Vorsicht beim Rückwärtsfahren - sogar die Vollkaskoversicherung kann Haftung verweigern

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Im folgenden Artikel befasst sich Rechtsanwalt Türker mit einer aktuellen Entscheidung des AG München. Im entschiedenen Fall hat das Gericht eine Haftung der Vollkaskoversicherung verneint.

Die Vollkaskoversicherung zahlt immer. So ist der verbreitete Irrglaube.

Wenn ein Autofahrer beim Rückwärtsfahren es verursacht, dass sich seine seine Anhängerkupplung verhakt und eine Delle an seinem vollkaskoversicherten Fahrzeug verursacht, ist die Vollkaskoversicherung von der Einstandspflicht befreit. So urteilte das Amtsgericht München in seinem Urteil vom 07.09.2011 (Az. : 343 C 11207/11). Das Urteil ist rechtskräftig.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass kein "Unfall" im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliege, sondern ein Bedienungsfehler des Fahrers mit der Folge, dass die Vollkaskoversicherung von der Haftung befreit sei. Die Unfallursache sei nicht von außen gekommen, sondern vielmehr durch den rückwärtsfahrenden Kläger selbst gesetzt worden, da dieser aus Unachtsamkeit eine Verhakung seiner Anhängerkupplung herbeigeführt habe.

Die Versicherung hafte nur bei "Unfällen", also nur bei unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkenden Ereignissen. Dies sei bei der Verhakung der Anhängerkupplung beim Rückwärtsfahren nicht der Fall.

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