Vorsteuerabzug von Ware die ins Ausland geliefert wird und innergemeinschaftliche Lieferung

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
SWEDE123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorsteuerabzug von Ware die ins Ausland geliefert wird und innergemeinschaftliche Lieferung

Hallo,

ich habe bisland leider noch nicht die passende Lösung gefunden und hoffe nun das mir hier jemand helfen kann.

Frage:
Ein Unternehmen A (Sitz Deutschland) kauft in Deutschland Handelsware ein. Auf der Rechnung steht Umsatzsteuer. Diese Ware verkauft er an ein Unternehmen B im Ausland (EU). Kann er den Vorsteuerabzug geltend machen?

Die Ware wird vom Unternehmen B bestellt und bezahlt. Unternehmer B hat Eine Umsatzsteuer-ID. Die Rechnung schickt Unternehmer A an Unternehmer A. Die Lieferung erfolgt aber direkt zum Kunden von Unternehmer B. Kunde erhält von Unternehmer B eine Rechnung. Frage ist ob es eine normale innergemeinschaftliche Lieferung zwischen Unternehmer A und B ist obwohl die Ware direkt zum Kunden vom Unternehmer B geht? Unternehmer B und Kunde sitzen im gleichen Land.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Hallo,

ja in beiden Fällen sind das die innergemeinschaftlichen Lieferung und die haben keinen Einfluss auf den Vorsteuerabzug. Der unterschied ist nur, dass die unterschiedlichen Ertragskonten bebucht werden.

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat:
Ein Unternehmen A (Sitz Deutschland) kauft in Deutschland Handelsware ein. Auf der Rechnung steht Umsatzsteuer. Diese Ware verkauft er an ein Unternehmen B im Ausland (EU). Kann er den Vorsteuerabzug geltend machen?


Ja, unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG (u.a. Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung).

Dass der Ausschluss vom Vorsteuerabzug nicht gilt, geht aus § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG hervor.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Ich sehe hier im übrigen eher ein Reihengeschäft im Sinne des §3 Abs.6 UStG als keine innergemeinschaftliche Lieferung! Und damit auch andere "Probleme" als den auch hier möglichen VoSt-Abzug!

taxpert

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#4
 Von 
SWEDE123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Klingt auch gut mit dem Reihengeschäft. Magst du das bitte bisschen mehr erklären.Gehen wir davon aus das der Unternehmer U1 in Deutschland die Ware zum Endverbraucher direkt schickt. Die Rechnung geht aber an U2 in Schweden. U2 stellt dann widerum eine Rechnung an den Endverbaucher. Wie und wo muessen Steuern gezahlt werden?

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#5
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat:
ch sehe hier im übrigen eher ein Reihengeschäft im Sinne des §3 Abs.6 UStG als keine innergemeinschaftliche Lieferung! Und damit auch andere "Probleme" als den auch hier möglichen VoSt-Abzug!


Ja, das ist ein Reihengeschäft, ändert aber daran nichts, dass es eine innergemeinschaftliche Lieferung ist.

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#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Vielleicht sollte man den Sachverhalt erst einmal genau definieren, denn das

Zitat (von SWEDE123):
Ein Unternehmen A (Sitz Deutschland) kauft in Deutschland Handelsware ein. Auf der Rechnung steht Umsatzsteuer. Diese Ware verkauft er an ein Unternehmen B im Ausland (EU).
ist eindeutig etwas anderes als das
Zitat (von SWEDE123):
Gehen wir davon aus das der Unternehmer U1 in Deutschland die Ware zum Endverbraucher direkt schickt. Die Rechnung geht aber an U2 in Schweden. U2 stellt dann widerum eine Rechnung an den Endverbaucher.


Szenario des Eingangs-thread ist:

Unternehmer S (Schweden) bestellt Maschine bei Unternehmer D1 (Deutschland) Ware, die dieser bei Unternehmer D2 (Deutschland) bestellt. D2 liefert direkt an S.

Rechnungsweg: D2 => D1 => S
Warenweg D2 => S

Lösung: Reihengeschäft vgl. Beispiele im A13.4 UStAE, hier besonders mal Absatz 13 lesen!

Szenario des letzten threads:

Nichtunternehmer S1 (Schweden) bestellt bei Unternehmer S2 (Schweden) Ware, die dieser bei Unternehmer D (Deutschland) bestellt. D liefert direkt an S1.

Kein Reihengeschäft, da nicht mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand ein Umsatzgeschäft abschließen! Dann ganz normale innergem. Lieferung von D an S2.

taxpert

Signatur:

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#7
 Von 
SWEDE123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gemeint ist das Unternehmer D die Produkte bei Amazon oder Ebay selbst einkauft und diese an Unternehmer S weiterverkauft wenn Nichtunternehmer S1 bei Unternehmer S bestellt hat. Wie sieht es da aus?

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#8
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat:
Nichtunternehmer S1 (Schweden) bestellt bei Unternehmer S2 (Schweden) Ware, die dieser bei Unternehmer D (Deutschland) bestellt. D liefert direkt an S1.

Kein Reihengeschäft, da nicht mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand ein Umsatzgeschäft abschließen!,


Wieso ist das kein Reihengeschäft? Warum schliessen nicht mehrere Unternehmen hier ein Umsatzgeschäft ab? S2 und D sind doch die Unternehmer. Aber nicht mehrere? :) Ich denke du verwechselst Reihengeschäft mit innergemeinschaftlichem Dreieck. Im zweiten Fall müssen alle Unternehmer sein.

Swede123@

Es ändert sich nichts. D stellt die Rechnung an S ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf die Befreiung.

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#9
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

[quote=Mehrzahl!) abschließen?

Zitat (von SWEDE123):
Gemeint ist das Unternehmer D die Produkte bei Amazon oder Ebay selbst einkauft und diese an Unternehmer S weiterverkauft wenn Nichtunternehmer S1 bei Unternehmer S bestellt hat.


Rechnungsweg:
A.../E... => D => S => S1
Warenweg:
A.../E... => S1

Lösung: A3.14 Abs. 13 UStAE, hier Lösung a) für das Beispiel

A.../E... an D = bewegte Lieferung daher innergemeinschaftliche Lieferung, Versteuerung innergemeinschaftlicher Erwerb durch D in Schweden

D an S = ruhende Lieferung daher Ort der Lieferung Schweden, D muss schwedische USt ausweisen und abführen und sich daher ustlich in Schweden erfassen lassen.

Als Folge natürlich KEIN VoSt-Abzug in D, da keine VoSt ausgewiesen! Die in Schweden erhobene USt auf den innergemeinschaftlichen Erwerb kann in Schweden als VoSt geltend gemacht werden.

taxpert


-- Editiert von taxpert am 20.07.2017 12:15

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#10
 Von 
SWEDE123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube der Rechnungsweg und Warenweg ist falsch verstanden.

Rechnungsweg:
Es handelnt sich hier um Ebay Deutschland. Die Waren werden nicht nach Schweden von Ebay versendet. Dieses ist oft nicht möglich. Daher geht die Ware zu erst von Ebay Deutschland zum Unternehmer in D. Unternehmer D schickt die Ware dann zu S1. Ebay-Rechnung bekommt Unternehmer D. Eine neue Rechnung von Unternehmer D geht an Unternehmen S. Unternehmen S stellt Rechnung an Endverbraucher S1.

Wie verhält es sich mit Vorsteuer und Reihengeschäft.

Vielen Dank fuer die vielen Kommentare

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#11
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)
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#12
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Reihengeschäft bleibt es aber trotzdem. A3.14 Abs. 18 UStAE

-- Editiert von Charlie@098 am 20.07.2017 13:28

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#13
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Charlie@098):
Reihengeschäft bleibt es aber trotzdem. A3.14 Abs. 18 UStAE

-- Editiert von Charlie@098 am 20.07.2017 13:28
Stimmt! War gedanklicher Denkfehler meinerseits! :sad:

taxpert

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