Vorsicht bei Kauf eines GmbH-Mantels

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Unterbilanzhaftung der Neugesellschafter durch BGH bestätigt

Mit Urteil vom 06.03.2012 hat der BGH (II ZR 56/10) entschieden, dass die Neuaufnahme von Geschäften einer GmbH einer Neugründung entspricht.

Eine wirtschaftliche Neugründung liegt laut BGH vor, wenn die in einer GmbH verkörperte juristische Person als Rechtsträger ohne Unternehmen besteht und zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Unternehmen ausgestattet wird.

Ein Unterschied zwischen einer Vorrats-GmbH oder einem GmbH-Mantel ohne Geschäfsbetrieb bestehe nicht.

Folge ist unter anderem, dass nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung die Gesellschafter für eine etwaig notwendig werdende Auffüllung des Gesellschaftsvermögens bis zur Höhe des satzungsgemäßen Stammkapitals haften.

Die "wirtschaftliche" Neugründung sei außerdem dem Registergericht anzuzeigen.

Das Risiko liegt folglich in erster Linie in unbekannten, nicht zu bewertenden Verbindlichkeiten vor Erwerb des "leeren" GmbH-Mantels.