Vorladung wegen BtmG

20. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
barretts
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Vorladung wegen BtmG


Mein Problem:
Ein "Freund", den ich nur flüchtig kenne, hat gegen mich ausgesagt, dass ich regelmäßig konsumiere und in kleineren Mengen verkauft habe.
Zumindest ist mir diese Aussage von Bekannten zu Ohren gekommen, auf der Vorladung war ich noch nicht.

Zu dem "Freund" ist zu sagen, dass er schon wegen einem Computerspiel(WoW) in Entziehung war und keine Arbeit hat... Ich bin Abiturient.

Wörtlich steht drin, dass ich "im Ermittlungsverfahren wegen Verstoß BtmG" "zur Erörterung der im Betreff genannten Angelegenheit" mich auf der Wache einzufinden habe. Ich werde als Beschuldigter vernommen.

Ich habe noch keinen Führerschein (bin aber über 18 und konsumiere regelmäßig.
Den Konsum werde ich bei der Vernehmung verneinen (sinnvoll?).
Wie warscheinlich wird es sein, dass sie einen Urintest fordern?
Oder soll ich bei der Frage nach Konsum angeben, dass ich mitrauche aber mir nie selber welches kaufe?

Ich hatte vor ca. 4 Jahren schonmal einen ähnlichen Fall, allerdings bin ich zu dem Zeitpunkt mit meinen Eltern zur Wache gegangen und hab denen was vom einmaligen Kauf erzählt (wurde praktisch von einem Dealer genannt). Natürlich wurde der Strafantrag fallengelassen
Mir wurde mal gesagt, dass in meiner "Polizeikartei", also nicht im polizeil. Führungszeugnis, dieser Vorfall einige Jahre gespeichert wird.
Kann man solche Eintragungen löschen lassen?
Hab nämlich keine Lust bei einer Polizeikontrolle wieder direkt als Kiffer behandelt zu werden.
(Wurde nachts mit Freunden aufgegriffen und nur bei mir wurde in die Augen geleuchtet, nachdem alle ihren Ausweiß wiederbekommen hatten. Da alle anderen noch keine Vernehmung wegen BtmG vorher hatten, hab ich ua. daraus geschlossen, dass der Eintrag noch vorhanden ist.)
Meine Überlegung war auch, diesen "Freund" wegen Falschaussage bzw. Rufmord auf Schadensersatz zu verklagen, da ich später mal mit Führerschein keine Lust hab, bei jeder Routinekontrolle zum Urintest aufgefordert zu werden.
Ist das sinnvoll, bzw. lohnt es sich?


Ich geb zu, das sind etwas viele Fragen auf einmal, aber die wichtigste wäre die Sache mit dem Urintest...

Ich danke für jede Hilfe

sytney


PS:
Die Vorladung findet morgen statt...

-- Editiert von sytney am 20.01.2009 12:06

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Du merkst ja selber, das du recht Unsicher bist, wie Du auf die Sache eingehen sollst, und in welche Richtung Du Dich verteidigen kannst. Die Chance das Du Dich hier um Kopf und Kragen quatschst morgen ist m.E. recht hoch, zu dem Du gar nicht weißt was Dein Kollege da gegen Dich ausgesagt hat. Wenn Du die Sache vernünftig angehen möchtest, sage den Termin ab bei dem Beamten (kannst auch ein Fax schicken, wenn Du keine Lust hast mit denen zu Reden).
Such Dir einen Anwalt der für dich Akteneinsicht beantragt. Wenn Du das Geld nicht hast, frag ein wenig rum bei den Anwälten ob Dir einer die Akteneinsicht ermöglicht ohne Rechtsberatung für ein gewissen Beitrag. Damit Du weisst was genau gegen Dich vorliegt. Dann kann man überlegen ob eine spätere Einlassung sinnvoll ist.

grüße
steffi

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
barretts
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort :)
Ich brauch einen Anwalt, um in meine Akten einzusehen?? oO
Hab eigentlich damit gerechnet, dass die Polizei mir, wenn ich anrufe, direkt sagen, worum es geht. Dann könnt ich mir nämlich den Anwalt sparen, da bin ich nämlich echt nicht besonders scharf drauf.
Kommt auch (meiner Meinung nach) nicht gut an, wenn ich direkt im vorraus den Termin absage oder sofort verweiger oder täusch ich mich da?


Also mein Alternativplan sieht fogendermaßen aus:
Ich höre mir morgen dort an, um was es geht.
Sage direkt, dass ich keine Ahnung habe, was diese Anschuldigung soll.
Bei der Frage, ob ich konsumiere, sage ich nur, dass ich mich wenn dann nur einladen lasse, also niemals selber kaufe (habe von damals gelernt, blabla...)
Wenn sie fragen, wie oft ich eingeladen werde, kann ich keine genauen Daten geben, allerdings erwähne ich, dass ich gestern auf dem Joint Venture Konzert war und dort eingeladen wurde (Joint Venture, deutsche Akkustikmukke übers Kiffen, Konzert findet glücklicherweise wirklich heute abend statt)
Somit können die sich nen THC Test gleich sparen.
Sinnvoll oder nicht?

Bin mir im klaren darüber, dass dadurch wieder 5 Jahre lang in meiner Polizeiakte eine Eintragung wegen Konsum stehen wird, lässt sich warscheinlich auch nicht vermeiden, oder gibts da Tricks, solche Eintragungen löschen zu lassen??

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,

nee, absolut nicht sinnvoll was Du Dir da zurechtlegst, damit bestätigst Du nur den Anfangsverdacht.
Keine Aussage zu machen ist Dein Recht. Von seinem Recht gebrauch zu machen, ist nie verkehrt.
Bedenke es geht nicht nur um Konsum sondern auch um Handel. THC Test macht sowieso keiner mit Dir, Du könntest einen machen lassen um Dich in diese Richtung zu entlasten (nicht sinnvoll).
In Hinblick auf eine evtl. drohende Verurteilung in Richtung Handel würde ich wie beschrieben fortfahren.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
barretts
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

vielen Dank für die schnelle Antwort, ich werde verweigern und morgen einen kleinen Bericht schreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Ich habe noch keinen Führerschein (bin aber über 18 und konsumiere regelmäßig.
Unter diesen Umständen wirst Du auch keinen Führerschein bekommen. ;)

quote:
Mir wurde mal gesagt, dass in meiner "Polizeikartei", also nicht im polizeil. Führungszeugnis, dieser Vorfall einige Jahre gespeichert wird.
So ist es.

quote:
Kann man solche Eintragungen löschen lassen?
Nein.

quote:
Hab nämlich keine Lust bei einer Polizeikontrolle wieder direkt als Kiffer behandelt zu werden.
Du wirst wie ein Kiffer behandelt weil Du ein amtsbekannter Kiffer bist.

Deshalb wirst Du ohne MPU und Abstinenznachweise auch keinen Führerschein bekommen womit sich der Kreis wieder schließt.

Für das vorliegende Strafverfahren ist die Frage ob nachgewiesen werden kann dass Du das Zeug verkaufst. Wenn dem so sein sollte wird es wohl auch zu einer Verurteilung kommen. Sollte Dir nur der Konsum nachgewiesen werden können würde das Verfahren vermutlich eingestellt werden. Für den Erwerb eines Führerscheins ist der Konsum von Drogen aber nicht förderlich.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
barretts
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Dumme Frage, aber wie sollen sie den Verkauf nachweisen?
1. hatte ich wirklich nichts mit Verkauf am Hut
2. er steht mit seiner Aussage alleine da, bei einigen Beschuldigten wurde auch ne Hausdurchsuchung gemacht und nichts gefunden (bei mir gabs zum Glück keine)

Und das man beim Autofahren nicht konsumiert haben sollte ist ja wohl klar, ich hab es nur erwähnt, damit keine Kommentare zwecks der FSS aufkommen.

Und solange ich nicht verurteilt werde, wird die FSS wohl nicht darüber unterrichtet werden oder doch?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Dumme Frage, aber wie sollen sie den Verkauf nachweisen?
Durch Zeugenaussagen. Mindestens eine Aussage liegt ja bereits vor.

quote:
er steht mit seiner Aussage alleine da
Du auch. Als Beschuldigter darfst Du lügen. In Deinem Verfahren ist er Zeuge und unterliegt der Wahrheitspflicht. Sollte das Verfahren nicht vorher eingestellt werden muss der Richter nach Würdigung aller Beweise und Aussagen eine Entscheidung fällen.

quote:
Und das man beim Autofahren nicht konsumiert haben sollte ist ja wohl klar, ich hab es nur erwähnt, damit keine Kommentare zwecks der FSS aufkommen.
Regelmäßiger Konsum schließt eine Fahreignung aus. Du mußt also gar nicht mal bei einer berauschten Fahrt erwischt werden.

quote:
Und solange ich nicht verurteilt werde, wird die FSS wohl nicht darüber unterrichtet werden oder doch?
Nicht immer aber meistens ergeht eine entsprechende Meldung an die FEB. Bevor Du eine Fahrerlaubnis beantragst wäre ein Blick in Deine Führerscheinakte sinnvoll. Eine solche Akte kann durchaus auch dann existieren wenn Du noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen bist. Eben z.B. dann wenn eine Drogenmeldung an die FSST ergeht.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Das ist völliger Blödsinn was Sie sich da zurechtgelegt haben.

Ich würde hingehen, gut zuhören was man Ihnen genau vorwirft aber nur Angaben zur Person machen ( nur Name, Anschrift etc. bestätigen ).

Wenn Sie z.B. sagen das Sie "gelegentlich konsumieren" ist das wie ein halbes Geständnis!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
barretts
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

"Du auch. Als Beschuldigter darfst Du lügen. In Deinem Verfahren ist er Zeuge und unterliegt der Wahrheitspflicht. Sollte das Verfahren nicht vorher eingestellt werden muss der Richter nach Würdigung aller Beweise und Aussagen eine Entscheidung fällen."

Naja, er hat als Zeuge ne Falschaussage gemacht (3 Leute des Anbaus beschuldigt etc.) und alle Beschuldigten sagen über ihn ziemlich dasselbe aus, was auch durch Zeugnisse, Arbeitskündigungen und schriftlichem Entzugsabbruch eindeutig nachgewiesen werden können.

Raten sie mir auch, sofort zu verweigern oder werf ich damit nur Funken ins Holz?


bin für jede Meinung sehr dankbar...

-- Editiert von sytney am 20.01.2009 17:33

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Wahrheitspflicht heißt ja nicht dass der Zeuge tatsächlich die Wahrheit sagt. Allerdings macht er sich strafbar wenn er vor Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft wissentlich falsche Angaben macht. Deshalb schrieb ich ja auch

quote:
Sollte das Verfahren nicht vorher eingestellt werden muss der Richter nach Würdigung aller Beweise und Aussagen eine Entscheidung fällen.
Sollte er Dir mehr Glauben schenken als dem Zeugen müsste er auch seine Entscheidung entsprechen treffen.

Da ich das Gefühl habe das Du momentan sehr blauäugig die Sache betrachtest kann auch ich Dir nur die Verweigerung der Aussage empfehlen. Wenn Du unbedingt eine Aussage machen möchtest solltest Du das nur mit Hilfe eines Anwalts machen. Andernfalls reitest Du Dich nur noch tiefer in die *Du weißt schon Was* rein.

1x Hilfreiche Antwort

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