Vorverkaufsrecht bei Kauf einer Eigentumswohung

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
ralf-de
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
Vorverkaufsrecht bei Kauf einer Eigentumswohung

Hallo!
Mein Onkel besitzt ein Haus mit 2 getrennten Wohnungen.
Die untere Wohnung bewohnt er selbst, und das Obergeschoss ist seit ca. 2 Jahren an eine Familie vermietet.
Ich beabsichtige jetzt die z.Z. vermietete Wohnung zu kaufen und auch selber zu nutzen.
Ist es richtig, dass in diesem Falle der jetzige Mieter ein Vorkaufsrecht für die Wohnung im Obergeschoss besitzt?
Ein Mietvertrag existiert nicht.

Gruss Ralf

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Das Vorkaufsrecht des Mieters ergibt sich aus § 577 BGB . Absatz 1 lautet wie folgt:

(1) Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. Soweit sich nicht aus den nachfolgenden Absätzen etwas anderes ergibt, finden auf das Vorkaufsrecht die Vorschriften über den Vorkauf Anwendung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ralf-de
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die prompte Antwort!

Gelte ich als Neffe denn als Familienangehöriger?

Gruß Ralf

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen