung ist eher unwahrscheinlich, aber auch im Bereich des möglichen.


Die reine Akteneinsicht kostet im übrigen so um die 100 EUR.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Wenn Sie sich gegen den Tatvorwurf zur Wehr setzen wollen, sollten Sie einen Anwalt beauftragen.

Zitat:
(auf meinem Girokonto ist keine Auszahlung von Paypal zu diesem Konto zu finden)


Man kann PayPal-Guthaben auch via PayPal wieder ausgeben oder auf ein anderes PayPal Konto transferieren

Zitat:

Wenn ich betrügen wollte würde ich kaum jemand anderem meinen Original Ausweis schicken
,

Nun wurde der Ausweis ja aber nunmal geschickt ...

Zitat:
vor der Polizei das Unschuldslamm spielen mit dem Wissen das ich noch jemanden betrogen habe.


Die meisten Straftäter spielen vor der Polizei das Unschuldslamm ;)

Zitat:
Zusätzlich stimmt die genannte Handynummer nicht.


Nunja, eine falsche Handynummer ist schnell und einfach genannt.

Zitat:
Ich muss ja zb irgendwo diese Gutscheine vorher gekauft haben


Nein, wenn Sie der Betrüger wären, hätten sie das ja gerade nicht getan.

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#3
 Von 
Pommes01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja ich möchte mich eigentlich schon dagegen zur Wehr setzen. Dass das Geld auf ein anderes, eigenes Paypal Konto transferiert wurde kann ausgeschlossen werden. Wenn ich tatsächlich diese Gutscheine verkauft habe, so waren sie auch zu 100% zum Zeitpunkt des Verkaufes in meinem Besitz. Eine Bezahlung dieser bar, per Überweisung oder mit meinem Hauptpaypalkonto kann ausgeschlossen werden. Ich verspreche mir ja Aufklärung über die Aktivitäten des genannten, geschlossenen Zweit Papyal Accounts. Hier hat bisher aber nur die Polizei Einblick

Mir geht es jetzt auch um mein zukünftiges Verhalten. Soll ich bei der nächsten Vernehmung (nach Ermittlung der fehlenden Daten) auf jeden Fall die Aussage verweigern? Kann ich in Absprache mit einem Anwalt eine Aussage schriftlich nachreichen? Soll ich evtl. warten ob der Staatsanwalt überhaupt ein Verfahren eröffnet? Soll ich vorsorglich dem Geschädigten das Geld zurück bezahlen?

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Ja ich möchte mich eigentlich schon dagegen zur Wehr setzen. Dass das Geld auf ein anderes, eigenes Paypal Konto transferiert wurde kann ausgeschlossen werden. Wenn ich tatsächlich diese Gutscheine verkauft habe, so waren sie auch zu 100% zum Zeitpunkt des Verkaufes in meinem Besitz. Eine Bezahlung dieser bar, per Überweisung oder mit meinem Hauptpaypalkonto kann ausgeschlossen werden.


Sie mögen das für sich ausschliessen können. Die Staatsanwaltschaft sieht es halt ggf. anders. Näml. dahingehend, dass Sie Gutscheine oder Codes verkauft haben, die Sie nie hatten. Und was das Geld angeht, ist das ja anscheinend auf dem PayPal-Konto eingegangen. Irgendwie ist es dann auch wieder dort verschwunden (wenn es nicht noch drauf ist). Wenn es nicht auf ein Bank- oder anderes PayPal-Konto überwiesen wurde, wurden halt Einkäufe damit bezahlt.

Zitat:
Mir geht es jetzt auch um mein zukünftiges Verhalten. Soll ich bei der nächsten Vernehmung (nach Ermittlung der fehlenden Daten) auf jeden Fall die Aussage verweigern? Kann ich in Absprache mit einem Anwalt eine Aussage schriftlich nachreichen?


Wenn Sie einen Anwalt einschalten, sollten Sie ohne den (bzw. ohne Absprache mit dem) nichts mehr aussagen. Schriftliche Aussagen kann man jederzeit zur Akte reichen.

Zitat:
Soll ich evtl. warten ob der Staatsanwalt überhaupt ein Verfahren eröffnet?


Das Verfahren ist längst eröffnet. Sie könnten abwarten, ob die StA Anklage erhebt (oder einen Strafbefehl) beantragt. Hätte den Vorteil, dass man sich das Geld für den Anwalt sparen kann, falls die StA das Verfahren einstellt.

Zitat:
Soll ich vorsorglich dem Geschädigten das Geld zurück bezahlen?


Wenn klar ist, dass der Geschädigte bezahlt hat und nichts dafür bekommen hat, kann man das machen, ja. Ich würde dann dazu schreiben, dass die Zahlung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erfolgt.

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#5
 Von 
Pommes01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja es ist definitiv auf dem Konto eingegangen. Hier ist meiner Meinung nach auch der Dreh-und Angelpunkt dieser Angelegenheit. Wo ist es dann hingekommen? Während der Vernehmung konnte ich kurz in die Übersicht spitzen, es wurden nicht mehr als 5-10 Aktivitäten aufgeführt (und wahrscheinlich insgesamt auch garnicht getätigt). Ich könnte mir gut vorstellen das der Gutschein über dieses Konto gekauft wurde, von mir geprüft und weiterverkauft wurde, im Besitz des Käufers dann seitens Flixbus storniert wurde. Da das Konto in kurzer Zeit nach diesem Kauf dicht gemacht wurde (samt Email und ebay-kleinanzeigen Konto) gab es keine Möglichtkeit der Kommunikation mehr mit mir. Das ist natürlich (wie alles) nur eine Vermutung.

Vor ca. 1 Stunde bekam ich einen Brief der Staatsanwaltschaft vom ersten Fall (eventim) dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war der Polizei noch nicht bekannt das ich mehrere kleinanzeigen Accounts unterhalte (das mit dem zweiten Paypal Konto natürlich aber schon). Wird hier evtl. seitens der Polizei nochmal eine Meldung gemacht und auch dieser Fall neu "aufgerollt"?

Der Gedankengang mit dem Anwaltskosten sparen ging mir auch schon durch den Kopf. Im Internet ist aber überall zu lesen das man bereits im Ermittlungsverfahren schon die Weichen stellen solle und eigentlich jedes Wort bei der Polizei zu viel wäre. Macht das auch im relativ kleinen Bereich (60 EUR) Sinn?

Durch die Rückzahlung des Betrages an den Käufer Nummer 1 habe ich auch eine Mail Adresse vom Geschädigten. Soll ich ihn evlt. anschreiben ob er mir alle seine Daten zur Verfügung stellen kann (chatverlauf usw.)?

-- Editiert von Pommes01 am 02.06.2017 14:07

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Wird hier evtl. seitens der Polizei nochmal eine Meldung gemacht und auch dieser Fall neu "aufgerollt"?


Theoretisch ja, vor allem wenn nach § 170(2) StPO eingestellt wurde. Aber auch dann ist die Gefahr nicht sonderlich groß.

Zitat:
Im Internet ist aber überall zu lesen das man bereits im Ermittlungsverfahren schon die Weichen stellen solle und eigentlich jedes Wort bei der Polizei zu viel wäre.


Naja gut. Falsch ist das Einschalten eines Anwalts nie. Die Frage ist, ob es sich im jeweiligen konkreten Einzelfall lohnt.

Als Beispiel: Mütterchen X klaut das erste mal in ihrem Leben eine Tafel Schokolade im Supermarkt, wird erwischt und gibt vor Ort alles zu.Hier gibt es nichts was ein Anwalt tun könnte, was sich irgendwie rechnen würde. Das Verfahren würde wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, schlimmstenfalls mit einer Auflage von -was weiß ich- 50,00 EUR: Die Anwaltsrechnung wäre mehr als 10x so hoch.

Da dieser Fall hier nun aber komplizierter ist, wäre Anwalt und Akteneinsicht natürlich grundsätzlich sinnvoll. Andererseits kann es eben auch sein, das die StA ohnehin einstellt, ggf. gegen eine kleinere Geldauflage. Je nach Einkommen könnte es sogar billiger kommen eine Verurteilung zu einer kleineren Geldstrafe von 20-25 Tagessätzen hinzunehmen. Kommt halt drauf an, ob man mit einer Geldstrafe "leben kann" (auch berufl. gesehen usw.)

Es ist so ein typischer Fall von: Wie man es macht, macht man es falsch. :)

Und das man bei der Polizei am Besten nichts aussagt ist (fast immer) richtig. Aber gegen diese Regel wurde ja nun sowiso schon "verstoßen".

Zitat:
Durch die Rückzahlung des Betrages an den Käufer Nummer 1 habe ich auch eine Mail Adresse vom Geschädigten. Soll ich ihn evlt. anschreiben ob er mir alle seine Daten zur Verfügung stellen kann (chatverlauf usw.)?


Wozu?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.06.2017 14:35

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#7
 Von 
Pommes01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja, es wurde nach §170 eingestellt.

Eine Verurteilung ist für mich keine Option, da ich zwar offenbar jemand geschädigt habe aber nicht mit vorsätzlichem Betrug.

Vom Chatverlauf des ersten Falls verspreche ich mir evt. weitere Infomationen um meinem Gedächtnis irgenwie auf die Sprünge z helfen. Ich bin weiterhin nicht sicher ob ich in den Chats auch tatsächlich meinen Ausweis geschickt habe oder der Ausweis zb immer von Paypal kommt. Wie bereits gesagt, der Beamte machte mir keinen Eindruck als ob er sich großartig vorbereitet hätte.

Danke an dieser Stelle auch für die Hilfe. In einem anderen großen Forum wurde ich erstmal angegangen dass ich ja quasi ein Verbrecher wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Pommes01):
Ich kaufe per ebay Kleinanzeigen sehr viele Sachen, verkaufe aber auch ab und zu etwas.


Ok.

Zitat (von Pommes01):
Vom Chatverlauf des ersten Falls verspreche ich mir evt. weitere Infomationen um meinem Gedächtnis irgenwie auf die Sprünge z helfen.


Mal ganz ehrlich. Ich weiß doch, ob ich Gutscheine verticke.... oder solche sogar kaufe und wieder verkaufe....


Zitat (von Pommes01):
oder der Ausweis zb immer von Paypal kommt.


Nein. Paypal ist merkwürdig, aber nein.

Auch hier. Ich weiß doch, ob ich meinen Personalausweis rumschicke. Das fragt ja auch nicht gerade jeder an, wobei man ja auch "nur ab und zu etwas verkauft".

Zitat (von Pommes01):
In einem anderen großen Forum wurde ich erstmal angegangen dass ich ja quasi ein Verbrecher wäre.


Die Ungereimtheiten habe ich versucht aufzuzeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Eine Verurteilung ist für mich keine Option, da ich zwar offenbar jemand geschädigt habe aber nicht mit vorsätzlichem Betrug.


Letztendlich liegt es nicht in Ihrer Hand, ob Sie verurteilt werden. Sie sollten wohl doch besser direkt einen Anwalt engagieren ...und die Kosten hinnehmen.

Zitat:
oder der Ausweis zb immer von Paypal kommt.


PayPal versendet keine Ausweise. Im Normalfall haben die nicht mal einen Ausweisscan vom Nutzer (wenn nicht schon mal was schief lief und sie einen verlangt haben) Ich habe seit 15 Jahren ein PayPal Konto. Einen Ausweis von mir haben die nicht und wollten sie auch nie.

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#10
 Von 
Pommes01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielleicht interessiert sich ja noch jemand für den aktuellen Sachstand:

Ich habe über einen Anwalt Akteneinsicht beantragt. Dadurch konnte ich für mich ausschließen das ich irgendetwas mit den zwei Verfahren zu tun hatte. Tatsächlich benutzt irgendwer meinen Ausweis für Betrügereien. Eine Überprüfung der IP Adresse ergab, dass der Ebay Kleinanzeigen Account von einem PC in Berlin erstellt wurde. Dieser wurde wiederum vor einigen Monaten von einem Trojaner befallen. Außerdem ist noch eine weitere Email Adresse aufgetaucht die offenbar von den Betrügern benutzt wird auf meinen Namen.

Ein weiterer Knackpunkt war schlicht und ergreifend ein Ermittlungsfehler der Polizei. Im Bericht über den ersten Fall (eventim Gutschein) wird beschrieben, dass ich die Rückerstattung an den Käufer über dasselbe Paypal Konto getätigt habe, auf das der Käufer auch ursprünglich gezahlt hat. Das ist allerdings nicht zutreffend und konnte von mir auch widerlegt werden.

Das Verfahren ist immer noch eröffnet, laut Aussage des zuständigen Kommissars spricht aber mittlerweile einiges gegen den Empfänger des Geldes der PayPal Konten.

Allgemein bin ich doch etwas verwundert welch riesiger Aufwand betrieben wurde für eine Betrugssumme von 140 Euro. Ich rechne eigentlich jeden Tag mit einem neuen Verfahren bzw neuen Missbrauch, bisher kam allerdings nichts mehr.

Was bleibt ist also hoffentlich eine Einstellung gegen mich, wahrscheinlich eine saftige Rechnung des RA die mir keiner ersetzen wird und irgendwie die Erkenntnis, dass ich ab sofort sämtliche privaten Käufe/Verkäufe archivieren sollte.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung...

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