Hallo zusammen,
ich muss im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums ein Referat zum Thema "Kaufvertrag im E-Commerce" halten.
Mich würde interessieren, ob Ihr folgende Struktur für gut haltet oder ob vielleicht noch etwas fehlt:
* Allgemeines zu E-Commerce und der Historie des Fernabsatzgesetz
*für wen gilt bzw. wen betrifft das Fernabsatzgeschäft/recht
* Abschluss "Kaufvertrag" bzw. es ist ja ein Verbrauchsgüterkauf und Stichwort "invitatio ad offerendum"
* kurzer Exkurs Minderjährige und E-Commerce
* Widerruf und Rückgabe im Fernabsatzbereich
* kurzer Exkurs: Online-Auktionen und das Widerrufsrecht
* Mangelhafte Ware/Rückgabe/Nachbesserung bzw. gesetzliche Ansprüche
* Forderungsausfall beim Kunden
* Informationspflichten der Preisangabenverordnung, den vorvertraglichen Informationspflichten des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312c BGB
und § 246
§§ 1 und 2 EGBGB
* Einbeziehung der AGBs in den Vertrag
* Besonderheiten AGBs (z.B. bei Telekommunikationsdienstleistungen)
* Nichtigkeit/Ungültigkeit von ganzen oder Teilen von AGBs
* Exkurs: Gewährleistung bei Privat(ver)käufen
* Wertminderung bei Rückgabe durch den Kunden
Erachtet Ihr diese Aufstellung und Struktur für gut oder fehlen wichtige Punkte?
Es handelt sich um ein schulisches Studium an einer Fachschule für Wirtschaft, ein etwa 20 minütiges Referat und nur die Beachtung nationaler Regelungen.
Vielen Dank
-- Editiert am 27.12.2010 16:02
Vortrag Kaufvertrag im E-Commerce: Struktur okay?
27. Dezember 2010
Thema abonnieren
Frage vom 27. Dezember 2010 | 16:01
Von
Status: Schüler (171 Beiträge, 162x hilfreich)
Vortrag Kaufvertrag im E-Commerce: Struktur okay?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 27. Dezember 2010 | 16:52
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
ein etwa 20 minütiges Referat
Da mußt du aber schon ziemlich schnell sprechen, wenn das alles rein soll...
quote:
Abschluss "Kaufvertrag" bzw. es ist ja ein Verbrauchsgüterkauf und Stichwort "invitatio ad offerendum"
Da würde ich schon den Sonderfall "eBay" erwähnen, dort liegt ja gerade keine i.a.o. vor.
quote:
kurzer Exkurs Minderjährige und E-Commerce
Wozu? Für Minderjährige ist die Lage dort nicht anders als offline.
Wenn das Thema speziell "... im E-Commerce" ist, würde ich alles weglassen, was auch offline genau so besteht(Rechte bei Mängeln, allgemeine Betrachtungen zu AGB etc.). Ansonsten würde ich als Dozent sagen "Thema verfehlt" und "die Zeit hättest du besser für die Besonderheiten nutzen sollen".
Mal blöde gesagt, in einem Kurzvortrag zum Thema "Isländisches Fischereirecht" erwarte ich auch keine Allgemeinplätze zum Thema Handelsrecht oder zur sozialen Lage der Fischer.
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#2
Antwort vom 27. Dezember 2010 | 22:44
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Ich sehe das so wie Snoop Pooper Scoop.
quote:
Wenn das Thema speziell "... im E-Commerce" ist, würde ich alles weglassen, was auch offline genau so besteht(Rechte bei Mängeln, allgemeine Betrachtungen zu AGB etc.).
Da wäre ich der Meinung das man das nicht einfach übergehen sollte, sondern zumindest erwähnen soll das offline/online gleich sind.
Aber nur wenn das Thema wirklich speziell 'im E-Commerce' ist.
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