Hallo!
Mein Onkel besitzt ein Haus mit 2 getrennten Wohnungen.
Die untere Wohnung bewohnt er selbst, und das Obergeschoss ist seit ca. 2 Jahren an eine Familie vermietet.
Ich beabsichtige jetzt die z.Z. vermietete Wohnung zu kaufen und auch selber zu nutzen.
Ist es richtig, dass in diesem Falle der jetzige Mieter ein Vorkaufsrecht für die Wohnung im Obergeschoss besitzt?
Ein Mietvertrag existiert nicht.
Gruss Ralf
Vorverkaufsrecht bei Kauf einer Eigentumswohung
12. Januar 2004
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Frage vom 12. Januar 2004 | 10:18
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Vorverkaufsrecht bei Kauf einer Eigentumswohung
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#1
Antwort vom 12. Januar 2004 | 10:46
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Das Vorkaufsrecht des Mieters ergibt sich aus § 577 BGB
. Absatz 1 lautet wie folgt:
(1) Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. Soweit sich nicht aus den nachfolgenden Absätzen etwas anderes ergibt, finden auf das Vorkaufsrecht die Vorschriften über den Vorkauf Anwendung.
#2
Antwort vom 12. Januar 2004 | 11:54
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke für die prompte Antwort!
Gelte ich als Neffe denn als Familienangehöriger?
Gruß Ralf
Und jetzt?
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