Vorsicht: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft

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Worum geht es?

Die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt im Auftrag von Herrn Ralf Bard die Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften ab. Ralf Bard vertreibt im Internet unter dem eBay-Account „bards trading" z.B. Lebensmittel.

Konkret wird in der Abmahnung das Fehlen der erforderlichen Informationspflichten beim gewerblichen Produktvertrieb auf ebay.de gerügt. Das sind z.B. die Pflichtangaben nach § 5 TMG oder die fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Was fordert die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft?

Die Rechtsanwälte verlangen, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird sowie die Zahlung der Rechtsanwaltskosten, die sich nach dem Gegenstandswert (ca. 15.000 €) berechnen.

Unser ausdrücklicher Rat ist jedoch: Unterschreiben und zahlen Sie nichts vorschnell!

Auch eine Abmahnung erhalten? Was sollten Sie tun…

Bitte nehmen Sie die Abmahnung auf jeden Fall ernst, da es sehr schnell sehr teuer für Sie werden kann, wenn Sie nicht auf die Abmahnung reagieren. Jedoch reagieren Sie auch nicht voreilig, indem Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben und den geforderten Betrag überweisen, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkommt.

Zunächst müsste geprüft werden, ob die Vorwürfe in Ihrem Fall überhaupt gerechtfertigt sind, da andernfalls eine kurze schriftliche Zurückweisung vollkommen genügt. Jedoch sollte diese Prüfung in jedem Fall durch ein geschultes Auge passieren.

Hier stehe ich Ihnen als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für IT-Recht gerne zur Verfügung. Durch meine jahrelange Erfahrung in der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen weiß ich, wie man richtig reagiert.

Selbst im Fall einer gerechtfertigten Abmahnung lohnt es sich einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen, da oftmals noch wirtschaftlich bessere Lösungen für Sie erarbeitet werden können.

Soforthilfe-Tipps

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Halten Sie unbedingt die Fristen ein!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten!
  • Unterschreiben Sie weder die vorgefertigte Unterlassungserklärung noch ein vermeintlich richtiges Muster aus dem Internet!
  • Nehmen Sie noch vor Fristablauf Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) auf!

Wenn auch Sie eine Abmahnung von der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft in Ihrem Briefkasten hatten, dann nehmen Sie doch Kontakt zu der Kanzlei Dr. Newerla auf. Wir helfen Ihnen gerne und das auch bundesweit.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch. Dabei können Sie auch gerne nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die wettbewerbsrechtliche Abmahnverteidigung fragen.

Hilfreich wäre es, wenn Sie uns vorab schon Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zusenden könnten, da so die Einarbeitung in Ihren ganz persönlichen Fall erleichtert wird.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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