Vorladung Versuchter Betrug

2. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
miro89
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung Versuchter Betrug

Hallo liebes Forum,

ich habe folgendes Begangen.
Ich habe Online einen Kreditantrag gestellt
Am Nächsten Tag bekam ich einen Anruf für einen Außendienstmitarbeiter Termin.
Dieser fand 2Tage später statt.
Ich habe einen Kredit über 40000€beantragt mit gefälschten Unterlagen (Kontoauszug, LohnAbrechnung)
Zum zeitpunkt des Antrages war ich Arbeitssuchend.
Der Mitarbeiter ließ mir seine Karte da falls ich fragen habe etc.
Als er weg war bekam ich bauchschmerzen weil ich so einen Mist gemacht habe konnte die ganze nacht nicht schlafen und habe mir gesagt ich mach das ganze rückgängig.
Also schriebe ich am Nächsten tag dem Mitarbeiter eine Email über den ich ihn von meinem widerruf des Kredites in kenntnis setzte.
Paar stunden später bekam ich eine email zurück:
> Guten Tag Herr XXXXX,
>
wir gehen bei Ihnen von Kreditbetrug aus. Sie wurden Bankenintern für alle Banken gesperrt.

Wir werden Ihre Unterlagen an die Polizei weiterleiten. Außerdem
haben wir die Firma XXXX Gmbh kontaktiert, dass Sie mit ihrem
Firmennamen Dokumente fälschen, was ebenso auf die XXXX Bank
zutrifft. Ob diese auch Strafanzeige gegen Sie erstatten werden Sie
dann erfahren.
....

wow das war ein schlag für mich.
Das mit der Firma hatte ich geklärt und es gab eine einigung vor gericht. Da ich mit dem Arbeitgeber vor gericht war da dieser mir Noch mein Gehalt schuldete.
Vor gericht wurde sich folgendermaßen geeinigt:
Ich verzichte auf mein Gehalt und die Firma stellt keine Strafanzeige die Firma versicherte mir (vor gericht wurde von der richterin mit aufgenommen und ins protokoll vermerkt)das die Kreditfirma keine Strafanzeige gegen mich stellen werde, das haben die miteinander Abgsprochen.

Ich dachte mir gut dann bin ich aus der Sache raus und hab auch eine Strafe dafür gezahlt.
Doch ich irrte mich ich bekam einen Brief von der Polizei, eine Vorladung nun muss ich am 10.02 zur Polizei weil ich des Versuchten Betruges angezeigt wurde.

Was soll ich jetzt machen?
Was erwartet mich?
Ich dachte die ganze sache wäre geklärt und jetzt kommt doch alles anders?
Hatt mich mein ehemaliger Arbeitgeber getäucht?

Ich bitte euch um hilfreiche Antworten....
Das ich ******* gebaut habe weiß ich Selber..

MFG

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
miro89
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ich muss noch etwas ergänzen ich bin nicht vorbestraft.
Desweiteren hätte ich eh nie einen kredit bekommen wegen meiner schlechten schufa


Mfg

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das sind doch zwei verschiedene Sachen, oder? Das eine ist, dass Sie sich mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht verglichen haben und der Ihnen zugesagt hat, Sie nicht anzuzeigen (wohl wegen etwas, was mit Ihrer Tätigkeit zusammenhängt?!). Das andere ist der versuchte Betrug zum Nachteil der Bank.

In was für einer Sache haben Sie denn eine Strafe gezahlt?

Oder in was für einer Sache haben Sie sich mit der Kreditfirma geeinigt?

Bislang ist das etwas schwer verständlich.

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#3
 Von 
miro89
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe mich vor gericht mit meinem ehemaligen arbeitgeber geeinigt das er mich nicht wegen urkundenfälschung anzeigt und ich deshalb auf mein ausstehendes gehalt verzichte. Der ehemalige arbeitgeber hatte mir im gericht versichert das auch die kreditfirma mich nicht anzeige wenn er dieses auch nicht tut die beiden firmen hatten sich im vorfeld dazu abgesprochen. Das war der grund warum wir uns vor gericht geeinigt hatten.

Mfg

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#4
 Von 
miro89
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der arbeitgeber zeigt mich nicht wegen urkundenfälschung an. Und versicherte mir und dem gericht das die kreditfirma mich nicht wegen versuchten betruges anzeigt

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#5
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
habe mich vor gericht mit meinem ehemaligen arbeitgeber geeinigt das er mich nicht wegen urkundenfälschung anzeigt und ich deshalb auf mein ausstehendes gehalt verzichte


Das klingt ja nun reichlich absurd.

Erstens ist eine Vereinbarung "ich zeige dich nicht an, wenn du auf das dir zustehende Geld verzichtest" nichts anderes als Erpressung. (So eine Vereinbarung wäre übrigens auch nichtig.)
Schon das macht sehr unglaubwürdig, daß das ganze "vor Gericht" passiert sein soll.

Zweitens, wenn "vor Gericht" im Raum stand, daß du möglicherweise eine Urkundenfälschung begangen hast, wird schon das Gericht die StA diesbezüglich informieren, ansonsten könnte eine Strafvereitelung im Amt im Raume stehen.

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ach so.
Der Arbeitgeber kann für die Bank keine verbindlichen Zusagen machen. Er kann zwar sagen, dass die sich verständigt haben, aber ob die Bank, die ja letztlich die 40000 € hätte auszahlen müssen, eine Anzeige erstattet oder nicht kann die Bank nur selbst entscheiden.
Das Arbeitsgericht wiederum dürfte die Akten von sich aus zur StA schicken, wenn es einen Verdacht auf eine Urkundenfälschung gibt.

Im Grunde ist das aber egal, weil das Verfahren halt läuft.
Sie können zu der Vernehmung hingehen, müssen das aber nicht.
Die Beweislage dürfte aber recht gut sein, oder? Die Bank hat ja die gefälschten Unterlagen und über den Arbeitgeber sind die tatsächlichen Urkunden zu beschaffen (die die Bank womöglich auch schon hat). Dann würde es wenig Sinn machen, etwas zu bestreiten.


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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

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#7
 Von 
miro89
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also,
Es war selbst die aussage der richterin die mir diesen vorschlag machte.
Da eine strafanzeige auch nicht im interesse der Firma ist da dieser keinen schaden enstanden ist.
Somit einigten wir uns vor gericht darauf das die firma auf eine strafanzeige verzichtet und ich auf mein geld verzichte im gleichen zug versicherte die firmair vor gericht das auch die kreditfirma keinen strafantrag gegen mich stellt...... Und vermerkte dieses auch im gerichtsprotokoll

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#8
 Von 
miro89
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Bestreiten tu ich auch nichts. Ich muss dazu sagen die kreditfirma ist keine bank sondern eine vermittlungsgesellschaft.
Ich war ja auch schon vor dem arbeitsgericht geständig und habe dort alles zugegeben. Meine frage ist jetzt.
Was für eine strafe bzw strafhöhe erwartet mich in etwa.
Hab ich eine chance das ich da ohne strafe rauskomme?
Ich bin 23 jahre nicht vorbestraft und beziehe im moment leider ALGII

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Mag ja alles sein, aber das hilft Ihnen ja nicht. Sie können sich nicht darauf berufen, dass eigentlich keine Anzeige hätte erstattet werden sollen und man Sie deshalb in Ruhe lassen soll.
Betrug ist ein Offizialdelikt, das heißt, die Strafverfolgungsbehörden müssen tätig werden, wenn sie davon Kenntnis erlangen.

Abgesehen davon muss Ihnen irgendwo ein Fehler unterlaufen sein, weil sonst die Reaktion der Bank nicht ins Bild passt. Wenn die sich einerseits mit dem ehemaligen Arbeitgeber geeinigt hätten (was hat überhaupt der Arbeitgeber mit dem Kreditgeber zu tun?), wieso sollten die dann so verzickt antworten, dass sie eine Anzeige erstattet haben?

Wie auch immer, die Historie der Anzeigenerstattung spielt keine Rolle, da das Verfahren läuft.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
miro89
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der arbeitgeber hat mit dem kreditvermittler öfters telefoniert bezüglich dem versuchten betrug ubd der urkundenfälschung soweit ich das erfahren habe

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#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ok, für Sie spricht, dass Sie bislang nicht strafrechtlich auffällig geworden sind, dass Sie den Kreditantrag von sich aus zurückgezogen haben, dass Sie geständig sind (gehe ich mal von aus), dass Arbeitgeber und Kreditgeber (wenn es keine Bank ist, was ist es dann? Klingt ja recht dubios) schon irgendwas gemauschelt haben und dass Sie anscheinend deshalb rausgeflogen sind (oder hatte das nun auch wieder andere Gründe????).
Gegen Sie spricht die mögliche Schadenshöhe von immerhin 40.000 Euro. Den hätten Sie ja unter normalen Umständen nicht bekommen.
Mal ins Blaue hinein: entweder gibts eine saftige Geldstrafe oder einer zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe, also 80-120 Tagessätze oder 4-6 Monate. Aber das ist wirklich eine seeehr vage Schätzung.

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