Vorstandsaufgabe und Vereinsaustritt, Mietvertrag Schlüsselrückgabe?

16. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Robert734
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorstandsaufgabe und Vereinsaustritt, Mietvertrag Schlüsselrückgabe?

Hallo
Aus beruflichen Gründen werde ich aus einen Verein austreten und dort auch aus dem Vorstand ausscheiden.

Wir haben letztes Jahr eine Sporthalle gemietet.
Ich und ein weiteres Vorstandsmitglied waren/sind vertretungsberechtigt gewesen.
Für die Halle wurden Schlüssel an mich und dem anderen Vorstandsmitglied ausgegeben
und per Schlüsselprotokoll mit dem Vermieter eine Kaution in Höhe von jeweils 30€ vereinbart.

Des weiteren ist dort festgehalten das man bei Verlust für den Schaden haftet.
(Schließanlage wird mit ca.2000€) angegeben im Schlüsselprotokoll).

Laut Mietvertrag ist Vermieter berechtigt die Kosten für neue Schlösser und Schlüssel von dem Mieter(Verein) zu verlangen.
Im Schlüsselprotokoll ist auch Schlüsselrückgabe mit Unterschrift vorgedruckt.
Die Schlüssel sind laut Mietvertrag nur bei ,,ende des Mietverhätnisses,, abzugeben!
Was anderes ist nicht vorgesehen.

Zwischenzeitlich hat sich ende letzten Jahres der Zugang verändert durch Chipkarten.
Die Schlüssel sind seitdem überflüssig geworden. Andere Vorstandsmitglieder haben diese Chipkarten entgegen genommen.

Frage:
Wie werde ich jetzt rein rechtlich diese Schlüssel los? Oder einbehalten, oder an anderes Vorstandsmitglied übergeben oder an den Vermieter?

Probleme im Verein?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Den Vermieter mal einfach fragen kommt als Lösung nicht in Betracht?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Robert734):
Frage:
Wie werde ich jetzt rein rechtlich diese Schlüssel los? Oder einbehalten, oder an anderes Vorstandsmitglied übergeben oder an den Vermieter?


Die einfachste Lösung für Sie wäre den Schlüssel - denn Sie für den Verein verwahren - an ein anderes Vorstandmitglied zu übergeben und sich dies unter Bezugnahme auf das damalige Schlüssel-Protokoll quittieren zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

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