Vorsicht: Die Abmahnwelle rollt weiter!

Mehr zum Thema: Urheberrecht, Abmahnung, Landkarten, Nutzung, Unterlassungserklärung, Karten, Internet
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Abmahngrund: angeblich illegale Nutzung von Stadt- und Landkarten über das Internet

1. Worum geht es?

In meinem heutigen Ratgeber geht es um Abmahnungen aus dem Bereich Stadt- und Landkarten.

Meiner Kanzlei liegt derzeit eine Abmahnung über eine Rechtsanwaltskanzlei vor, mit welcher vermeintliche Urheberrechtsverstöße wegen unberechtigter Verwendung von Karten bzw. Kartenausschnitten im Internet verfolgt werden.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Das Thema ist aus unserer Sicht von besonderer Wichtigkeit, weil praktisch wenige Mausklicks (kopieren und einfügen) genügen, um im Einzelfall eine Urheberrechtsverletzung zu verwirklichen.

2. Welche Forderungen stellen die Abmahner?

Die Abmahner fordern über ihre Rechtsanwälte zum einen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zum anderen die Zahlung eines pauschalen Geldbetrages (Abmahnkosten).

Die Höhe des Geldbetrages hängt insbesondere von der Anzahl der Karten(-ausschnitte) ab, in deren Bezug die Abmahnung ausgesprochen wurde.

Es gilt vom Grundsatz her die Faustregel: je mehr Karten/-ausschnitte) desto kostspieliger die Abmahnung.

3. Abmahnung erhalten: Wie soll ich reagieren?

Bitte nicht vorschnell unterschreiben und keine voreilige Zahlung leisten!

Zunächst müsste geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt, die erhobenen Vorwürfe also zutreffend sind. Sollte dieses nämlich nicht der Fall sein, kann die Forderung der Abmahner sogar in voller Höhe zurückgewiesen werden und als Abgemahnter hätten Sie nach dem Gesetz (§ 97a UrhG) unter Umständen sogar einen Rechtsanspruch gegen die Abmahner auf Erstattung Ihrer eigenen Rechtsanwaltskosten (also die Rechtsanwaltskosten zur Verteidigung gegen die Abmahnung).

In dem mir vorliegenden Fall gibt es Ansatzpunkte, die deutlich für eine Unwirksamkeit der Abmahnung sprechen, so dass sich eine Prüfung im Einzelfall auf jeden Fall empfiehlt.

Sollten sich die Vorwürfe hingegen bewahrheiten und Sie tatsächlich für eine Urheberrechtsverletzung verantwortlich gemacht werden können, wäre zumindest eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Selbst in diesem Fall ist es oftmals möglich, die geforderten Abmahnkosten mit einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation in den deutlich zu reduzieren.

Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

4. 1x1 bei Abmahnungen

1. Kontakt zu den Abmahnern vermeiden!

2. Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!

3. Fristen einhalten!

4. Keine vorschnelle Zahlung an die Abmahner!

5. Vor Fristende einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen!

Haben Sie in letzter Zeit eine Abmahnung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an Stadt- oder Landkarten erhalten? Wir helfen Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet.

Oberstes Ziel für uns: Keine Zahlung an die Abmahner leisten! Gerne vertritt Sie meine Kanzlei kompetent und bundesweit bei allen Fragen rund um das Thema Urheberrecht und Abmahnung.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses telefonisches Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0). Hierzu wäre eine Übermittlung der Abmahnung im Vorfeld per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de) vorteilhaft. Fragen Sie nach unseren fairen Pauschalpreisen.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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