Vorm Sozialgericht gewonnen - Kostenerstattung

27. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Michel3011
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorm Sozialgericht gewonnen - Kostenerstattung

Hallo,
mein Anwalt und ich (Klägerin) haben gegen die Krankenkasse (Beklagte) vorm Sozialgericht gewonnen. Zu Beginn des Prozess zahlte ich dem Anwalt eine Summe X. Hier enthalten waren die Verfahrensgebühr und sonstige Auslagen incl. Mwst. zzgl. hatte ich noch die Selbstbeteidigung der Rechtschutzversicherung zu zahlen.

Jetzt muss doch die Beklagten Seite mir die kompletten Kosten (Anwalt und SB der Rechtschutz) zurückzahlen oder nicht?
Mein Anwalt meinte ich bekäme nur ca. 1/3 davon zurück, warum?

Für eine Rückinfo bedanke ich mich.

Gruß
Michaela

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Vielen Dank für eine kurze Rückinfo

Gruß
Michel

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Was steht denn im Urteil zu den Kosten?
Nach §193 SGG muss das Gericht zusammen mit dem Urteil eine Entscheidung fällen, welche Prozessbeteiligten sich welche Kosten zu erstatten haben.
Den Automatismus aus der ZPO, dass der Verlierer dem Gewinner stets alle Kosten voll zu erstatten hat, gibt es im Sozialrecht so direkt nicht.



-- Editiert von drkabo am 28.09.2016 01:35

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Michel3011
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo drkabo,

es steht drin:

"Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Gegenseite werden dem Grund nach übernommen."

Dieser Satz stand im Schreiben der Krankenkasse an das Sozialgericht.

Signatur:

Vielen Dank für eine kurze Rückinfo

Gruß
Michel

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Es geht nicht darum, was die Krankenkasse geschrieben hat. Es geht zunächst einmal darum, wie das Gericht entschieden hat.

wirdwerden

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#4
 Von 
Michel3011
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

......nix!

Vom Sozialgericht kam das Schreiben.....

.....in dem Rechtsstreit......................
AZ.......................

erhalten Sie anliegendes Schriftstück mit der Bitte um Kenntnis- und Stellungnahme. (Hier anliegend war das o.g. Schreiben der Krankenkasse) sonst nix.

Mein Anwalt hat dann an das Sozialgericht zurück geschrieben:

In der Sache............................
Klägerin

gegen

Krankenkasse (Beklagte)

wird das Anerkenntnis der Beklagten vom ......August 2016 hiermit angenommen. Das Verfahren ist in der Hauptsache erledigt.

Mehr gab es leider nicht!

Signatur:

Vielen Dank für eine kurze Rückinfo

Gruß
Michel

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ist ja immer toll, wenn die wichtigen Infos erst so nach und nach kommen. Es gibt also kein Urteil, sondern ein Anerkenntnis und eine Erledigungserklärung in der Hauptsache. Trotzdem gilt die oben von @ drkabo genannte Bestimmung. Lies Dir die und die Folgebestimmung mal durch. Und dann kann dein Anwalt immer noch die Kostenfestsetzung in welcher Höhe auch immer beim Gericht beantragen. Das solltest Du mit ihm besprechen, aber eben in Kenntnis der genannten Bestimmungen.

wirdwerden

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#6
 Von 
Michel3011
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, vielen Dank!

Damit können wir dann hiermit meine Anfrage beenden!

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Vielen Dank für eine kurze Rückinfo

Gruß
Michel

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