Vorladung wg. versuchtem Fahrraddiebstahl

24. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
fuersti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Vorladung wg. versuchtem Fahrraddiebstahl

Hallo zusammen,

in der Nacht komme ich ziemlich betrunken (wie sich später rausstellt knapp 2 Promille) an einen Fahrradabstellplatz, wo auch mein eigenes Rad steht.

Jedoch mache ich mich an einem anderen Rad zu schaffen, das unabgeschlossen rumsteht. Dann gehe ich zu meinem eigenen um nach Hause zu fahren ... nach 200m werde ich von Polizisten aufgehalten. Erst denken Sie ich haette das Fahrrad geklaut, jedoch ist es ja mein eigenes, was ich mit dem aufschließen des Schlosses beweisen konnte. Dann zurück zum "Tatort", ich ziemlich geschockt und wie gesagt betrunken, aber höflich und relativ gefasst. Dort hab ich dann dem Polizisten erzählt ich wollte das Fahrrad klauen, da jedoch mein Sattel nicht draufgepasst hat (das Rad stand ohne rum) bin ich ohne es heim.

Dann auf die Wache, blasen, Taschen durchsuchen und wurde jedoch nach Hause entlassen.

Nun die Vorladung.
Was soll ich machen ?

Jetzt im nüchternen Zustand ist mir schleierhaft wieso ich mit dem fremdem Rad heim wollte, für was brauche ich 2 Räder ?
Soll ich sagen ich kann mich an kaum noch was erinnern ?
Oder kann ich sagen ich habe mein Rad im Rausch einfach verwechselt ? Dagenen spricht jedoch das "Geständnis", was jedoch im Vollrausch stattfand.
Oder ist es eh hinfällig, weil ich freiwillig abgebrochen habe ?

Bin sehr dankbar für jeden Ratschlag.

mfG

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Da waren Sie wohl ein bisschen zu aufrichtig. Ihre Aussage kann natürlich verwendet werden als sogenannte >>Spontanäußerung<<. Da wird es Ihnen auch nix nützen, wenn Sie sich jetzt an nichts mehr erinnern.
Andererseits haben Sie ja den Diebstahl nicht vollzogen. Sie sind ja nicht einmal beim versuchten Diebstahl unterbrochen worden. Von daher frage ich mich, was man Ihnen vorwirft. Blödes Gelaber im Suff? :)

-----------------
"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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#2
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich würde hier von einem Rücktritt vom Versuch ausgehen, da die weitere Ausführung der Tat freiwillig aufgegeben wurde, nach §24 StGB ist dieser straffrei.

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#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Aha - interessant.

-----------------
"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Man könnte über den Rücktritt nachdenken.

Die Frage ist jedoch: Hatte das zu stehlende Fahhrad einen Sattel ? Wenn es keinen hatte, wäre es zwingend notwendig gewesen, daß der eigene Sattel paßt, ansonsten macht der Diebstahl für den Täter keinen Sinn. Wenn die weitere Tatausführung jedoch für den Täter keinen Sinn mehr macht, eben weil er das Fahrrad nicht fahren kann (ohne Sattel ? Aua ! ;) ) dann ist der Diebstahlsversuch fehlgeschlagen.

Bei einem fehlgeschlagenen Versuch ist der Rücktritt aber nicht möglich, weil eben der Täter nicht aus autonmen Motiven heraus die Tatausfürhung beendet.

Der fehlgeschlagene Versuch ist im vorliegenden Fall jedoch meine pers. Ansicht. Es läßt sich sicher auch argumentieren, daß der Diebstahl des Fahrrads auch ohne Sattel möglich gewesen wäre und der Täter dieses Unterfangen freiwillig i.S.d. § 24 StGB aufgegeben hätte.

Man sollte abwarten, ob die StA das Verfahren weiterbetreibt. Wenn die StA keinen Rücktritt annimmt, könnte ein Anwalt helfen.
Hier ist ein gekonntes Schreiben eines Strafverteidigers wohl am besten geeignet, die Annahme eines Rücktritts durchzubringen.

Gruß Justice

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Da Sie von dem fremden Rad freiwillig abgelassen haben sind Sie von dem Diebstahlsversuch zurückgetreten, so dass im Ergebnis nichts strafbares vorliegt. Im Grunde ist es nicht einmal notwendig, jetzt noch zu der Vernehmung zu gehen. Wenn Sie hingehen, sollten Sie überlegen, ob Sie nicht einfach erzählen was passiert ist: Betrunken am fremden Rad zu schaffen gemacht, gedacht, dass es ja auch ganz nett ist, aber dann das eigene vorgezogen und von dannen geradelt.

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

im Ergebnis wird ein Verfahren sicherlich eingestellt.

Trotzdem halte ich einen fehlgeschlagenen Versuch nicht für völlig abwegig.

Gruß Justice

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Da kann wohl folgendes nicht eingestellt werden oder kommt noch auf Sie zu: Trunkenheit im Straßenverkehr. Mit 2 Promille auf dem Fahrrad erwischt ? Na, gehts noch ??

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Stimmt !

Vor lauter Rücktritt ist die Trunkenheitsfahrt völlig außer Sicht geraten.

Auf Fahrrädern macht man sich ab 1,6 %o der Trunkenheitsfahrt schuldig, bzw ist die Fahruntüchtigkeit ab 1,6 %o bewiesen.

Gruß Justice

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#9
 Von 
fuersti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Ja das mit der Trunkneheit stimmt, nur wurde das auch in der Nacht gar nicht angesprochen ... die haben mich einfach wie gesagt nach 200m angehalten.
Aber darüber hat niemand ein Wort verloren, ich konnte ja dann sogar heim und es hat auch niemand gesagt ich darf nicht mehr radeln o.ä.

Hat mich auch gewundert, die waren wohl zu sehr auf den Diebstahl fixiert.
Weiß auch nicht ob in der Richtung was in der Vorladung angesprochen wird, auf dem Schrieb steht davon jedoch nichts.

mfG

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wobei die 2 Promille ausschließlich auf einem Atemalkoholtest beruhen, von einer Blutabnahme ist im Beitrag nicht die Rede. Insofern läßt sich die Trunkenheitsfahrt vielleicht nicht mehr nachweisen...

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#11
 Von 
fuersti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Stimmt, Blut wurde mir nicht abgenommen.
Nur Atemtest, reicht der denn nicht als Beweis ?

Vielen Dank im Voraus.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fuersti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

... weiß noch jemand was dazu, inwieweit das ein Vorteil ist, dass mir kein Blut abgenommen wurde ?

wäre klasse danke.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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