Vorstand auch Honorartätigkeit

14. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
codcod
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)
Vorstand auch Honorartätigkeit

Hallo,

wir müssen uns zwischen der Rechtsform gUG und e.V. entscheiden.

Hintergrund: Wir wollen eine internationale nonprofit Organisation gründen, die Kurse, Workshops, Projekte, Konzerte und Tagung im Bereich der Künster (Musik, Tanz, usw...) durchführt. Gerade zu Anfang werden die Gründer (3 Personen) selbst als Dozenten usw... tätig sein. Da wir aber mit einer kleinen Besetzung beginnen und zum Teil nebenberuflich tätig sein werden, werden wir nicht allzu viele Veranstaltungen anbieten. Daher ist uns der Aufwand der Gründung und Leitung einer gUG (mit doppelter Buchführung, Bilanz usw...) zu komplex.

Folgende Frage:
Wenn wir eine e. V. gründen, werden wir natürlich insgesamt mit 7 Personen beginnen müssen. Die drei angesprochenen Personen werden auch den Vorstand bilden.

1) Dürfen wir neben unserer ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit (evtl. mit Ehrenamtspauschale) selbst als Dozenten für unseren Verein tätig sein, also uns selbst Honorarverträge ausstellen? Gibt es hier Bedenken? Wenn das nicht ginge, kämen wir um die Gründung einer gUG nicht drumherum.

2) Ein Gründungsmitglied wird aus einen Nicht-EU-Land sein.

a) Muss dieses Mitglied, zwingend bei der Vereinsgründung anwesend sein oder kann diese Person auch die vorher im Umlaufverfahren abgestimmte Satzung auf anderem Wege ohne Anwesenheit unterzeichnen?
b) Sollte das nicht gegen: Können wir den Verein mit zwei Mitgliedern als "Nicht e.V." gründen, so dass die Person aus dem Nicht-EU-Land dann als drittes Mitglied im Nachhinein eintreten kann. Im nächsten Schritt würden wir dann mit 6 Mitgliedern eine Satzungsänderung veranlassen, um den Verein als e. V. anzumelden, die wiederum im Vorhinein vom Nicht-EU-Motglied unterzeichnet würde. Oder geht das nicht, weil die Änderung zum e.V. wiederum auch eine offizielle Gründung mit 7 anwesenden Personen verlangt?

3) Meinungen:
Wenn wir als Vorstand selbst ständig Dozenten sein wollen und nicht mehr als 7 Mitgliedern haben werden, geht dies dann oder sollten wir wirklich in Richtung gUG umschwenken?

Besten Dank
cod

Probleme im Verein?

Probleme im Verein?

Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Wir wollen eine internationale nonprofit Organisation gründen, die Kurse, Workshops, Projekte, Konzerte und Tagung im Bereich der Künster (Musik, Tanz, usw...) durchführt.


Das klingt sehr nach wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (insbesondere wenn man die geplante Honorartätigkeit mit berücksichtigt)
und damit scheidet die Vereinsform wohl sowieso aus. ( § 22 BGB )

-- Editiert von Spezi-2 am 15.02.2017 10:23

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
codcod
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist es nicht, denn die Kurse erfüllen natürlich den Satzungszweck.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
denn die Kurse erfüllen natürlich den Satzungszweck

Dann muss der natürlich völlig anders lauten als:
Zitat:
die Kurse, Workshops, Projekte, Konzerte und Tagung im Bereich der Künster (Musik, Tanz, usw...) durchführt.


und dennoch sehe ich durch die Tätigkeit als selbst ständige Dozenten mindestens teilweise einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Davide Di Palo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe mit vielen Interesse diese Diskussion gefolgt, aber am Ende gibt (wie eigentlich immer) keine richtige deutliche Antwort.
Seit Monatenlang probiere ich zu verstehen ob möglich ist eine Verein für Bildung im Bereich Künst zu gründen, bin selbst Theaterpädagoge und wäre für mich sinnlich und einfacher in Team zu arbeiten, ideal mit einer Verein.
Selbstverständlich klar: mit eine Verein kann man für Förderung bewerben und Projekte entwickeln ohne großes Risiko.
Und die Frage ist genau die Frage die hier von codcod gestellt war : kann man als Theaterpädagoge eine Verein gründen, Projekt schreiben und leiten und selbst durch die Vereine Projekte sein Grundlohn gesetzlich sammeln?
Ich würde gerne es einfacher machen und eine GmbH gründen und keine sorge machen, aber ich habe keine 12.500 € Stammkapital zu investieren...Ich bin Theaterpädagoge, also zu viel Arbeit und zu wenig Geld.
Es passiert immer wieder das Gleiche : eine Person sagt "ja", den anderen sagen "nein".
Und die Frage bleibt : gibt Regeln in diesem Bereich oder nicht? Oder geht es um Meinungen und Interpretationen?

Vielen Dank an "codcod" für die Frage und danke an alle, die helfen können!

Signatur:

Davide Di Palo
Theaterpädagoge BuT®
Regisseur
Photografie
https://www.facebook.com/davidedipalot

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
kann man als Theaterpädagoge eine Verein gründen, Projekt schreiben und leiten und selbst durch die Vereine Projekte sein Grundlohn gesetzlich sammeln?


Der letzte Teil dieses Satzes sagt eigentlich schon deutlich, dass über den Umweg Verein eine wirtschaftliche berufliche Tätigkeit angestrebt wird.
Und dies steht im Widerspruch zu § 21 BGB . Auch steht in § 27 abs. 3 BGB noch:

Zitat:
Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

Die Förderung eigenwirtschaftlicher Interessen der Mitglieder steht ohnehin im Widerspruch zur Selbstlosigkeit, vgl. AEAO zu § 55 AO . Neben dem e.V. wäre auch das "g" in der gUG oder gGmbH damit gestorben. Warum man als Theaterpadägoge zwingend eine KapGes braucht, ist mir allerdings schleierhaft.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen